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# taz.de -- Einigung über Musikportale: Gema kassiert bei Musikanbietern
> Dienste wie Spotify und iTunes Match haben sich mit der Gema geeinigt und
> werden nun Lizenzgebühren zahlen. Für Videodienste wie Youtube gibt es
> aber noch kein Zahlmodell.
Bild: Die Gema legalisiert Musikhören im Netz - zumindest teilweise.
MÜNCHEN/BERLIN dapd | Der Markt für Musik aus dem Internet wird in
Deutschland künftig noch mal kräftig wachsen: Nach jahrelangem Streit um
die Höhe der Urhebervergütungen für Betreiber von Online-Musikportalen
haben der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema
jetzt eine Einigung erzielt, wie die Gema am Donnerstag in München
mitteilte.
Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent
netto. Zudem enthält der neue Vertrag eine Lizenzierung von Urheberrechten
für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Songs über das
Internet. Die Musikindustrie begrüßte die Einigung."Wir freuen uns sehr
über die lang erwartete Einigung zwischen der Gema und dem Bitkom", sagte
der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Florian Drücke.
Die Einigung dürfte vor allem Diensten wie Spotify, Apples iTunes Match und
Google Music zugutekommen, bei denen Musik online gespeichert wird. Bisher
sind diese Dienste noch nicht in Deutschland gestartet. Sie gelten jedoch
als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.
Bitkom-Vizepräsident Volker Smid sagte: "Einzelne Dienste, die bisher im
Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche
Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig
noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine
monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können."
Dadurch würden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und
Nutzer "sehr viel attraktiver als bisher".
Der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker sagte mit Blick auf die
Mitglieder der Verwertungsgesellschaft, die in der Vergangenheit auf
Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun abgerechnet und
sukzessive ausgeschüttet werden. Der Vertrag von Bitkom und Gema gilt
rückwirkend zum 1. Januar 2002.
##
Der Internet-Konzern Google begrüßte die Einigung. "Das ist das richtige
Signal", sagte ein Unternehmenssprecher, sagte ein Unternehmenssprecher.
Was dies aber für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret
bedeute, könne er noch nicht absehen.
Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet.
Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem
Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen.
Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Nutzer des schwedischen Spotify
müssen ein Abo bezahlen oder Werbung akzeptieren. Die Dienste sind bisher
nicht in Deutschland verfügbar, weil die Vergütungen für Live-Abrufe der
Titel nicht geklärt waren.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen
Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu würden Bitkom und Gema ihre
Verhandlungen weiter fortsetzen, hieß es. Ebenso laufen weiter
Verhandlungen für Online-Videoangebote. Der Google-Sprecher sagte, die
Verhandlungen mit der Gema für den Video-Dienst YouTube seien von dem neuen
Vertrag "nicht tangiert". Dort stehe weiterhin eine Einigung aus.
8 Dec 2011
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