Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- UrheberInnen-Vergütung auf Youtube: Gema und Youtube einigen sich
> Seit Dienstagmorgen gibt es die roten Sperrtafeln vor manchen Videos
> nicht mehr. Youtube und Gema haben mit einem Lizenzvertrag ihren epischen
> Streit beigelegt.
Bild: Vorfreude auf ein Video, und dann sowas: Diese Sperrmeldungen sind jetzt …
München dpa | Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform
YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen
Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der Gema vertretenen
70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung
ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke.
Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen
Verhandlungen konnte sich die Gema mit YouTube auf einen Lizenzvertrag
einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der Gema auch für die
Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit
reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Die Gema löst mit der
Vertragsunterzeichnung ihren treuhänderischen Verwertungsauftrag gegenüber
ihren Mitgliedern ein.
Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen
die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos
schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der Gema enthalten.
“Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit
YouTube einen Meilenstein für die Gema und ihre Mitglieder. Unserem
Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene
Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben.
Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft
als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren
Mitgliedern die Tantiemen sichern“, kommentiert Dr. Harald Heker,
Vorstandsvorsitzender der Gema, die Vereinbarung.
## Auch die Politik sei jetzt gefordert
Die Vereinbarung deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst
auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in den USA
anbietet und der auch in Europa starten soll. “Der Vertragsabschluss mit
YouTube ist ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen, die ihr
Geschäftsmodell mit der Kreativität der Musikschaffenden erfolgreich
aufbauen. Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen
vergütet werden. Dafür wird sich die Gema auch weiterhin aktiv einsetzen“,
ergänzt Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der Gema.
Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und
der Gema darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der
genutzten Musikwerke verantwortlich sind. Ungeachtet dieser
unterschiedlichen Auffassungen haben sich Gema und YouTube entschieden, in
die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine sichere Grundlage für
die Mitglieder der Gema und der YouTube Nutzer zu schaffen.
“Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren
Rechtsrahmen zu schaffen“, bekräftigt Dr. Harald Heker. “Der
wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den
Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht
geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren
wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.“
1 Nov 2016
## TAGS
Youtube
Gema
Schwerpunkt Urheberrecht
Youtube
Geburtstag
Youtube
## ARTIKEL ZUM THEMA
Einigung von Gema und Youtube: Musik für alle
YouTube und die Gema haben sich geeinigt und tausende Songs werden
freigeschaltet. Aber wer braucht das noch?
„Happy Birthday“-Song wird kostenlos: Ein Klassiker zum Nulltarif
Jahrelang gab es Streit um die „Happy Birthday“-Lizenz. Jetzt wird das Lied
gemeinfrei. Dabei gibt es mittlerweile einige Alternativen.
Im Dauerstreit mit der Gema: Weiterer Etappensieg für YouTube
Auch das Oberlandesgericht München hat eine Schadenersatzklage der Gema
abgelehnt. Ein Ende des Rechtsstreits ist damit aber noch lange nicht in
Sicht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.