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# taz.de -- Kommentar Gema: Vorläufige Stärkung
> Der Streit über das Filtern und Löschen von Youtube-Videos ist nur ein
> Nebenschauplatz. Das Problem ist, dass es keinen Vertrag zwischen den
> beiden gibt.
Das Urteil im Streit zwischen Gema und YouTube ist ein Kompromiss. Youtube
muss nicht vorsorglich sein ganzes Repertoire durchforsten, um alle Videos
ohne Nutzungsrecht zu löschen. Doch sobald ein Song moniert wird, müssen
auch alle ähnlichen Videos (etwa Liveversionen) gesperrt werden.
Es liegt nun also an der Gema, welche Auswirkungen das Urteil letztlich auf
die YouTube-Nutzer haben wird. Wenn sie alle von ihr vertretenen Werke bei
Youtube sperren lässt, dann könnte die Clip-Plattform in Deutschland bald
recht öde werden. Das Urteil stärkt also zunächst die Position der Gema.
Doch der Streit über das Filtern und Löschen ist nur ein Nebenschauplatz.
Das eigentliche Problem ist, dass sich Youtube und Gema nicht auf ein
Vergütungsmodell einigen können. Sobald es einen Vertrag gibt, muss auch
die Gema nicht mehr nerven.
Doch wie könnte ein Vertrag aussehen? Youtube ist durchaus bereit, die Gema
an seinen Werbeerlösen zu beteiligen. Doch die Gema will eine Mindestgebühr
pro angesehenem Clip. Das ist YouTube zu riskant.
Viele kritisieren die Gema, weil sie den Aufbau neuer Geschäftsmodelle
behindere. Doch wer die Entwicklung von werbefinanzierten
Kostenlosangeboten à la Youtube fördert, behindert zugleich den Aufbau von
Bezahlmodellen wie dem kostenpflichtigen Musikportal Simfy. Es geht also
auch um die Frage, wie im Netz mit Kultur Geld verdient werden kann.
Die Autoren, Komponisten und Musikfirmen entscheiden dabei durchaus mit.
Sie müssen ihre Onlinerechte nicht von der Gema vertreten lassen, sondern
können separat einen Deal mit Youtube machen und sich mit einem Anteil der
generierten Werbeerlöse zufriedengeben. Manche wollen gern bei den Fans
beliebt sein, andere glauben, dass sie so sogar mehr verdienen. Wenn diesen
Weg zu viele gehen, hat die Gema am Ende keine Kampfkraft mehr.
20 Apr 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
Youtube
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