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# taz.de -- Streit um Berlin-Domain: Der Kampf geht weiter
> Die Entscheidung beim Streit um den Domainnamen „Berlin“ ist gefallen.
> Das Land Berlin verliert, hat aber trotz Niederlage gute Aussichten.
Bild: Wessen Finger greifen nach der Domain „Berlin“?
BERLIN dapd | Im Streit um die Verwendung des Namens „Berlin“ als
Internetdomain muss das Land Berlin zunächst eine Niederlage einstecken. Im
Berufungsverfahren hat das Kammergericht Berlin am Freitag den Erlass einer
einstweiligen Verfügung auf Unterlassung zurückgewiesen und damit ein
Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Der Namensstreit ist jedoch noch nicht
beendet, denn die Berufungsverhandlung im Hauptsacheverfahren steht noch
aus.
Der amerikanische Betreiber des Touri-Portals „Berlin.com“ hat sich damit
erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli vergangenen
Jahres gewehrt. In der mündlichen Verhandlung verneinte der Richter eine
"Dringlichkeit" des Antrags. Er verwies darauf, dass das Land die
„Rechtsverletzung immerhin zehn Jahre geduldet hat“.
In einem sogenannten Eilverfahren war der Firma Media Group zunächst
untersagt worden, ihre Internetdomain „berlin.com“ für Informationen über
die Bundeshauptstadt zu benutzen oder benutzen zu lassen. Das Land Berlin
als Betreiber des „offiziellen Hauptstadtportals“ berlin.de hatte damals
auf Unterlassung geklagt. Dem Land Berlin stehe „als Gebietskörperschaft
ein eigenes Namensrecht an der Bezeichnung zu“, urteilte die Vorinstanz.
## Berlin hat Domain geduldet
Durch die Verwendung der Domain „berlin.com“ würde das Namensrecht des
Landes verletzt werden. Beim „durchschnittlichen Internetnutzer“ würde eine
„Zuordnungsverwirrung“ entstehen, hieß es weiter. Die Media Group hatte dem
widersprochen und argumentiert, dass Berlin seit vielen Jahren „Kenntnis
von der gewerblichen Nutzung der Internetdomain“ habe.
Eine andere Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatte im März dieses Jahres
die Klage des Landes auf Unterlassung abgewiesen. Anders als im
Eilverfahren entschied das Gericht damals, dass das Namensrecht des Landes
durch die Internetdomain „berlin.com“ nicht verletzt werde, da der
Städtename „Allgemeingut“ sei. Gegen dieses Urteil hat das Land Berlin
Berufung eingelegt.
## Positive Aussichten trotz Niederlage
„Es ist eine Schlacht gewonnen, aber der Krieg geht weiter“, sagte der
Anwalt der Media Group nach der Verhandlung. Auch der Rechtsbeistand des
Landes Berlin sieht den Prozessverlauf trotz vorläufiger Niederlage
durchaus „positiv“. Denn das Gericht hatte im Verfahren signalisiert, es
sei nicht auszuschließen, dass das „Risiko einer Namensrechtsverletzung und
einer Zuordnungsverwirrung erheblich ist“.
Außerdem hat das Kammergericht beide Parteien noch einmal „ermuntert“,
Vergleichsverhandlungen zu führen. Bislang waren Gespräche zwischen Berlin
und der Media Group über den Kauf des Namens an der Höhe des Preises
gescheitert. Dem Gericht zufolge wollte die amerikanische Betreiberfirma
einen „siebenstelligen Betrag“ haben. Über die Berufung im
Hauptsacheverfahren wird die gleiche Zivilkammer entscheiden müssen. Ein
Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest.
20 Apr 2012
## AUTOREN
Beatrix Boldt
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