# taz.de -- Einigung über Musikportale: Gema kassiert bei Musikanbietern | |
> Dienste wie Spotify und iTunes Match haben sich mit der Gema geeinigt und | |
> werden nun Lizenzgebühren zahlen. Für Videodienste wie Youtube gibt es | |
> aber noch kein Zahlmodell. | |
Bild: Die Gema legalisiert Musikhören im Netz - zumindest teilweise. | |
MÜNCHEN/BERLIN dapd | Der Markt für Musik aus dem Internet wird in | |
Deutschland künftig noch mal kräftig wachsen: Nach jahrelangem Streit um | |
die Höhe der Urhebervergütungen für Betreiber von Online-Musikportalen | |
haben der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema | |
jetzt eine Einigung erzielt, wie die Gema am Donnerstag in München | |
mitteilte. | |
Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent | |
netto. Zudem enthält der neue Vertrag eine Lizenzierung von Urheberrechten | |
für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Songs über das | |
Internet. Die Musikindustrie begrüßte die Einigung."Wir freuen uns sehr | |
über die lang erwartete Einigung zwischen der Gema und dem Bitkom", sagte | |
der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Florian Drücke. | |
Die Einigung dürfte vor allem Diensten wie Spotify, Apples iTunes Match und | |
Google Music zugutekommen, bei denen Musik online gespeichert wird. Bisher | |
sind diese Dienste noch nicht in Deutschland gestartet. Sie gelten jedoch | |
als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie. | |
Bitkom-Vizepräsident Volker Smid sagte: "Einzelne Dienste, die bisher im | |
Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche | |
Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig | |
noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine | |
monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können." | |
Dadurch würden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und | |
Nutzer "sehr viel attraktiver als bisher". | |
Der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker sagte mit Blick auf die | |
Mitglieder der Verwertungsgesellschaft, die in der Vergangenheit auf | |
Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun abgerechnet und | |
sukzessive ausgeschüttet werden. Der Vertrag von Bitkom und Gema gilt | |
rückwirkend zum 1. Januar 2002. | |
## | |
Der Internet-Konzern Google begrüßte die Einigung. "Das ist das richtige | |
Signal", sagte ein Unternehmenssprecher, sagte ein Unternehmenssprecher. | |
Was dies aber für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret | |
bedeute, könne er noch nicht absehen. | |
Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet. | |
Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem | |
Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen. | |
Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Nutzer des schwedischen Spotify | |
müssen ein Abo bezahlen oder Werbung akzeptieren. Die Dienste sind bisher | |
nicht in Deutschland verfügbar, weil die Vergütungen für Live-Abrufe der | |
Titel nicht geklärt waren. | |
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen | |
Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu würden Bitkom und Gema ihre | |
Verhandlungen weiter fortsetzen, hieß es. Ebenso laufen weiter | |
Verhandlungen für Online-Videoangebote. Der Google-Sprecher sagte, die | |
Verhandlungen mit der Gema für den Video-Dienst YouTube seien von dem neuen | |
Vertrag "nicht tangiert". Dort stehe weiterhin eine Einigung aus. | |
8 Dec 2011 | |
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