# taz.de -- Verhandlung am Bundesgerichtshof: Gericht tendiert zu Internetsperr… | |
> Bei Rechtsverletzungen im Netz müssen bald wohl auch Provider als | |
> „Störer“ haften – wenn die eigentlichen Verursacher nicht greifbar sin… | |
Bild: Musikhören geht auch legal über das Internet – wenn man denn will. | |
KARLSRUHE taz | Die Deutsche Telekom und andere Internetprovider müssen | |
wohl bald den Zugang zu rechtswidrigen Internetseiten sperren. Ein | |
entsprechendes Grundsatzurteil zeichnet sich beim Bundesgerichtshof (BGH) | |
ab. | |
Im konkreten Fall geht es um zehn Musikdateien, unter anderem um die Songs | |
„Heulerei“ von den Ärzten und „Abschaum“ von Rapper Bushido. Die | |
urheberrechtlich geschützten Dateien wurden im Jahr 2008 auf sogenannten | |
Sharehostern wie Rapidshare widerrechtlich zum Download angeboten. Den Weg | |
zum Download wies die Linkliste 3dl.am (heute 3dl.tv). Die | |
Verwertungsgesllschaft Gema verlangte deshalb von der Deutschen Telekom, | |
für ihre Kunden den Zugang zu 3dl.am zu sperren, um weitere | |
Urheberrechtsverletzungen zu erschweren. | |
Die Telekom lehnte das ab. Sie habe mit den Urheberrechtsverletzungen | |
nichts zu tun und schaffe nur den Zugang zum Internet. Was die Kunden dort | |
tun, sei nicht ihre Sache. | |
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage der Gema 2013 abgelehnt. Die | |
Telekom könne nicht zu Sperrmaßnahmen verpflichtet werden, weil eine | |
ausdrückliche gesetzliche Regelung fehle. | |
## Entscheidung ohne spezielles Gesetz | |
Der BGH will nun anders entscheiden, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang | |
Büscher in der Revisionsverhandlung am Donnerstag andeutete. Konflikte | |
zwischen zwei privaten Akteuren könnten die Gerichte auch ohne spezielles | |
Gesetz entscheiden. | |
Nach der von Büscher skizzierten Lösung könnten die Telekom und andere | |
Internetprovider „subsidiär“ in Anspruch genommen werden. Das heißt: Die | |
Telekom müsste immer dann als „Störer“ haften, wenn die Akteure, die der | |
Urheberrechtsverletzung näher stehen, nicht erreichbar sind. Im konkreten | |
Fall hätte die Gema also zunächst gegen die Betreiber der Linkliste und die | |
Filehoster vorgehen müssen. | |
Gegen 3dl.am hatte die Gema beim Landgericht Düsseldorf tatsächlich eine | |
einstweilige Verfügung erwirkt. Diese konnte aber nicht zugestellt werden, | |
weil auf der Homepage der Linkliste eine falsche Adresse angegeben war. | |
Dass die Betreiber von (mehr oder weniger) illegalen Geschäftsmodellen | |
nicht greifbar sind, dürfte allerdings eher die Regel als die Ausnahme | |
sein. Entsprechend empört reagierte der Telekom-Anwalt. Wenn die Telekom in | |
solchen Fällen künftig regelmäßig den Zugang zu Webseiten sperren müsse, | |
könnte dies Kosten „in dreistelliger Millionenhöhe“ verursachen. Der | |
Gema-Anwalt wies dies als völlig übertrieben zurück. | |
## Es geht um ein Grundsatzurteil | |
Der Vorsitzende Richter Büscher räumte aber ein, dass es hier nicht nur um | |
zehn Musikdateien geht, sondern um ein Grundsatzurteil für | |
Rechtsverletzungen aller Art. Neben den Urheberrechtsfällen nannte er die | |
Verletzung von Markenrechten im Internet, unlauteren Wettbewerb und | |
illegale Glücksspiele. Über die Art der Sperre wurde in Karlsruhe noch | |
nicht gesprochen. | |
Das Urteil wird wohl erst im November verkündet. Vorher will der BGH im | |
Oktober noch einen ähnlichen Fall verhandeln, bei dem die Plattenfirma EMI | |
gegen den Provider Telefonica geklagt hat. | |
30 Jul 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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