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# taz.de -- Kommentar Filesharing: Du hast schlechte Pornos getauscht!
> Eine Anwaltskanzlei will die Namen von Gegnern öffentlich machen, die
> illegal Pornos getauscht haben sollen. Reicht Filesharing als Grund, um
> sexuelle Vorlieben zu outen?
Bild: Ich weiß, was du vielleicht im Netz illegal geguckt haben könntest.
Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte, die
Rechteinhaber in Urheberrechtsfragen vertritt, kündigte [1][auf ihrer
Website an], dass sie künftig die Namen von Urheberrechtsverletzern, mit
denen sie im Rechtsstreit liegt, veröffentlichen will. Dass das zulässig
sein kann, hatte das Bundesverfassungsgericht 2007 entschieden.
Doch so einfach, wie die Kanzlei nun tut, ist es keineswegs: Das Urteil
drehte sich um „normale“ Prozessgegnerschaften – doch Urmann + Collegen
vertreten in Urheberrechtsfragen vor allem eine pikante Gruppe: die
Rechteinhaber des Erotik- und Pornobusiness.
Ob in der Güterabwägung das Recht auf Veröffentlichung von Prozessgegnern
nicht durch den besonders geschützten Bereich der Selbstbestimmung,
namentlich dem der sexuellen Vorlieben, überwogen wird? Man darf skeptisch
sein, dass die Regensburger Anwaltskanzlei hier gewinnen kann.
In erster Linie handelt es sich also um eine Abschreckungsmaßnahme: Es
könnte sein, dass wir Dich und Deine Vorliebe für „Deutsche Mütter über 5…
demnächst für Google und damit die ganze Welt kombinierbar ins Netz
stellen. Also geh am besten gar nicht erst vor Gericht, wenn wir Dich
abmahnen, zahl' was wir wollen und erkenne deine „Schuld“ an.
Doch auch ohne das gefühlte Erpressungspotenzial der angedrohten
Pornogeschmacksleaks muss man sich fragen, ob das eine kluge Wahl ist.
Einer der Titel, den die Kanzlei selbst vertritt, könnte auch für Sie
zutreffen: „Du bist als Nächster dran“. In Österreich veröffentlichen
Menschen, die sich als anonymouszugehörig bezeichnen, im vergangenen Jahr
die Privatadressen österreichischer Polizisten, Rechtsradikale
veröffentlichten immer wieder im Netz Feindeslisten, Linke leakten ganze
Mitgliederlisten der Rechten und so weiter.
Am Ende gewinnt dabei niemand, und wenn die Pornoanwälte von Urmann +
Collegen ihre Ankündigung wahr machen, kann man schon fest damit rechnen,
dass sich jemand findet, der sich ganz besonders dieser Kanzlei und ihren
Angestellten beschäftigt. Auch wenn das genauso idiotisch ist wie die
Ursprungsidee.
20 Aug 2012
## LINKS
[1] http://www.urmann.com/gegnerliste.htm
## AUTOREN
Falk Lüke
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
BGH
Schwerpunkt USA unter Donald Trump
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