Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gericht weist Klage zurück: Gema verliert gegen Youtube
> Schon Jahre währt der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft und der
> Videoplattform. Nun zieht die Gema erst mal den Kürzeren.
Bild: Youtube darf inzwischen keine Videos mehr mit Verweis auf die Gema sperre…
München rtr | In einem Schadenersatzprozess gegen Youtube ist der
Musikrechteverwerter Gema vor dem Landgericht München unterlegen. Die
Richter wiesen am Dienstag eine Klage der Gema gegen die Videoplattform des
Suchmaschinenbetreibers Google ab, wie aus einem Gerichtsdokument
hervorgeht. Nach Angaben beider Seiten veröffentlichte das Landgericht
zunächst keine Begründung für das Urteil.
Die Gema, die die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern
vertritt, hatte von Youtube [1][Geld für Musikvideos gefordert]. Die
Verwertungsgesellschaft verlangte 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter
Musikvideos durch Internetnutzer. Auf der Grundlage von exemplarisch
ausgewählten 1000 Titeln hatte die Gema einen Streitwert von rund 1,6
Millionen Euro errechnet.
Gegen das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt
werden. Eine Sprecherin der Gema kündigte an, die Gesellschaft werde ihr
weiteres Vorgehen prüfen. Youtube forderte die Gema auf, den Konflikt in
Verhandlungen zu lösen.
In den vergangenen Jahren waren Gespräche stets gescheitert, beide Seiten
gaben sich gegenseitig die Schuld. Die Gema und Youtube streiten [2][vor
mehreren Gerichten darüber], ob und zu welchen Bedingungen die
Internetplattform dem Rechteverwerter Geld für die Bereitstellung der
Musikvideos zahlen muss, die von Internetnutzern hochgeladen werden. Am
Mittwoch wird dazu auch eine Entscheidung des Hanseatischen
Oberlandesgerichts in Hamburg erwartet.
30 Jun 2015
## LINKS
[1] /!5095665/
[2] /!5047662/
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
Gema
Youtube
Musikvideo
Youtube
Youtube
Google
Bundesgerichtshof
Schwerpunkt Angela Merkel
Straßenmusik
Google
Schwerpunkt Urheberrecht
## ARTIKEL ZUM THEMA
Einigung von Gema und Youtube: Musik für alle
YouTube und die Gema haben sich geeinigt und tausende Songs werden
freigeschaltet. Aber wer braucht das noch?
Im Dauerstreit mit der Gema: Weiterer Etappensieg für YouTube
Auch das Oberlandesgericht München hat eine Schadenersatzklage der Gema
abgelehnt. Ein Ende des Rechtsstreits ist damit aber noch lange nicht in
Sicht.
Neue Mutterfirma für Suchmaschine: Google gehört jetzt zum Alphabet
Google soll unter das Dach einer neuen Mutterfirma schlüpfen. Die
hochprofitable Kernsparte wird damit von riskanten Vorhaben wie
Roboter-Autos entkoppelt.
Verhandlung am Bundesgerichtshof: Gericht tendiert zu Internetsperren
Bei Rechtsverletzungen im Netz müssen bald wohl auch Provider als „Störer“
haften – wenn die eigentlichen Verursacher nicht greifbar sind.
Youtube-Star LeFloid interviewt Merkel: Angela im „Neuland“
Um auch junge Deutsche zu erreichen, gibt die Kanzlerin dem Youtuber
LeFloid ein Interview. Der bleibt trotz des prominenten Besuchs ganz
lässig.
Gema-Sprecher über Fête de la Musique: „Uns sind da die Hände gebunden“
Die Berliner Fête de la Musique sieht wegen erhöhter Gema-Forderungen ihr
Bestehen gefährdet. Das kann nicht sein, sagt Gema-Sprecher Franco Walther.
Gema über Zensurvorwurf: „Wir sperren keine Videos“
Livestreams vom Euromaidan sind auf Youtube gesperrt. Die Gema aber habe
damit nichts zu tun, erklärt deren Sprecherin Ursula Goebel.
Gema versus Youtube: Krass rot
Vor Südsudan und Vatikan: Deutschland ist das Land mit den meisten
gesperrten Youtube-Videos. Eine Agentur hat das mit Hilfe einer App
visualisiert.
Gema gewinnt teilweise: Youtube ist eine „Störerin“
Die Gema hat sich vor Gericht teilweise gegen Youtube durchgesetzt. Künftig
muss Youtube Videos löschen, die Urheberrechte verletzen.
Urteil zu Youtube und Gema erwartet: Was gesperrt werden muss
Youtube und die Verwertungsgesellschaft Gema streiten sich ums Abspielen
von 12 Videos im Netz. Das Urteil am Nachmittag könnte große Auswirkungen
haben.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.