| # taz.de -- Im Dauerstreit mit der Gema: Weiterer Etappensieg für YouTube | |
| > Auch das Oberlandesgericht München hat eine Schadenersatzklage der Gema | |
| > abgelehnt. Ein Ende des Rechtsstreits ist damit aber noch lange nicht in | |
| > Sicht. | |
| Bild: Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt. | |
| München dpa | Der Musikrechteverwerter Gema hat im Streit mit der | |
| Online-Plattform YouTube erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das | |
| Oberlandesgericht (OLG) München wies eine Schadenersatzklage der Gema ab. | |
| Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des | |
| Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14). Der | |
| Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt. | |
| Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist | |
| allerdings unwahrscheinlich. „Wir werden hier nur den Revisionsführer | |
| bestimmen“, sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste | |
| Station: Bundesgerichtshof (BGH). „Sollte die Klagepartei auch dort kein | |
| Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.“ | |
| Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob | |
| YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für | |
| die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die | |
| Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet? | |
| Das OLG folgte am Donnerstag der YouTube-Argumentation, die Plattform sei | |
| in erster Linie ein technischer Dienstleister. „Es ist ein Automatismus“, | |
| betonte Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon | |
| für die Öffentlichkeit zugänglich – ohne Zutun von YouTube. Die Plattform | |
| stelle lediglich „Werkzeuge zur Verfügung“. | |
| Die Gegenseite argumentiert, YouTube sei ein Musikportal, das die Inhalte | |
| dauerhaft zur Verfügung stelle. Die „entscheidende Tathandlung“ sei „das | |
| dauerhafte Bereithalten“, sagte ein Rechtsvertreter der Gema vor Gericht. | |
| „Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte.“ Das Gericht | |
| sah das anders. | |
| 28 Jan 2016 | |
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