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# taz.de -- Neue Regeln für WLANs: Schlechte Aussichten für freie Netze
> Die Bundesregierung arbeitet daran, die Hürden für offene WLANs zu
> erhöhen. Die geplanten Maßnahmen sind indes umstritten.
Bild: WLAN im Café? Das könnte deutlich seltener werden.
BERLIN taz | Offene, unkommerzielle Wlans könnten bald der Vergangenheit
angehören – zumindest, wenn es nach dem Bundeswirtschaftsministerium geht.
Das arbeitet einem [1][Bericht] des Spiegels zufolge an einem Entwurf zur
Änderung des Telemediengesetzes. In dem noch nicht abgestimmten Papier sind
demzufolge deutlich höhere Hürden für die Anbieter von offenen Wlans
vorgesehen.
Bislang ist die Haftungsfrage bei Anbietern von WLAN teilweise unklar. Zwar
gibt es das sogenannte Providerprivileg, das sie von der Haftung
freistellt, wenn Dritte über ihr Netz Rechtsverletzungen begehen. Doch ob
und inwieweit darunter auch Cafés, Hotels oder Privatleute, die freie WLANs
anbieten, fallen, ist nicht eindeutig. Wer seinen Internetzugang also per
unverschlüsseltem WLAN öffentlich zugänglich macht und damit etwa Nachbarn
und Passanten ermöglicht, ihn kostenfrei mitzunutzen, muss bislang
fürchten, für eventuelle Rechtsverstöße zur Verantwortung gezogen zu
werden.
Das führt dazu, dass die Zahl der offenen WLANs in Deutschland deutlich
niedriger ist als in anderen Ländern. Einer [2][Studie des Branchenverbands
eco] (Link öffnet pdf) vom vergangenen November zufolge gibt es in
Deutschland im Schnitt nicht einmal zwei frei zugängliche Hotspots pro
10.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Schweden sind es 10, in Großbritannien
knapp 30, in Südkorea gut 37.
Die Bundesregierung hatte daher schon während der Koalitionsverhandlungen
beschlossen, für Rechtssicherheit zu sorgen. P { margin-bottom:
0.21cmBrigitte Zypris (SPD), Kovorsitzende der zuständigen Arbeitsgruppe
sagte damals: „Die Vorteile eines freien WLAN liegen auf der Hand: Man kann
mit seinem Smartphone durch die Stadt gehen und sich von WLAN-Netz zu
WLAN-Netz einwählen und so online sein, ohne dass man zusätzlich dafür
bezahlen muss."
Doch die nun bekanntgewordenen Pläne klingen nicht nach einer
Erleichterung. Denn Anbieter von Wlans sollen dem Bericht zufolge
sicherstellen, dass sich „außenstehende Dritte“ nicht in das Netz einbuchen
können, nur dann solle die Haftungsbefreiung gelten. Nutzer sollten zudem
einwilligen, „im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“.
## Bitte mit Namen
In eckigen Klammern - zu diskutieren - folge eine Verschärfung für
nicht-kommerzielle Anbieter: Wer den Zugang nicht „anlässlich einer
geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung…
stellt – also etwa Privatpersonen –, müsse die Namen der Mitnutzer kennen.
Wie verlässlich diese Namenserhebung erfolgen soll und wie sie dazu
beitragen könnte, Rechtsverstöße zu vermeiden, ist unklar – schließlich
lässt sich in einem drahtlosen Netzwerk nur dann feststellen, wer was
gemacht hat, wenn der gesamte Traffic mitprotokolliert wird.
„In Deutschland haben wir jetzt schon eine Wlan-Wüste“, sagt der Richter
und IT-Rechtler Reto Mantz. Zusätzliche Hürden würden Nutzer und Anbieter
noch stärker abschrecken. Darüber hinaus sei es möglich, dass neue Hürden
mit der E-Commerce-Richtline der EU kollidierten.
„Wenn jemand kriminelle Handlungen vorhat, wird ihn das nicht abhalten“,
sagt auch Monic Meisel von der Freifunk-Initiative. Bürokratie hingegen
schrecke nicht nur Privatanbieter, sondern auch Cafés oder Einzelhändler ab
– schließlich müssten die sich dann um eine Speicherung der Daten sowie den
zugehörigen Aufbau und die technische und juristische Absicherung der
IT-Infrastruktur kümmern.
23 Feb 2015
## LINKS
[1] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/w-lan-bundesregierung-will-offen…
[2] http://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/eco-microresearch_verbreitung-und-nu…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Freifunk
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Internet
Gesetzentwurf
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