# taz.de -- Bundesgerichtshof zu Internethaftung: Eltern dürfen ihren Kindern … | |
> Eltern müssen die Computer ihrer Kinder nicht permanent kontrollieren – | |
> und deswegen auch nicht zwingend Schadensersatz für illegale Downloads | |
> zahlen. | |
Bild: Und wenn Papa wegguckt wird PirateBay angemacht. | |
KARLRUHE taz | Eltern müssen den Computer ihrer Kinder nicht regelmäßig | |
kontrollieren, um eine Haftung für illegale Musik-Downloads zu vermeiden. | |
Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es | |
genüge, wenn Eltern ihren Kindern nachdrücklich erklären, dass sie keine | |
illegalen Tauschbörsen nutzen dürfen. | |
Ein damals 13-jähriger Junge aus Köln hatte 2007 mehr als tausend | |
Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen und seinerseits zum | |
Tausch angeboten. Die IP-Adresse führte zum Internetanschluss seines | |
Vaters. Der Sohn gestand die Urheberrechtsverletzungen. Die Musikindustrie | |
verlangte 3.000 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten in Höhe von 2.380 Euro, | |
weil die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. | |
Der Vater sagte, er habe eine Firewall installiert und den Computer so | |
eingestellt, dass keine neuen Programme installiert werden konnten. | |
Monatlich habe er den Computer seines Sohns auf illegale Programme und | |
Dateien überprüft. Das Oberlandesgericht Köln hatte den Vater im März 2012 | |
dennoch zur Zahlung des Schadenersatz verurteilt. | |
Im Ansatz habe er mit seinen Kontrollmaßnahmen zwar alles richtig gemacht, | |
allerdings habe er den Computer seines Sohns nicht richtig kontrolliert, | |
sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Sohn die Sicherungen umgangen und die | |
Tauschbörsenprogramme Morpheus und Bearshare installiert hatte. | |
Gegen das Urteil ging der Vater in Revision zum BGH. „Hier wird von Eltern | |
zu viel verlangt“, sagte sein Anwalt Herbert Geisler. „Wer selbst kein | |
Computerfachmann ist, muss eben einen Experten herbeiziehen“, entgegnete | |
der Anwalt der Musikindustrie. „Sollen Eltern jeden Monat einen Fachmann | |
herbeiholen, der den Computer des Sohns inspiziert?“, fragte der Anwalt des | |
Vaters zurück. | |
Am Ende hatte der BGH ein Einsehen mit den Eltern. Bei einem 13-jährigen | |
Kind genügt es, wenn Eltern ihm das Urheberrecht erklären und die Teilnahme | |
an illegalen Tauschbörsen verbieten. Eine Kontrolle des Computers sei nicht | |
erforderlich. „Eltern dürfen und sollen ihrem Kind vertrauen“, sagte der | |
Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte | |
für eine rechtsverletzende Nutzung des Internets gibt, müssten Eltern die | |
Computer sichern und prüfen. (Az.: 1 ZR 74/12) | |
15 Nov 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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