Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urheberschutz in Japan: Zwei Jahre Knast pro Download
> In Japan ist ein neues Gesetz gegen illegale Downloads in Kraft getreten.
> Es sieht drakonische Geld- und Haftstrafen vor. Aber das Gesetz hat
> Lücken.
Bild: Free MP3-Download. Da freut sich der Benutzer – noch.
BERLIN taz | Japan hat weltweit eines der härtesten Gesetze zur Verfolgung
illegaler Downloads. Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Filme
oder Musik aus dem Internet kann ab ab dem 1. Oktober 2012 mit zwei Jahren
Haft und zwei Millionen Yen (rund 20.000 Euro) pro Download bestraft
werden.
Bisher mussten nur Anbieter, die geschütztes Material illegal geboten
hatten, mit einer Haftstrafe rechnen. Sie konnten mit bis zu zehn Jahren
Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet bis zu 100.000 Euro belangt
werden.
Das neue Gesetz schließt auch private, nicht-kommerzielle Nutzer ein.
Bisher verbot das japanische Recht bereits Downloads ohne kommerziellem
Interesse. Die Delikte wurden jedoch nur zivilrechtlich verfolgt und nicht
von staatlicher Seite mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe belegt.
Mit massiver Unterstützung durch die Musikindustrie-Lobbyisten der
Recording Industry Association of Japan (RIAJ) war die Gesetzesnovelle
bereits im Juni verabschiedet worden. Laut RIAJ stammen neun von zehn
Downloads in Japan aus illegalen Quellen.
Die Industrie beklagte den Rückgang des Gesamtmarktes im Jahr 2011 um
sechzehn Prozent. Die Zahl der raubkopierten Musikdateien schätzt die RIAJ
auf 4,36 Milliarden, was einem Verlust von 668 Milliarden Yen entspricht.
Kritiker bezeichnen die neue Regelung als drakonisch und deutlich
überzogen.
In der Europäischen Union stand Anfang Juli 2012 ein ähnliches Vorhaben
kurz vor dem Abschluss. Zur Bekämpfung von Produktpiraterie und
Urheberrechtsverletzungen hatten die Verhandlungspartner bereits 2006 am
Rande des G8-Gipfels in St. Petersburg mit Vorgesprächen unter dem Namen
Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) begonnen
In einer weltweiten Online-Unterschriftenaktion, initiiert von der
politischen Internet-Plattform [1][Avaaz], sowie durch die anhaltenden
Massenproteste in vielen europäischen Ländern, wurde das Gesetz schließlich
am 4. Juli 2012 vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die USA, Australien und Japan hingegen hatten Acta bereits Oktober 2011
unterzeichnet.
Im Gegensatz zu Japan kam in Portugal die Generalstaatsanwaltschaft zu
einem vollkommen anderen Urteil beim Thema Filesharing, wie die direkte
Weitergabe von Daten – etwa Musik, Videos und Computerspiele – genannt
wird. Das Teilen urheberrechtlich geschützter Werke stelle keine
Gesetzeswidrigkeit dar, sofern es der privaten Nutzung diene.
Sowohl das Herunterladen als auch das Hochladen sei gesetzeskonform, da das
Recht auf Bildung, Kultur und freie Meinungsäußerung im Internet nicht
beschränkt werden dürfe. Dies träfe auf Urheberrechtsverletzungen zu, die
eindeutig kein kommerzielles Interesse verfolgten. Damit Filesharing
strafbar sein könne, müssten die Rechteinhaber selbst deklarieren, dass sie
Privatkopien ihrer Werke nicht zulassen.
Das Urteil ist das Ergebnis einer Anzeige der portugiesischen
Anti-Piraterie-Vereinigung Acapor. Sie hatte 2011 in einer öffentlichen
Aktion 2.000 IP-Adressen von vermeintlichen Filesharern an die
Staatsanwaltschaft überreicht und ihre strafrechtliche Verfolgung
gefordert. Auch das oberste Gericht der Niederlande beschäftigte sich mit
der Frage, ob Privatkopien aus illegalen Quellen überhaupt illegal sein
könnten. Dafür setzte sich das Gericht mit dem Europäischen Gerichtshof in
Verbindung.
