# taz.de -- Gema gewinnt teilweise: Youtube ist eine „Störerin“ | |
> Die Gema hat sich vor Gericht teilweise gegen Youtube durchgesetzt. | |
> Künftig muss Youtube Videos löschen, die Urheberrechte verletzen. | |
Bild: Die strittigen Videos bleiben gesperrt. | |
HAMBURG taz | Die Verwertungsgesellschaft Gema ist das Feindbild vieler | |
Musikkonsumenten. Diese machen die in Berlin ansässigen Organisation | |
verantwortlich dafür, dass unzählige Videos für deutsche Internetnutzer | |
gesperrt sind. Es gibt wohl nur wenige Institutionen im Lande, die ein | |
schlechteres Image haben. | |
Dieser Ruf wird kaum besser werden, obwohl oder gerade weil die Gema am | |
Freitag vor dem Landgericht Hamburg einen Teilerfolg errungen hat. Die | |
Urheberrechtskammer des Gerichts entschied, YouTube müsse mehr tun als | |
bisher, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren. | |
Das Gericht verpflichtet YouTube allerdings nicht, hochgeladene Videos | |
vorab zu prüfen. Das Unternehmen hafte „für Urheberrechtsverletzungen durch | |
von Nutzern hochgeladene Videos nur dann“, wenn es „in Kenntnis der | |
Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten | |
verstößt“, heißt es in einer Pressemitteilung. | |
Erst „nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den | |
Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren“. | |
Es sei der Beklagten „zuzumuten, nach Erhalt eines Hinweises auf eine | |
Urheberrechtsverletzung durch den Einsatz einer Software“ künftige Uploads | |
zu verhindern, egal um welche Versionen eines Stücks es sich dabei handle. | |
## Sieben von 12 | |
Streng genommen geht es in dem Hamburger Verfahren um eine ausgewählte | |
Liste von zwölf Songs, darunter „Rivers of Babylon“ von Boney M. und „Zw… | |
kleine Italiener“, einen Schlager, den vor einem halben Jahrhundert Conny | |
Froboess sang. YouTube muss nun sieben der beanstandeten Stücke löschen. In | |
fünf weiteren Fällen wiesen die Richter der Antrag zurück, weil die | |
entsprechenden Videos für die Kammer auf der Plattform nicht mehr | |
auffindbar waren. | |
Dem Verfahren wird eine Signalwirkung für den Grundsatzstreit zwischen Gema | |
und YouTube zugeschrieben. Die in Hamburg verhandelte Klage der Gema ist | |
seit Ende 2010 anhängig. Eine Vereinbarung zwischen den Parteien war | |
bereits 2009 ausgelaufen. Ebendeshalb gibt es nach Ansicht der Gema keine | |
rechtliche Grundlage dafür, dass auf YouTube Clips von Songs verfügbar | |
sind, für die die Verwertungsgesellschaft die Rechte wahrnimmt. Mit zwei | |
Musikstreamingdiensten hat sich die Gema dagegen bereits geeinigt: mit | |
Simfy und Deezer. | |
Der Münsteraner Medienrechtler Thomas Hoeren hatte schon vor dem Urteil im | |
Deutschlandfunk prophezeit, die Causa werde bis zum Bundesgerichtshof | |
gehen: „Es wird noch viele Urteile geben und viele Diskussionen.“ Obwohl | |
die Gema sich über einen Teilerfolg freuen darf, steht das Urteil von | |
Freitag im Einklang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs | |
(EuGH), der kürzlich in einem vergleichbaren Fall die Klage einer | |
belgischen Verwertungsgesellschaft abgewiesen hatte. | |
Diese hatte einem sozialen Netzwerk sogenannte proaktive Prüfungspflichten | |
auferlegen wollen – Pflichten, die nach Auffassung der Hamburger Richter | |
auch YouTube nicht hat. | |
Ein Kernproblem besteht für die Gema weiterhin darin, dass sie in der | |
Öffentlichkeit als bürokratisches Monster wahrgenommen wird, YouTube steht | |
dagegen als eine Art sympathischer Underdog da. Dass das Unternehmen zu | |
Google gehört, einem Unternehmen, das das Institut für Medien und | |
Kommunikationspolitik in Berlin in einem Ranking gerade als drittgrößten | |
Medienkonzern der Welt eingestuft hat, gerät manchmal aus dem Blick. | |
20 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
René Martens | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Urheberrecht | |
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