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# taz.de -- Kommentar Tracking und IP-Adressen: Verfolgung im Dunkeln
> Auch wenn das Urteil zu IP-Adressen positiv zu bewerten ist, gibt es
> viele Arten des Trackens. Die User erfahren davon nichts – das muss sich
> ändern.
Bild: Kann man sich überhaupt noch verstecken?
Dass der [1][Europäische Gerichtshof IP-Adressen nun eindeutig als
personenbezogene Daten eingestuft hat] und damit das Verwenden für die
digitale Verfolgung zumindest erschwert, ist erst einmal gut. Doch
IP-Adressen sind längst nicht der einzige Weg, Nutzer im Netz zu erfassen.
Von Cookies und Super-Cookies über die Social-Media-Buttons, etwa von
Facebook oder Twitter, bis hin zum Browser-Fingerprinting, bei dem User
anhand von Merkmalen ihres Webbrowsers identifiziert werden – die Zahl der
Methoden ist riesig, und in der Regel beschränken sich gerade die großen
Anbieter nicht auf eine. Längst ist es möglich, Nutzer auch
geräteübergreifend zu verfolgen. Allein – die Betroffenen erfahren davon
praktisch nichts. Und das muss sich ändern.
Klar, die eine oder der andere wird stutzig, wenn, einmal Wanderschuhe
gesucht, in den kommenden Wochen ständig Werbung für Outdoorkleidung
auftaucht. Manche rüsten dann digital auf. Cookies ablehnen,
Datenschutzeinstellungen im Browser optimieren, Add-ons gegen die digitale
Verfolgung installieren. Doch Hand aufs Herz – wer macht das schon? Es wird
also Zeit, dass die Betreiber von Websites zu mehr Transparenz verpflichtet
werden. Und zwar nicht versteckt in Punkt 37 und 52 der
Datenschutzerklärung. Sondern mittels eines schicken Kastens direkt auf der
Startseite. Dicke Werbung geht an dieser Stelle schließlich auch.
Wer eine Website besucht, würde dann auf einen Blick etwa sehen, welche
Werbenetzwerke und Analysetools der Betreiber eingebunden hat, welche Daten
an wen fließen, wie lange sie gespeichert und wofür sie verwendet werden.
Bei Nichtgefallen sollte sich das per Klick sofort unterbinden lassen.
Wetten, die meisten Anbieter wären darüber nicht amüsiert? Und würden
alsbald schauen, dass sie ihre Masse von Trackingmethoden etwas schlanker
gestalten? Und das wäre doch nicht das Schlechteste.
20 Oct 2016
## LINKS
[1] /EuGH-Urteil-zur-Datenspeicherung/!5347308/
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
IP-Adressen
Tracking
EuGH
Vorratsdatenspeicherung
Biometrie
Datenschutz
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