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# taz.de -- Kommentar BGH-Download-Urteil: Eltern vom Kontrollzwang befreit
> Die Richter des BGH haben Familiensinn bewiesen. Doch das Urteil zu
> Musik-Downloads von Kindern ist kein Freibrief – und es kommt zu spät.
Bild: Sind so kleine Hände...
Die regelmäßigen Razzien im Kinderzimmer können entfallen. Eltern müssen
nicht monatlich den Computer ihrer Kinder kontrollieren, um eine Haftung
für illegale Musik-Downloads des Nachwuchses zu vermeiden. Das hat am
Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein gutes Urteil für
Eltern.
Es entlastet das Verhältnis zu den Kindern, weil die Eltern ihnen nicht
ständig offen oder heimlich hinterherspionieren müssen. Dass Erziehung auch
etwas mit Vertrauen zu tun hat, haben die Richter (fünf Männer) klar
erkannt. Außerdem wird Erziehung auch lächerlich, wenn die Eltern Computer
kontrollieren sollen, die die Kinder und Jugendlichen eh viel besser
beherrschen.
Die Musikindustrie warnte zwar, hier werde das „Tor zur Rechtlosigkeit“
aufgestoßen. Doch das Gegenteil ist richtig. Die unverhältnismäßigen
Sanktionen für jugendtypische Urheberrechtsverletzungen haben die Akzeptanz
des Urheberrechts bei der jungen Generationen immer mehr in Frage gestellt
– auch wenn nicht die minderjährigen ertappten Filesharer, sondern ihre
Eltern Tausende von Euro an die Musikindustrie und deren Anwälte zahlen
mussten.
Diese Akzeptanzprobleme hat auch der BGH erkannt und nimmt nun etwas Druck
aus dem Kessel. Wenn ein Jugendlicher zum ersten Mal auffällt, müssen die
Eltern nicht haften. Erst wenn er sich als Wiederholungstäter entpuppt,
werden die Eltern gefragt, ob sie den Computer ausreichend gesichert und
kontrolliert haben.
## Das Two-Strikes-Modell
Das Urteil enthält also keinen allgemeinen Freibrief für Filesharer,
sondern gilt nur für Familien mit minderjährigen Kindern. Und auch dort
wirkt es wie eine Art Two-Strikes-Modell: Beim zweiten Erwischtwerden
stellt zwar niemand das Internet ab, aber die Eltern müssen dann in der
Regel doch blechen.
Die Bedeutung des Urteils sollte aber auch deshalb nicht überschätzt
werden, weil Internet-Tauschbörsen in jüngster Zeit deutlich auf dem
Rückzug sind. Wer sich illegal und kostenlos Musik im Internet besorgen
will, nutzt derzeit eher so genannte File-Hoster, bei denen keine Spuren
zum heimischen Computer führen. Das BGH-Urteil kommt also auch noch zu
spät. Aber immmerhin, es kam.
16 Nov 2012
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
BGH
Musik-Download
Schwerpunkt Urheberrecht
Filesharing
Bundesgerichtshof
Schwerpunkt Urheberrecht
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