# taz.de -- NSA-Untersuchungsausschuss: Einblick in die Geheimdienst-Liste | |
> Mitglieder des Gremiums erfahren, wen der Bundesnachrichtendienst | |
> ausspioniert hat. Die Öffentlichkeit erfährt es nicht. | |
Bild: Neben Kurt Graulich (M.) erhalten nun auch andere Mitglieder des NSA-Auss… | |
BERLIN taz | Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses dürfen seit Montag | |
eine geheime Selektorenliste des BND einsehen. Die Liste beinhaltet | |
E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere Daten von Menschen, die der | |
Nachrichtendienst – möglicherweise rechtswidrig – ausspioniert hat. | |
Das Dokument liegt im Kanzleramt für den Ausschussvorsitzenden Patrick | |
Sensburg (CDU) und die Obleute der Fraktionen bereit. Die Abgeordneten | |
dürfen der Öffentlichkeit allerdings nicht im Detail über den Inhalt | |
berichten. Zudem bleibt die brisantere NSA-Selektorenliste weiterhin unter | |
Verschluss. | |
Für die NSA-Liste interessiert sich der Untersuchungsausschuss schon seit | |
Monaten. Sie beinhaltet Daten von Menschen, die der BND nicht aus eigenem | |
Antrieb, sondern im Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes ausspioniert | |
hatte. Die Bundesregierung verweigert den Abgeordneten jedoch, auch dieses | |
Dokument einzusehen. | |
Einblick hatte bisher nur ein sogenannter Sonderermittler des Bundestags, | |
auf den sich Sozialdemokraten und Union geeinigt hatten: Kurt Graulich, | |
ehemaliger Bundesrichter und SPD-Mitglied. Die Opposition zweifelt an | |
seiner Unabhängigkeit und möchte die Liste daher selber sehen. | |
Die BND-Liste, um die es jetzt geht, hatte der deutsche Geheimdienst ohne | |
Auftrag aus den USA erstellt. Um dieses Dokument hatte sich bisher ein | |
anderer Bundestagsausschuss gekümmert: das Parlamentarische | |
Kontrollgremium. Einige seiner Mitglieder haben bereits Einblick in die | |
Liste. In den vergangen Wochen sickerte durch, dass sie darin Daten von | |
europäischen Beamten, Politikern und Institutionen gefunden haben. | |
Dass nun auch Mitglieder des U-Ausschusses diese Liste sehen dürfen, hat | |
vor allem einen Sinn: Sie sollen prüfen, ob die BND-Liste weiterhin Sache | |
des Parlamentarischen Kontrollgremiums bleiben kann oder ob sie die | |
Hintergründe des Dokuments selbst ermitteln wollen. In diesem Fall müsste | |
der Untersuchungsauftrag unter Umständen geändert werden. | |
23 Nov 2015 | |
## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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