| # taz.de -- BGH-Urteil zu Download-Abmahnungen: Provider müssen Nutzer verpetz… | |
| > Internetprovider müssen die Daten von Personen herausrücken, die illegale | |
| > Musikkopien nicht gewerblich verteilen, hat der BGH geurteilt. Sonst | |
| > wären Rechteinhaber „faktisch schutzlos“. | |
| Bild: Wer war das? Der Provider muss Auskunft geben. | |
| KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof hat die Verfolgung von | |
| Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. Nach einer am Freitag | |
| veröffentlichten Entscheidung müssen Internet-Provider auch bei nicht | |
| gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift von | |
| Nutzern mitteilen, die ein Musikstücke unberechtigt in eine | |
| Online-Tauschbörse eingestellt haben. Der Rechteinhaber wäre „faktisch | |
| schutzlos gestellt“, soweit er in solchen Fällen keine Auskunft erhielte, | |
| hieß es zur Begründung (Az.: I ZB 80/11). | |
| Der BGH gab damit dem Antrag eines Musikvertriebs statt, der Rechte an | |
| Musiktiteln des Sängers Xavier Naidoo wahrnimmt. Der Vertrieb hatte | |
| IP-Adressen von Nutzern ermittelt, die den Titel „Bitte hör nicht auf zu | |
| träumen“ über eine Online-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten hatten. | |
| Dabei handelte es sich um sogenannte dynamische IP-Adressen, die nicht | |
| dauerhaft einem Nutzer zugeteilt werden, sondern jeweils neu vom Provider | |
| vergeben werden. Nun wollte der Musikvertrieb wissen, wer die Adressen | |
| jeweils genutzt hatte. Die Vorinstanzen hatten den Antrag abgelehnt, weil | |
| die Verletzung kein gewerbliches Ausmaß gehabt habe. | |
| Der BGH hob nun die Entscheidungen der Instanzgerichte auf und gab dem | |
| Antrag statt. Auch in Fällen ohne gewerbliches Ausmaß sei die Herausgabe | |
| der sogenannten Verkehrsdaten zulässig; damit lässt sich ermitteln, welcher | |
| Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse | |
| hatte. | |
| Ein solcher Antrag sei „unter Abwägung der betroffenen Rechte des | |
| Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter | |
| Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel | |
| ohne weiteres begründet“, so der BGH. | |
| 10 Aug 2012 | |
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