| # taz.de -- Bundesgerichtshof zu Internethaftung: Eltern dürfen ihren Kindern … | |
| > Eltern müssen die Computer ihrer Kinder nicht permanent kontrollieren – | |
| > und deswegen auch nicht zwingend Schadensersatz für illegale Downloads | |
| > zahlen. | |
| Bild: Und wenn Papa wegguckt wird PirateBay angemacht. | |
| KARLRUHE taz | Eltern müssen den Computer ihrer Kinder nicht regelmäßig | |
| kontrollieren, um eine Haftung für illegale Musik-Downloads zu vermeiden. | |
| Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es | |
| genüge, wenn Eltern ihren Kindern nachdrücklich erklären, dass sie keine | |
| illegalen Tauschbörsen nutzen dürfen. | |
| Ein damals 13-jähriger Junge aus Köln hatte 2007 mehr als tausend | |
| Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen und seinerseits zum | |
| Tausch angeboten. Die IP-Adresse führte zum Internetanschluss seines | |
| Vaters. Der Sohn gestand die Urheberrechtsverletzungen. Die Musikindustrie | |
| verlangte 3.000 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten in Höhe von 2.380 Euro, | |
| weil die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. | |
| Der Vater sagte, er habe eine Firewall installiert und den Computer so | |
| eingestellt, dass keine neuen Programme installiert werden konnten. | |
| Monatlich habe er den Computer seines Sohns auf illegale Programme und | |
| Dateien überprüft. Das Oberlandesgericht Köln hatte den Vater im März 2012 | |
| dennoch zur Zahlung des Schadenersatz verurteilt. | |
| Im Ansatz habe er mit seinen Kontrollmaßnahmen zwar alles richtig gemacht, | |
| allerdings habe er den Computer seines Sohns nicht richtig kontrolliert, | |
| sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Sohn die Sicherungen umgangen und die | |
| Tauschbörsenprogramme Morpheus und Bearshare installiert hatte. | |
| Gegen das Urteil ging der Vater in Revision zum BGH. „Hier wird von Eltern | |
| zu viel verlangt“, sagte sein Anwalt Herbert Geisler. „Wer selbst kein | |
| Computerfachmann ist, muss eben einen Experten herbeiziehen“, entgegnete | |
| der Anwalt der Musikindustrie. „Sollen Eltern jeden Monat einen Fachmann | |
| herbeiholen, der den Computer des Sohns inspiziert?“, fragte der Anwalt des | |
| Vaters zurück. | |
| Am Ende hatte der BGH ein Einsehen mit den Eltern. Bei einem 13-jährigen | |
| Kind genügt es, wenn Eltern ihm das Urheberrecht erklären und die Teilnahme | |
| an illegalen Tauschbörsen verbieten. Eine Kontrolle des Computers sei nicht | |
| erforderlich. „Eltern dürfen und sollen ihrem Kind vertrauen“, sagte der | |
| Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte | |
| für eine rechtsverletzende Nutzung des Internets gibt, müssten Eltern die | |
| Computer sichern und prüfen. (Az.: 1 ZR 74/12) | |
| 15 Nov 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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