# taz.de -- Gerichtsprozess zu Filesharing: WLAN ohne Nebenwirkung | |
> Ein Beschluss stärkt Privatleute, die ihren drahtlosen Netzzugang anderen | |
> anbieten. Der Bereitsteller haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter. | |
Bild: Der Café-Betreiber muss sich keine Sorgen mehr machen, was seine Gäste … | |
BERLIN taz | Ein Freifunker, der seinen Internetzugang über ein offenes | |
WLAN anderen Nutzern zur Verfügung stellt, muss nicht haften, wenn diese | |
darüber Rechtsverletzungen begehen. Das geht aus einem Beschluss des | |
Amtsgerichts Charlottenburg hervor, der nun veröffentlicht wurde. | |
Der Freifunker hatte ein Unternehmen verklagt, das unter anderem Filme | |
vertreibt und ihn wegen Filesharing abmahnte und Schadenersatz forderte. | |
Dagegen wehrte sich der Betroffene und wollte gerichtlich feststellen | |
lassen, dass er nicht haftbar ist, wenn Dritte über sein offenes WLAN etwa | |
illegal Filme herunterladen. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an | |
– ein Novum. | |
Nach Angaben des Vereins Digitale Gesellschaft ist es das erste Mal, dass | |
ein Gericht damit eindeutig auch für Privatpersonen das sogenannte | |
Providerprivileg anerkennt. Das besagt, dass der Bereitsteller eines | |
offenen WLAN nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftet und auch nicht | |
überwachen muss, was andere in dem von ihm angebotenen Netz tun. | |
Denn wer sein WLAN nicht mit einem Passwort absichert, sondern Nachbarn, | |
Besuchern und Passanten ermöglicht, es ohne Weiteres mitzunutzen, kann | |
bislang Probleme bekommen. Zwar sieht das Telemediengesetz jetzt schon vor, | |
dass nicht nur Gewerbetreibende wie Cafés oder Hoteliers nicht für | |
Rechtsverstöße haften, die über ihr WLAN begangen werden, sondern dass auch | |
Privatpersonen, die einen solchen Zugang anbieten, von der Haftung befreit | |
sind. In der Praxis geschieht es jedoch immer wieder, dass Unternehmen vor | |
allem der Film- und Musikindustrie Privatleute abmahnen, wenn ein Dritter | |
über den Zugang etwa illegal Musik heruntergeladen hat. | |
## Nicht nur eine „erfreuliche Entwicklung“ | |
Die schwarz-rote Koalition hatte bereits während der | |
Koalitionsverhandlungen angekündigt, Nutzern, die ihren Internetzugang | |
anderen über WLAN frei zugänglich machen wollen, Rechtssicherheit zu | |
verschaffen. | |
Doch von dem Versprechen ist nicht viel übrig geblieben. Laut den zuletzt | |
bekannt gewordenen Plänen ist lediglich vorgesehen, Gewerbetreibende | |
ausdrücklich von der Haftung auszunehmen. Der Café-Betreiber müsste sich | |
also keine Sorgen mehr machen, der Freifunker schon. Darüber hinaus waren | |
Prüfpflichten des WLAN-Anbieters vorgesehen, die Nutzer in ihrer | |
Privatsphäre einschränken würden. | |
„Angesichts der erfreulichen Entwicklung der Rechtsprechung wäre es ein | |
verheerender Rückschritt, nur Cafés und Hotels von der Haftung | |
freizustellen und die Betreiber zur Identifizierung der Nutzerinnen und | |
Nutzer zu zwingen“, sagt Alexander Sander, Geschäftsführer der Digitalen | |
Gesellschaft. | |
18 Jan 2015 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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