# taz.de -- Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube: Video-Urteil kommt im April | |
> Seit Jahren streiten YouTube und die Gema um Urheberrechte und die | |
> Löschung bestimmter Videos. Im Frühjahr will das Landgericht Hamburg nun | |
> entscheiden. | |
Bild: 2009 reichte die Gema eine Unterlassklage gegen YouTube ein. Seitdem daue… | |
HAMBURG taz | Im Rechtsstreit zwischen der Gema und dem Videoportal YouTube | |
wird am 20. April ein Urteil gesprochen. Das kündigte das Landgericht | |
Hamburg am Donnerstag an. Die Parteien streiten vor Gericht darum, wie mit | |
urheberrechtlich geschützten YouTube-Videos umgegangen werden soll. Vor dem | |
Verkündungstermin im April können die beiden Parteien sich auch noch | |
außergerichtlich einigen. | |
Gegenstand des Verfahrens ist ein Unterlassungsantrag der Gema: Die | |
Verwertungsgesellschaft fordert, dass YouTube zwölf geschützte Musikwerke | |
für Nutzer aus Deutschland sperrt und zukünftig nicht mehr zugänglich | |
macht. Zu den betroffenen Liedern gehören "Rivers of Babylon" und "Ritmo de | |
la noche". Der Fall ist von großer Bedeutung, weil die Gema ein Exempel | |
statuieren will - so sehen es die Anwälte von YouTube. | |
Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube als Täter agiert. Es nimmt | |
eine "Störerhaftung" an: YouTube gibt den Nutzern die technischen | |
Möglichkeiten, Videos hochzuladen und damit Urheberrechte zu verletzen. Die | |
Gema fordert, dass YouTube diese Rechtsverletzungen unterbinden muss. | |
## Wer ist für das Löschen verantwortlich? | |
Bestandteil der Verhandlung am Donnerstag war zudem die Frage, wie auf | |
YouTube das Hochladen urheberrechtlich geschützter Musik verhindert werden | |
kann und welche der Parteien für die Löschung solcher Stücke verantwortlich | |
ist. YouTube verwendet derzeit das Filtersystem Content-ID an. | |
Unternehmer, die Rechte an Liedern besitzen, müssen dabei sogenannte | |
Referenzdateien der Stücke hochladen, von denen YouTube eine Art | |
Fingerabdruck erstellt. Stimmt dieser mit neu hochgeladenen Liedern | |
überein, müssen diese gelöscht werden oder die Rechte haltenden Unternehmer | |
werden an den Werbeeinnahmen von YouTube beteiligt. | |
Der Nachteil: die Überprüfung ist sehr aufwendig. Daher möchte die Gema, | |
dass YouTube die betroffenen Stücke selber löscht. Das Videoportal nimmt | |
die genau gegensätzliche Position ein. Weiterhin fordert die Gema neue - | |
über das vorhandene Filtersystem hinausgehende - Hürden auf YouTube. Dies | |
soll mit sogenannten Wortfiltern passieren, die verhindern, dass geschützte | |
Musikstücke aufgerufen werden können. | |
## Streit seit 2009 | |
Diese Technik möchte YouTube nicht anwenden und warnt vor "Overblocking". | |
Dadurch würden auch Inhalte unzugänglich werden, in denen gar keine | |
Rechtsverletzung vorliegt, deren Name aber mit den Wortfiltern | |
übereinstimmt. Den Streit um Musikvideos führen YouTube und die Gema seit | |
2009. Nach dem Ende eines vorläufigen Vertrages, konnten sich die Parteien | |
auf keine Nachfolgeregelung einigen. | |
2010 reichte die Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren | |
bestimmter Videos zu zwingen. Die Verwertungsgesellschaft scheiterte mit | |
einem Eilantrag. Das Landgericht Hamburg ließ jetzt aber erkennen, dass ein | |
Unterlassungsanspruch infrage komme. (mit Material von dpa) | |
17 Feb 2012 | |
## AUTOREN | |
Lina Sulzbacher | |
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