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# taz.de -- „Happy Birthday“-Song wird kostenlos: Ein Klassiker zum Nulltar…
> Jahrelang gab es Streit um die „Happy Birthday“-Lizenz. Jetzt wird das
> Lied gemeinfrei. Dabei gibt es mittlerweile einige Alternativen.
Bild: Und dazu Luftballons
Es ist das Geburtstagslied schlechthin: „Happy Birthday“. Einfacher Text,
eingängige Melodie, da kann wirklich jeder mitträllern. Denen, die den Song
anschließend publizieren wollen, könnte das „Happy“ allerdings im Halse
stecken bleiben – denn die Veröffentlichung kostet. Und zwar nicht nur ein
bisschen, sondern laut Medienberichten, gerne mal bis zu 10.000 US-Dollar.
Die Scheine landen dann auf dem Konto des Musikverlags Warner/Chappell.
Über Jahrzente hinweg nahm der Verlag zirka 50 Millionen US-Dollar
Texttantiemen ein – ohne dazu berechtigt gewesen zu sein, wie ein Gericht
bereits im Februar bestätigte.
In einer weiteren Gerichtsverhandlung am Montag entschied jetzt ein
US-Gericht entgültig, was die Kläger schon vor rund drei Jahren forderten:
Warner/Chappell muss die Rechte abgeben und zahlen, [1][so das Newsportal
Heise.de]. Insgesamt rund 14 Millionen Dollar, zuzüglich der eigenen
Anwaltskosten koste das den Verlag. 4,62 Millionen Dollar gehen an die
Kläger. Die restlichen 9,38 Millionen US-Dollar sollen demanch in einen
Fonds gelegt werden, aus dem Betroffene entschädigt werden können, die nach
dem 3. September 1949 Tantiemen gezahlt haben – auch an ausländische
Verwertungsgesellschaften, wie die Gema. Und: „Happy Birthday“ wird
gemeinfrei, darf also künftig auch in Filmen und Serien fröhlich und vor
allem kostenfrei gesungen werden.
„Stop, not PD!“
Schade eigentlich, denn dadurch ist es nicht mehr unbedingt nötig,
kostenfreie Alternativen zu nutzen. Von denen, die es bereits gibt, ist so
manche sogar kreativer und amüsanter als das Original. Besonders häufig in
Filmen zu hören ist aber trotzdem Platz zwei der beliebtesten,
englischsprachigen Geburtstagssongs: „For he's a jolly good Fellow“ gehört
schon lange der Allgemeinheit und darf somit kostenlos performt werden. Wie
zum Beispiel [2][in der Filmkomödie „Some like it Hot“]. Wahlweise geht das
Ganze natürlich auch auf [3][klingonisch].
Wer so gar nicht auf Klassiker steht, denkt sich eben etwas Eigenes aus.
Besonders in englischsprachigen Produktionen hört man immer wieder
Eigenkompositionen: Ein mehr oder weniger nettes [4][Geburtstagsständchen]
kriegt zum Beispiel der 8-jährige Jimmy in der US-amerikanischen Kömodie
„Waiting…“. Bei How I Met Your Mother, gibt es [5][einen ganz persönlich…
Song] und in einer Folge der Jugendserie „iCarly“ nehmen die Macher den
Streit um „Happy Birthday“ sogar selbst aufs Korn. Als jemand anfangen
möchte das Lied zu singen, ruft ein anderer: „Stop, not PD“, was so viel
heißt wie „das ist keine Public Domain“, die damit nicht lizenzfrei ist.
Also stimmt die Gruppe entnervt ein anderes Lied an.
Deutsche Serien haben es da wahrscheinlich etwas einfacher. Hier gibt es
immerhin Rolf Zuckowski, der uns [6][„wie schön dass du geboren bist“] als
populären Ersatz geliefert hat.
Und trotzdem kann sich gegen den weltweiten Liebling „Happy Birthday“ im
echten Leben keiner dieser Platzhalter wirklich durchsetzen. Künftig wird
der englischsprachige Hit wohl wieder vermehrt auf Fernsehbildschirmen und
Kinoleinwänden auftauchen und damit mehr Menschen erreichen, als nur zehn
Kids auf einem Kindergeburtstag.
29 Jun 2016
## LINKS
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Happy-Birthday-Text-wird-gemeinfrei-…
[2] https://www.youtube.com/watch?v=n8n-PDVYgu4
[3] https://www.youtube.com/watch?v=VkqeXB-75Pw
[4] https://www.youtube.com/watch?v=a6bOg8UsQMs
[5] https://www.youtube.com/watch?v=n84hRyg7v-Y
[6] https://www.youtube.com/watch?v=3EsuYNHabv0
## AUTOREN
Michelle Sensel
## TAGS
Geburtstag
Lizenzvergabe
Schwerpunkt Urheberrecht
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Guantanamo
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