| # taz.de -- Bundesratsvorschlag zum WLAN-Gesetz: Mehr Auskunft, weniger Datensc… | |
| > Der Umgang mit kritischen Äußerungen im Netz ist strittig. Nun sollen die | |
| > Verfasser leichter identifiziert werden, Nebenwirkungen inklusive. | |
| Bild: Dann doch lieber anoynm? Nutzer sollen auch ohne Strafantrag persönliche… | |
| Berlin taz | Wer sich im Internet allzu kritisch Personen oder Unternehmen | |
| gegenüber äußert, kann bald einfacher ausfindig gemacht werden. Das sieht | |
| eine Empfehlung mehrerer Ausschüsse des Bundesrats zum WLAN-Gesetz vor, das | |
| am Freitag beschlossen werden soll. | |
| Erklärtes Ziel war es, für Anbieter von WLANs mehr Rechtssicherheit zu | |
| schaffen. Ob das nun vorliegende Gesetz das erreicht, ist umstritten. Doch | |
| bei dem nun von den Ausschüssen eingebrachten Änderungsvorschlag geht es | |
| weniger um WLAN als um das grundsätzliche Miteinander im Internet: um | |
| Äußerungen, die Nutzer etwa in Foren oder auf Nachrichtenseiten, auf | |
| Bewertungsportalen oder in den Kommentarspalten von Blogs hinterlassen. | |
| Bislang gilt: Fühlt sich eine Privatperson oder ein Unternehmen über Gebühr | |
| beleidigt, können sie sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Die ermittelt | |
| dann, wenn sie der Ansicht ist, dass etwa eine Beleidigung vorliegen | |
| könnte. Erst im Zuge eines solchen Verfahrens bekommt der Anzeigensteller | |
| Informationen über die Identität des Beschuldigten. | |
| Das soll sich ändern: Wird der Vorschlag der Ausschüsse so angenommen, | |
| können Nutzer oder Unternehmen, die durch eine Äußerung vermeintlich | |
| angegriffen werden, auch ohne Strafantrag persönliche Daten des Urhebers | |
| erhalten. „Jeder bekommt ein potenzielles Auskunftsrecht über andere | |
| Personen“, kritisiert der Jurist Patrick Breyer, der für die Piratenpartei | |
| im Schleswig-Holsteinischen Landtag sitzt. Das sei eine Gefahr für die | |
| Meinungsfreiheit. | |
| ## Empfehlung zu Fantasiedaten bei Anmeldung | |
| Zudem stütze sich die Änderung auf einen problematischen, bislang kaum | |
| angewandten Paragrafen im Telemediengesetz. Der sei so unklar formuliert, | |
| dass offen sei, wer künftig darüber entscheide, ob etwa ein Forenanbieter | |
| persönliche Daten seiner Nutzer an andere Nutzer oder Unternehmen | |
| weitergeben muss. Dass erst einmal ein Richter entscheidet, ist jedenfalls | |
| nicht vorgesehen. Genauso wenig wie ein Informieren derer, dessen | |
| persönliche Daten an potenzielle Kläger weitergeben werden. | |
| Experten reicht das nicht: „Die Auskunftserteilung sollte an einen | |
| Richtervorbehalt gebunden sein“, sagt der IT-Anwalt Christian Solmecke – so | |
| wie es heute gilt, wenn Urheberrechtsverstöße aufgeklärt werden sollen, | |
| indem die Nutzer von IP-Adressen abgefragt werden. Grundsätzlich begrüßt | |
| Solmecke den Vorstoß jedoch: „In etlichen Fällen möchte der Betroffene den | |
| Täter nicht strafrechtlich verfolgen, sondern nur auf dem zivilrechtlichen | |
| Weg eine Unterlassung der jeweiligen Äußerung verlangen.“ Das sei derzeit | |
| kaum möglich. | |
| Auch Leena Simon vom Verein Digitalcourage betont, dass eine Verfolgung | |
| bestimmter Äußerungen – wie etwa rassistischer Kommentare auf Facebook – | |
| wichtig sei. Doch das dürfe nicht dazu führen, dass nun Privatpersonen die | |
| Herausgabe von persönlichen Daten anderer Nutzer verlangen könnten. Zumal | |
| Auskunftsersuchen häufig formal oder sogar inhaltlich fehlerhaft seien – | |
| was aber gerade kleine Anbieter nicht überprüfen könnten. „Wo wirklich | |
| Persönlichkeitsrechte bedroht sind, muss die Polizei ermitteln.“ | |
| Breyer befürchtet, dass die Bereitschaft, sich im Netz kritisch etwa mit | |
| Unternehmen auseinanderzusetzen, sinke, wenn Nutzer gefühlt | |
| identifizierbarer unterwegs seien. Er empfiehlt, bei der Anmeldung bei | |
| Foren und Ähnlichem Fantasiedaten anzugeben. Dann könne höchstens die | |
| IP-Adresse – so der Anbieter sie speichert – Aufschluss über die Identität | |
| geben. | |
| 4 Nov 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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