| # taz.de -- Streit um Berlin-Domain: Der Kampf geht weiter | |
| > Die Entscheidung beim Streit um den Domainnamen „Berlin“ ist gefallen. | |
| > Das Land Berlin verliert, hat aber trotz Niederlage gute Aussichten. | |
| Bild: Wessen Finger greifen nach der Domain „Berlin“? | |
| BERLIN dapd | Im Streit um die Verwendung des Namens „Berlin“ als | |
| Internetdomain muss das Land Berlin zunächst eine Niederlage einstecken. Im | |
| Berufungsverfahren hat das Kammergericht Berlin am Freitag den Erlass einer | |
| einstweiligen Verfügung auf Unterlassung zurückgewiesen und damit ein | |
| Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Der Namensstreit ist jedoch noch nicht | |
| beendet, denn die Berufungsverhandlung im Hauptsacheverfahren steht noch | |
| aus. | |
| Der amerikanische Betreiber des Touri-Portals „Berlin.com“ hat sich damit | |
| erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli vergangenen | |
| Jahres gewehrt. In der mündlichen Verhandlung verneinte der Richter eine | |
| "Dringlichkeit" des Antrags. Er verwies darauf, dass das Land die | |
| „Rechtsverletzung immerhin zehn Jahre geduldet hat“. | |
| In einem sogenannten Eilverfahren war der Firma Media Group zunächst | |
| untersagt worden, ihre Internetdomain „berlin.com“ für Informationen über | |
| die Bundeshauptstadt zu benutzen oder benutzen zu lassen. Das Land Berlin | |
| als Betreiber des „offiziellen Hauptstadtportals“ berlin.de hatte damals | |
| auf Unterlassung geklagt. Dem Land Berlin stehe „als Gebietskörperschaft | |
| ein eigenes Namensrecht an der Bezeichnung zu“, urteilte die Vorinstanz. | |
| ## Berlin hat Domain geduldet | |
| Durch die Verwendung der Domain „berlin.com“ würde das Namensrecht des | |
| Landes verletzt werden. Beim „durchschnittlichen Internetnutzer“ würde eine | |
| „Zuordnungsverwirrung“ entstehen, hieß es weiter. Die Media Group hatte dem | |
| widersprochen und argumentiert, dass Berlin seit vielen Jahren „Kenntnis | |
| von der gewerblichen Nutzung der Internetdomain“ habe. | |
| Eine andere Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatte im März dieses Jahres | |
| die Klage des Landes auf Unterlassung abgewiesen. Anders als im | |
| Eilverfahren entschied das Gericht damals, dass das Namensrecht des Landes | |
| durch die Internetdomain „berlin.com“ nicht verletzt werde, da der | |
| Städtename „Allgemeingut“ sei. Gegen dieses Urteil hat das Land Berlin | |
| Berufung eingelegt. | |
| ## Positive Aussichten trotz Niederlage | |
| „Es ist eine Schlacht gewonnen, aber der Krieg geht weiter“, sagte der | |
| Anwalt der Media Group nach der Verhandlung. Auch der Rechtsbeistand des | |
| Landes Berlin sieht den Prozessverlauf trotz vorläufiger Niederlage | |
| durchaus „positiv“. Denn das Gericht hatte im Verfahren signalisiert, es | |
| sei nicht auszuschließen, dass das „Risiko einer Namensrechtsverletzung und | |
| einer Zuordnungsverwirrung erheblich ist“. | |
| Außerdem hat das Kammergericht beide Parteien noch einmal „ermuntert“, | |
| Vergleichsverhandlungen zu führen. Bislang waren Gespräche zwischen Berlin | |
| und der Media Group über den Kauf des Namens an der Höhe des Preises | |
| gescheitert. Dem Gericht zufolge wollte die amerikanische Betreiberfirma | |
| einen „siebenstelligen Betrag“ haben. Über die Berufung im | |
| Hauptsacheverfahren wird die gleiche Zivilkammer entscheiden müssen. Ein | |
| Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest. | |
| 20 Apr 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Beatrix Boldt | |
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