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# taz.de -- Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube: Video-Urteil kommt im April
> Seit Jahren streiten YouTube und die Gema um Urheberrechte und die
> Löschung bestimmter Videos. Im Frühjahr will das Landgericht Hamburg nun
> entscheiden.
Bild: 2009 reichte die Gema eine Unterlassklage gegen YouTube ein. Seitdem daue…
HAMBURG taz | Im Rechtsstreit zwischen der Gema und dem Videoportal YouTube
wird am 20. April ein Urteil gesprochen. Das kündigte das Landgericht
Hamburg am Donnerstag an. Die Parteien streiten vor Gericht darum, wie mit
urheberrechtlich geschützten YouTube-Videos umgegangen werden soll. Vor dem
Verkündungstermin im April können die beiden Parteien sich auch noch
außergerichtlich einigen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Unterlassungsantrag der Gema: Die
Verwertungsgesellschaft fordert, dass YouTube zwölf geschützte Musikwerke
für Nutzer aus Deutschland sperrt und zukünftig nicht mehr zugänglich
macht. Zu den betroffenen Liedern gehören "Rivers of Babylon" und "Ritmo de
la noche". Der Fall ist von großer Bedeutung, weil die Gema ein Exempel
statuieren will - so sehen es die Anwälte von YouTube.
Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube als Täter agiert. Es nimmt
eine "Störerhaftung" an: YouTube gibt den Nutzern die technischen
Möglichkeiten, Videos hochzuladen und damit Urheberrechte zu verletzen. Die
Gema fordert, dass YouTube diese Rechtsverletzungen unterbinden muss.
## Wer ist für das Löschen verantwortlich?
Bestandteil der Verhandlung am Donnerstag war zudem die Frage, wie auf
YouTube das Hochladen urheberrechtlich geschützter Musik verhindert werden
kann und welche der Parteien für die Löschung solcher Stücke verantwortlich
ist. YouTube verwendet derzeit das Filtersystem Content-ID an.
Unternehmer, die Rechte an Liedern besitzen, müssen dabei sogenannte
Referenzdateien der Stücke hochladen, von denen YouTube eine Art
Fingerabdruck erstellt. Stimmt dieser mit neu hochgeladenen Liedern
überein, müssen diese gelöscht werden oder die Rechte haltenden Unternehmer
werden an den Werbeeinnahmen von YouTube beteiligt.
Der Nachteil: die Überprüfung ist sehr aufwendig. Daher möchte die Gema,
dass YouTube die betroffenen Stücke selber löscht. Das Videoportal nimmt
die genau gegensätzliche Position ein. Weiterhin fordert die Gema neue -
über das vorhandene Filtersystem hinausgehende - Hürden auf YouTube. Dies
soll mit sogenannten Wortfiltern passieren, die verhindern, dass geschützte
Musikstücke aufgerufen werden können.
## Streit seit 2009
Diese Technik möchte YouTube nicht anwenden und warnt vor "Overblocking".
Dadurch würden auch Inhalte unzugänglich werden, in denen gar keine
Rechtsverletzung vorliegt, deren Name aber mit den Wortfiltern
übereinstimmt. Den Streit um Musikvideos führen YouTube und die Gema seit
2009. Nach dem Ende eines vorläufigen Vertrages, konnten sich die Parteien
auf keine Nachfolgeregelung einigen.
2010 reichte die Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren
bestimmter Videos zu zwingen. Die Verwertungsgesellschaft scheiterte mit
einem Eilantrag. Das Landgericht Hamburg ließ jetzt aber erkennen, dass ein
Unterlassungsanspruch infrage komme. (mit Material von dpa)
17 Feb 2012
## AUTOREN
Lina Sulzbacher
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