# taz.de -- Streit um Berlin-Domain: Der Kampf geht weiter | |
> Die Entscheidung beim Streit um den Domainnamen „Berlin“ ist gefallen. | |
> Das Land Berlin verliert, hat aber trotz Niederlage gute Aussichten. | |
Bild: Wessen Finger greifen nach der Domain „Berlin“? | |
BERLIN dapd | Im Streit um die Verwendung des Namens „Berlin“ als | |
Internetdomain muss das Land Berlin zunächst eine Niederlage einstecken. Im | |
Berufungsverfahren hat das Kammergericht Berlin am Freitag den Erlass einer | |
einstweiligen Verfügung auf Unterlassung zurückgewiesen und damit ein | |
Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Der Namensstreit ist jedoch noch nicht | |
beendet, denn die Berufungsverhandlung im Hauptsacheverfahren steht noch | |
aus. | |
Der amerikanische Betreiber des Touri-Portals „Berlin.com“ hat sich damit | |
erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli vergangenen | |
Jahres gewehrt. In der mündlichen Verhandlung verneinte der Richter eine | |
"Dringlichkeit" des Antrags. Er verwies darauf, dass das Land die | |
„Rechtsverletzung immerhin zehn Jahre geduldet hat“. | |
In einem sogenannten Eilverfahren war der Firma Media Group zunächst | |
untersagt worden, ihre Internetdomain „berlin.com“ für Informationen über | |
die Bundeshauptstadt zu benutzen oder benutzen zu lassen. Das Land Berlin | |
als Betreiber des „offiziellen Hauptstadtportals“ berlin.de hatte damals | |
auf Unterlassung geklagt. Dem Land Berlin stehe „als Gebietskörperschaft | |
ein eigenes Namensrecht an der Bezeichnung zu“, urteilte die Vorinstanz. | |
## Berlin hat Domain geduldet | |
Durch die Verwendung der Domain „berlin.com“ würde das Namensrecht des | |
Landes verletzt werden. Beim „durchschnittlichen Internetnutzer“ würde eine | |
„Zuordnungsverwirrung“ entstehen, hieß es weiter. Die Media Group hatte dem | |
widersprochen und argumentiert, dass Berlin seit vielen Jahren „Kenntnis | |
von der gewerblichen Nutzung der Internetdomain“ habe. | |
Eine andere Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatte im März dieses Jahres | |
die Klage des Landes auf Unterlassung abgewiesen. Anders als im | |
Eilverfahren entschied das Gericht damals, dass das Namensrecht des Landes | |
durch die Internetdomain „berlin.com“ nicht verletzt werde, da der | |
Städtename „Allgemeingut“ sei. Gegen dieses Urteil hat das Land Berlin | |
Berufung eingelegt. | |
## Positive Aussichten trotz Niederlage | |
„Es ist eine Schlacht gewonnen, aber der Krieg geht weiter“, sagte der | |
Anwalt der Media Group nach der Verhandlung. Auch der Rechtsbeistand des | |
Landes Berlin sieht den Prozessverlauf trotz vorläufiger Niederlage | |
durchaus „positiv“. Denn das Gericht hatte im Verfahren signalisiert, es | |
sei nicht auszuschließen, dass das „Risiko einer Namensrechtsverletzung und | |
einer Zuordnungsverwirrung erheblich ist“. | |
Außerdem hat das Kammergericht beide Parteien noch einmal „ermuntert“, | |
Vergleichsverhandlungen zu führen. Bislang waren Gespräche zwischen Berlin | |
und der Media Group über den Kauf des Namens an der Höhe des Preises | |
gescheitert. Dem Gericht zufolge wollte die amerikanische Betreiberfirma | |
einen „siebenstelligen Betrag“ haben. Über die Berufung im | |
Hauptsacheverfahren wird die gleiche Zivilkammer entscheiden müssen. Ein | |
Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest. | |
20 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
Beatrix Boldt | |
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