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# taz.de -- Gema gewinnt teilweise: Youtube ist eine „Störerin“
> Die Gema hat sich vor Gericht teilweise gegen Youtube durchgesetzt.
> Künftig muss Youtube Videos löschen, die Urheberrechte verletzen.
Bild: Die strittigen Videos bleiben gesperrt.
HAMBURG taz | Die Verwertungsgesellschaft Gema ist das Feindbild vieler
Musikkonsumenten. Diese machen die in Berlin ansässigen Organisation
verantwortlich dafür, dass unzählige Videos für deutsche Internetnutzer
gesperrt sind. Es gibt wohl nur wenige Institutionen im Lande, die ein
schlechteres Image haben.
Dieser Ruf wird kaum besser werden, obwohl oder gerade weil die Gema am
Freitag vor dem Landgericht Hamburg einen Teilerfolg errungen hat. Die
Urheberrechtskammer des Gerichts entschied, YouTube müsse mehr tun als
bisher, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren.
Das Gericht verpflichtet YouTube allerdings nicht, hochgeladene Videos
vorab zu prüfen. Das Unternehmen hafte „für Urheberrechtsverletzungen durch
von Nutzern hochgeladene Videos nur dann“, wenn es „in Kenntnis der
Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten
verstößt“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Erst „nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den
Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren“.
Es sei der Beklagten „zuzumuten, nach Erhalt eines Hinweises auf eine
Urheberrechtsverletzung durch den Einsatz einer Software“ künftige Uploads
zu verhindern, egal um welche Versionen eines Stücks es sich dabei handle.
## Sieben von 12
Streng genommen geht es in dem Hamburger Verfahren um eine ausgewählte
Liste von zwölf Songs, darunter „Rivers of Babylon“ von Boney M. und „Zw…
kleine Italiener“, einen Schlager, den vor einem halben Jahrhundert Conny
Froboess sang. YouTube muss nun sieben der beanstandeten Stücke löschen. In
fünf weiteren Fällen wiesen die Richter der Antrag zurück, weil die
entsprechenden Videos für die Kammer auf der Plattform nicht mehr
auffindbar waren.
Dem Verfahren wird eine Signalwirkung für den Grundsatzstreit zwischen Gema
und YouTube zugeschrieben. Die in Hamburg verhandelte Klage der Gema ist
seit Ende 2010 anhängig. Eine Vereinbarung zwischen den Parteien war
bereits 2009 ausgelaufen. Ebendeshalb gibt es nach Ansicht der Gema keine
rechtliche Grundlage dafür, dass auf YouTube Clips von Songs verfügbar
sind, für die die Verwertungsgesellschaft die Rechte wahrnimmt. Mit zwei
Musikstreamingdiensten hat sich die Gema dagegen bereits geeinigt: mit
Simfy und Deezer.
Der Münsteraner Medienrechtler Thomas Hoeren hatte schon vor dem Urteil im
Deutschlandfunk prophezeit, die Causa werde bis zum Bundesgerichtshof
gehen: „Es wird noch viele Urteile geben und viele Diskussionen.“ Obwohl
die Gema sich über einen Teilerfolg freuen darf, steht das Urteil von
Freitag im Einklang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH), der kürzlich in einem vergleichbaren Fall die Klage einer
belgischen Verwertungsgesellschaft abgewiesen hatte.
Diese hatte einem sozialen Netzwerk sogenannte proaktive Prüfungspflichten
auferlegen wollen – Pflichten, die nach Auffassung der Hamburger Richter
auch YouTube nicht hat.
Ein Kernproblem besteht für die Gema weiterhin darin, dass sie in der
Öffentlichkeit als bürokratisches Monster wahrgenommen wird, YouTube steht
dagegen als eine Art sympathischer Underdog da. Dass das Unternehmen zu
Google gehört, einem Unternehmen, das das Institut für Medien und
Kommunikationspolitik in Berlin in einem Ranking gerade als drittgrößten
Medienkonzern der Welt eingestuft hat, gerät manchmal aus dem Blick.
20 Apr 2012
## AUTOREN
René Martens
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
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