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# taz.de -- Bundesratsvorschlag zum WLAN-Gesetz: Mehr Auskunft, weniger Datensc…
> Der Umgang mit kritischen Äußerungen im Netz ist strittig. Nun sollen die
> Verfasser leichter identifiziert werden, Nebenwirkungen inklusive.
Bild: Dann doch lieber anoynm? Nutzer sollen auch ohne Strafantrag persönliche…
Berlin taz | Wer sich im Internet allzu kritisch Personen oder Unternehmen
gegenüber äußert, kann bald einfacher ausfindig gemacht werden. Das sieht
eine Empfehlung mehrerer Ausschüsse des Bundesrats zum WLAN-Gesetz vor, das
am Freitag beschlossen werden soll.
Erklärtes Ziel war es, für Anbieter von WLANs mehr Rechtssicherheit zu
schaffen. Ob das nun vorliegende Gesetz das erreicht, ist umstritten. Doch
bei dem nun von den Ausschüssen eingebrachten Änderungsvorschlag geht es
weniger um WLAN als um das grundsätzliche Miteinander im Internet: um
Äußerungen, die Nutzer etwa in Foren oder auf Nachrichtenseiten, auf
Bewertungsportalen oder in den Kommentarspalten von Blogs hinterlassen.
Bislang gilt: Fühlt sich eine Privatperson oder ein Unternehmen über Gebühr
beleidigt, können sie sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Die ermittelt
dann, wenn sie der Ansicht ist, dass etwa eine Beleidigung vorliegen
könnte. Erst im Zuge eines solchen Verfahrens bekommt der Anzeigensteller
Informationen über die Identität des Beschuldigten.
Das soll sich ändern: Wird der Vorschlag der Ausschüsse so angenommen,
können Nutzer oder Unternehmen, die durch eine Äußerung vermeintlich
angegriffen werden, auch ohne Strafantrag persönliche Daten des Urhebers
erhalten. „Jeder bekommt ein potenzielles Auskunftsrecht über andere
Personen“, kritisiert der Jurist Patrick Breyer, der für die Piratenpartei
im Schleswig-Holsteinischen Landtag sitzt. Das sei eine Gefahr für die
Meinungsfreiheit.
## Empfehlung zu Fantasiedaten bei Anmeldung
Zudem stütze sich die Änderung auf einen problematischen, bislang kaum
angewandten Paragrafen im Telemediengesetz. Der sei so unklar formuliert,
dass offen sei, wer künftig darüber entscheide, ob etwa ein Forenanbieter
persönliche Daten seiner Nutzer an andere Nutzer oder Unternehmen
weitergeben muss. Dass erst einmal ein Richter entscheidet, ist jedenfalls
nicht vorgesehen. Genauso wenig wie ein Informieren derer, dessen
persönliche Daten an potenzielle Kläger weitergeben werden.
Experten reicht das nicht: „Die Auskunftserteilung sollte an einen
Richtervorbehalt gebunden sein“, sagt der IT-Anwalt Christian Solmecke – so
wie es heute gilt, wenn Urheberrechtsverstöße aufgeklärt werden sollen,
indem die Nutzer von IP-Adressen abgefragt werden. Grundsätzlich begrüßt
Solmecke den Vorstoß jedoch: „In etlichen Fällen möchte der Betroffene den
Täter nicht strafrechtlich verfolgen, sondern nur auf dem zivilrechtlichen
Weg eine Unterlassung der jeweiligen Äußerung verlangen.“ Das sei derzeit
kaum möglich.
Auch Leena Simon vom Verein Digitalcourage betont, dass eine Verfolgung
bestimmter Äußerungen – wie etwa rassistischer Kommentare auf Facebook –
wichtig sei. Doch das dürfe nicht dazu führen, dass nun Privatpersonen die
Herausgabe von persönlichen Daten anderer Nutzer verlangen könnten. Zumal
Auskunftsersuchen häufig formal oder sogar inhaltlich fehlerhaft seien –
was aber gerade kleine Anbieter nicht überprüfen könnten. „Wo wirklich
Persönlichkeitsrechte bedroht sind, muss die Polizei ermitteln.“
Breyer befürchtet, dass die Bereitschaft, sich im Netz kritisch etwa mit
Unternehmen auseinanderzusetzen, sinke, wenn Nutzer gefühlt
identifizierbarer unterwegs seien. Er empfiehlt, bei der Anmeldung bei
Foren und Ähnlichem Fantasiedaten anzugeben. Dann könne höchstens die
IP-Adresse – so der Anbieter sie speichert – Aufschluss über die Identität
geben.
4 Nov 2015
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Datenschutz
Wlan
Transparenz
Meinungsfreiheit
Datenschutz
Freies WLAN
Freies WLAN
Störerhaftung
Gesetzentwurf
Bundesregierung
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