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# taz.de -- Koalition einigt sich auf BND-Reform: Der Geheimdienst-Beauftragte …
> Union und SPD wollen den Bundesnachrichtendienst stärker kontrollieren.
> So soll das Ausspähen unter Freunden künftig vermieden werden.
Bild: Ein „BND-Ohr“ mit 18 Metern Durchmesser im bayrischen Bad Aibling.
Berlin dpa | Union und SPD haben sich auf die Inhalte einer umfassenden
Geheimdienstreform geeinigt. Das bestätigten die zuständigen Fachpolitiker
der Koalition, Clemens Binninger (CDU) und Burkhard Lischka (SPD), dem rbb
Inforadio. Demnach sollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) politische
Spionage in EU-Ländern und –Institutionen sowie Wirtschaftsspionage
verboten werden.
Dazu wird das BND-Gesetz geändert. Zweite Säule der Reform ist den Angaben
zufolge eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste. Dazu
bekommt der Bundestag einen Ständigen Bevollmächtigten, eine Art
Geheimdienst-Beauftragten.
Anlass für die Reform sind Vorgänge, die wiederholt für erheblichen Wirbel
sorgten und deren Aufklärung nur schleppend verläuft. Über Jahre soll der
BND dem US-Geheimdienst NSA geholfen haben, europäische Unternehmen und
Politiker auszuforschen. Nach Darstellung des Auslandsgeheimdienstes soll
der Einsatz umstrittener Selektoren – Telefonnummern, E-Mail- und
IP-Adressen – 2013 beendet worden sein.
Vor rund drei Wochen hatten BND-Präsident Gerhard Schindler und das
Kanzleramt das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages darüber
informiert, dass auch der BND Spionage unter Freunden betrieb. Nach
Informationen des rbb Inforadios sollen Frankreichs Außenminister Laurent
Fabius und selbst der deutsche Diplomat Hansjörg Haber abgehört worden
sein.
## Brisante Spionageziele
Auch der Internationale Strafgerichtshof, das UN-Kinderhilfswerk Unicef,
die Weltgesundheitsorganisation WHO, das FBI sowie europäische und
amerikanische Firmen hätten zu den brisanten Spionagezielen gehört, meldete
der Sender am Mittwoch.
„Wichtig ist, dass wir den Satz der Kanzlerin „Ausspähen unter Freunden,
das geht gar nicht“, endlich Realität werden lassen“, sagte Lischka. „Das
erfordert eine klare gesetzliche Regelung, die wir jetzt schaffen werden.“
Binninger sagte: „Wir werden sicher europäische Regierungen und
Institutionen schützen.“ Das Ausforschen entsprechender Telefone oder
Computer wäre dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. „Das
heißt, dass eine entsprechende Telekommunikations-Überwachung nur möglich
ist, wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um Organisierte
Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen werden sollen“,
erläuterte Lischka.
## Genehmigung vom Kanzleramt
Ein besonderer Schutz für US-Einrichtungen ist dem Bericht zufolge im
BND-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings soll der BND zusätzlich
verpflichtet werden, seine Spionageziele ausschließlich nach dem
Auftragsprofil der Bundesregierung auszurichten – was das Ausspähen
US-amerikanischer Einrichtungen faktisch ausschließen würde.
Jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des
Auslandsgeheimdienstes muss künftig vom BND-Präsidenten selbst angeordnet
und vom Kanzleramt genehmigt werden. „Der Bundesnachrichtendienst hat
offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der
Bundesnachrichtendienst macht“, so Lischka.
Beide Gesetzentwürfe sollen nach Angaben von Binninger und Lischka im
Januar in den Bundestag eingebracht und bis Sommer 2016 beschlossen werden.
Die Reform soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
13 Nov 2015
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