| # taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Selektorenliste bleibt… | |
| > Die Überwachungskommission des Bundestags hat keinen Anspruch auf | |
| > Herausgabe der NSA-Selektoren. So hat es das Bundesverfassungsgericht | |
| > entschieden. | |
| Bild: 40.000 Suchbegriffe (Selektoren) stehen auf der Liste des US-Geheimdienst… | |
| Karlsruhe afp | Die für die Überwachung der Nachrichtendienste zuständige | |
| sogenannte G10-Kommission des Bundestags ist mit einer Klage vor dem | |
| Bundesverfassungsgericht auf Herausgabe der NSA-Selektorenliste | |
| gescheitert. Die Kommission sei in einem Organstreitverfahren mit der | |
| Bundesregierung nicht klagefähig, weil sei weder ein oberstes Bundesorgan | |
| noch ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestags sei, hieß | |
| es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. | |
| Der US-Geheimdienst NSA hatte die Selektorenliste mit etwa 40.000 | |
| Suchmerkmalen wie E-Mail-Adressen und Mobilfunknummern dem | |
| Bundesnachrichtendienst (BND) zur Ausspähung geliefert. 2013 wurde bekannt, | |
| dass auch EU-Vertretungen und Deutsche bespitzelt wurden, weil Selektoren | |
| eingesetzt wurden, die entweder gegen deutsche Interessen verstießen oder | |
| Teilnehmer betrafen, die durch das G10-Gesetz zur Beschränkung des | |
| Fernmeldegeheimnisses geschützt waren. | |
| Der Bundestag setzte daraufhin den NSA-Untersuchungsausschuss ein. Die | |
| G10-Kommission verlangte von der Bundesregierung erfolglos die Herausgabe | |
| der NSA-Selektorenliste. | |
| Laut Karlsruhe übt die G10-Kommission keine parlamentarische | |
| Kontrollfunktion aus. Sie entscheide nur über die „Zulässigkeit und | |
| Notwendigkeit“ der Telekommunikationsüberwachung bei Einsätzen der | |
| Nachrichtendienste und sei deshalb in Organstreitverfahren nicht | |
| „parteifähig“. | |
| 14 Oct 2016 | |
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