# taz.de -- Speicherung von IP-Adressen: Dämpfer für den Datenschutz | |
> Webseitenbetreiber dürfen weiter die IP-Adressen ihrer Kunden | |
> aufbewahren. Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs gibt sein Okay. | |
Bild: Was da alles an privaten Daten durchgeht | |
KARLSRUHE taz | Deutschland darf Webseitenbetreibern die Speicherung von | |
IP-Adressen nicht generell verbieten. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt | |
Manuel Campos Sanchez-Bordona in seinem Gutachten für den Europäischen | |
Gerichtshof (EuGH). Die Frage betrifft alle Webseitenbetreiber. | |
Derzeit speichern die meisten Internetseiteninhaber für eigene Zwecke die | |
IP-Adressen ihrer Nutzer. Sie wollen damit zum Beispiel die Seiten gegen | |
Hacker-Angriffe schützen. Um Straftaten aufzuklären, kann die Polizei die | |
IP-Adressen jedoch herausverlangen. Durch Abfrage bei den Internetfirmen | |
kann die Polizei dann die IP-Adresse dem Inhaber des Internetanschlusses | |
zurechnen. Mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung wird dies zehn Wochen | |
lang möglich sein. | |
Der Kieler Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer will erreichen, dass | |
Webseitenbetreiber die IP-Adressen der Nutzer nicht mehr speichern. Er | |
glaubt, dass die Speicherung von IP-Adressen einschüchternde Wirkung hat | |
und das unbeschwerte anonyme Surfen im Internet behindert. Breyer hat | |
deshalb die Bundesregierung verklagt, weil auch viele Ministerien auf ihren | |
Seiten IP-Adressen speichern. Der Streit betrifft aber auch die Webseiten | |
aller Unternehmen und Privatpersonen. | |
Breyer berief sich auf das deutsche Telemediengesetz. Danach sind | |
personenbezogene Daten der Nutzer nach Abschluss der Verbindung zu löschen, | |
wenn sie nicht für eine Abrechnung benötigt werden – was aber beim Besuch | |
von Webseiten meist nicht der Fall ist. Die Bundesregierung argumentierte, | |
die IP-Adressen (etwa 217.238.19.37) seien gar nicht personenbezogen, da | |
sie bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben werden. | |
Der Streit ging bis zum Bundesgerichtshof, der den Fall 2014 dem EuGH | |
vorlegte, damit dieser das deutsche Gesetz im Lichte der | |
EU-Datenschutz-Richtlinie von 1995 auslege. Zur Vorbereitung des | |
EuGH-Urteils hat nun Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona seinen | |
Schlussantrag veröffentlicht. | |
Dabei gab der Generalanwalt dem Piraten Breyer nur teilweise recht. Die | |
IP-Adressen seien zwar personenbezogen, weil sie mit Hilfe der | |
Internetprovider einem Anschlussinhaber zugerechnet werden können. | |
Allerdings sei das deutsche Telemediengesetz zu „restriktiv“. Die | |
EU-Richtlinie erlaube auch bei einem „berechtigten Interesse“, Daten zu | |
speichern. Das müsse auch für Webseitenbetreiber gelten. Das deutsche | |
Gesetz müsse erweiternd ausgelegt werden, so der Generalanwalt. Der BGH | |
müsse zwischen Breyers Grundrechten und den Interessen der Webseiteninhaber | |
abwägen. Wie, das blieb offen. | |
Ob der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgt, wird sich in einigen | |
Monaten zeigen. Patrick Breyer hofft, dass der EuGH strenger ist. | |
13 May 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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