In Deutschland ist die Rechtslage ebenfalls kompliziert. Da ein Download
per se eine Kopie darstelle, ist nicht nur das Herstellen einer Kopie von
einer Originalquelle, wie etwa bei einer Film-DVD, untersagt. Seit 2008 ist
deshalb auch „die Kopie einer Kopie", die ein Download aus illegalen
Quellen darstelle, verboten.
Die neue japanische Gesetzgebung lässt laut [2][Japan Times] aber noch
wichtige Fragen offen. S können zum Beispiel Downloads illegal hoch
geladener Inhalte nur dann bestraft werden, wenn der Nutzer sich der
Illegalität der Quelle bewusst war. Wie der Strafverfolger dies feststellen
soll, ist nicht festgelegt.
7 Oct 2012
## LINKS
[1] http://www.avaaz.org/de/
[2] http://www.japantimes.co.jp/text/nn20120711f1.html
## AUTOREN
Ceyhan Genç
## TAGS
EuGH
Literatur
Schwerpunkt Urheberrecht
BGH
Gema
Schwerpunkt Urheberrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
## ARTIKEL ZUM THEMA
EuGH-Urteil zu Tauschbörsennutzung: Familie schützt weniger
Bei illegalen Downloads haftet die Familie – das entschied der EuGH. Der
Inhaber des Internetanschlusses kann die Tat nicht länger abstreiten.
Literatur von Hakuri Murakami: Global anschlussfähig
Er ist der Neoromantiker unter den Welt-Schriftstellern. Was macht die
Romane des Haruki Murakami eigentlich so erfolgreich?
US-Republikaner zu Urheberrecht: Vorwärts mit Rolle rückwärts
Die Republikaner im US-Repräsentantenhaus veröffentlichen ein liberales
Papier zum Urheberrecht. Keine 24 Stunden später wird es zurückgezogen.
Kommentar BGH-Download-Urteil: Eltern vom Kontrollzwang befreit
Die Richter des BGH haben Familiensinn bewiesen. Doch das Urteil zu
Musik-Downloads von Kindern ist kein Freibrief – und es kommt zu spät.
Neues Tarifkonzept der Gema: Komplikationen auf der Tanzfläche
Ein aktuelles Gutachten liefert den Musikclubs neue Argumente in ihrem
Streit gegen die Gema-Tarife. Im Dezember folgt das Schiedsverfahren.
EU-Projekt Clean IT: Das allzu saubere Internet
Netzzensur, Löschungen auf Zuruf und Abstrafen unwilliger Provider: Eine
geheime To-Do-Liste des EU-finanzierten Projekts „Clean IT“ sorgt für
Empörung.
Piratenentwurf zum Urheberrecht: Eckpunkte ahoi!
Die Berliner Piratenfraktion stellt ein Papier für eine Urheberrechtsreform
vor. Darin finden sich vor allem zarte Anpassungswünsche.
Rekordstrafe für Filesharer: 22.500 US-Dollar pro Song
675.000 Dollar Strafe für 30 Songs: Ein US-Bundesgericht hat eine
Rekordstrafe für einen Filesharer bestätigt. Der „Täter“ war zur Tatzeit…
Jahre alt.
Kommentar Filesharing: Du hast schlechte Pornos getauscht!
Eine Anwaltskanzlei will die Namen von Gegnern öffentlich machen, die
illegal Pornos getauscht haben sollen. Reicht Filesharing als Grund, um
sexuelle Vorlieben zu outen?
Internetarchiv bietet Dateien per Torrent an: Filme kostenlos aus dem Netz saug…
Filesharing wird oft mit illegalen Kopien gleichgesetzt. Das „Internet
Archive“ zeigt nun, dass das falsch ist. Es bietet über eine Million Filme,
Bücher und Musiktitel per Bittorrent an.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.