# taz.de -- Bundesratsvorschlag zum WLAN-Gesetz: Mehr Auskunft, weniger Datensc… | |
> Der Umgang mit kritischen Äußerungen im Netz ist strittig. Nun sollen die | |
> Verfasser leichter identifiziert werden, Nebenwirkungen inklusive. | |
Bild: Dann doch lieber anoynm? Nutzer sollen auch ohne Strafantrag persönliche… | |
Berlin taz | Wer sich im Internet allzu kritisch Personen oder Unternehmen | |
gegenüber äußert, kann bald einfacher ausfindig gemacht werden. Das sieht | |
eine Empfehlung mehrerer Ausschüsse des Bundesrats zum WLAN-Gesetz vor, das | |
am Freitag beschlossen werden soll. | |
Erklärtes Ziel war es, für Anbieter von WLANs mehr Rechtssicherheit zu | |
schaffen. Ob das nun vorliegende Gesetz das erreicht, ist umstritten. Doch | |
bei dem nun von den Ausschüssen eingebrachten Änderungsvorschlag geht es | |
weniger um WLAN als um das grundsätzliche Miteinander im Internet: um | |
Äußerungen, die Nutzer etwa in Foren oder auf Nachrichtenseiten, auf | |
Bewertungsportalen oder in den Kommentarspalten von Blogs hinterlassen. | |
Bislang gilt: Fühlt sich eine Privatperson oder ein Unternehmen über Gebühr | |
beleidigt, können sie sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Die ermittelt | |
dann, wenn sie der Ansicht ist, dass etwa eine Beleidigung vorliegen | |
könnte. Erst im Zuge eines solchen Verfahrens bekommt der Anzeigensteller | |
Informationen über die Identität des Beschuldigten. | |
Das soll sich ändern: Wird der Vorschlag der Ausschüsse so angenommen, | |
können Nutzer oder Unternehmen, die durch eine Äußerung vermeintlich | |
angegriffen werden, auch ohne Strafantrag persönliche Daten des Urhebers | |
erhalten. „Jeder bekommt ein potenzielles Auskunftsrecht über andere | |
Personen“, kritisiert der Jurist Patrick Breyer, der für die Piratenpartei | |
im Schleswig-Holsteinischen Landtag sitzt. Das sei eine Gefahr für die | |
Meinungsfreiheit. | |
## Empfehlung zu Fantasiedaten bei Anmeldung | |
Zudem stütze sich die Änderung auf einen problematischen, bislang kaum | |
angewandten Paragrafen im Telemediengesetz. Der sei so unklar formuliert, | |
dass offen sei, wer künftig darüber entscheide, ob etwa ein Forenanbieter | |
persönliche Daten seiner Nutzer an andere Nutzer oder Unternehmen | |
weitergeben muss. Dass erst einmal ein Richter entscheidet, ist jedenfalls | |
nicht vorgesehen. Genauso wenig wie ein Informieren derer, dessen | |
persönliche Daten an potenzielle Kläger weitergeben werden. | |
Experten reicht das nicht: „Die Auskunftserteilung sollte an einen | |
Richtervorbehalt gebunden sein“, sagt der IT-Anwalt Christian Solmecke – so | |
wie es heute gilt, wenn Urheberrechtsverstöße aufgeklärt werden sollen, | |
indem die Nutzer von IP-Adressen abgefragt werden. Grundsätzlich begrüßt | |
Solmecke den Vorstoß jedoch: „In etlichen Fällen möchte der Betroffene den | |
Täter nicht strafrechtlich verfolgen, sondern nur auf dem zivilrechtlichen | |
Weg eine Unterlassung der jeweiligen Äußerung verlangen.“ Das sei derzeit | |
kaum möglich. | |
Auch Leena Simon vom Verein Digitalcourage betont, dass eine Verfolgung | |
bestimmter Äußerungen – wie etwa rassistischer Kommentare auf Facebook – | |
wichtig sei. Doch das dürfe nicht dazu führen, dass nun Privatpersonen die | |
Herausgabe von persönlichen Daten anderer Nutzer verlangen könnten. Zumal | |
Auskunftsersuchen häufig formal oder sogar inhaltlich fehlerhaft seien – | |
was aber gerade kleine Anbieter nicht überprüfen könnten. „Wo wirklich | |
Persönlichkeitsrechte bedroht sind, muss die Polizei ermitteln.“ | |
Breyer befürchtet, dass die Bereitschaft, sich im Netz kritisch etwa mit | |
Unternehmen auseinanderzusetzen, sinke, wenn Nutzer gefühlt | |
identifizierbarer unterwegs seien. Er empfiehlt, bei der Anmeldung bei | |
Foren und Ähnlichem Fantasiedaten anzugeben. Dann könne höchstens die | |
IP-Adresse – so der Anbieter sie speichert – Aufschluss über die Identität | |
geben. | |
4 Nov 2015 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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