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# taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Selektorenliste bleibt…
> Die Überwachungskommission des Bundestags hat keinen Anspruch auf
> Herausgabe der NSA-Selektoren. So hat es das Bundesverfassungsgericht
> entschieden.
Bild: 40.000 Suchbegriffe (Selektoren) stehen auf der Liste des US-Geheimdienst…
Karlsruhe afp | Die für die Überwachung der Nachrichtendienste zuständige
sogenannte G10-Kommission des Bundestags ist mit einer Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht auf Herausgabe der NSA-Selektorenliste
gescheitert. Die Kommission sei in einem Organstreitverfahren mit der
Bundesregierung nicht klagefähig, weil sei weder ein oberstes Bundesorgan
noch ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestags sei, hieß
es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Der US-Geheimdienst NSA hatte die Selektorenliste mit etwa 40.000
Suchmerkmalen wie E-Mail-Adressen und Mobilfunknummern dem
Bundesnachrichtendienst (BND) zur Ausspähung geliefert. 2013 wurde bekannt,
dass auch EU-Vertretungen und Deutsche bespitzelt wurden, weil Selektoren
eingesetzt wurden, die entweder gegen deutsche Interessen verstießen oder
Teilnehmer betrafen, die durch das G10-Gesetz zur Beschränkung des
Fernmeldegeheimnisses geschützt waren.
Der Bundestag setzte daraufhin den NSA-Untersuchungsausschuss ein. Die
G10-Kommission verlangte von der Bundesregierung erfolglos die Herausgabe
der NSA-Selektorenliste.
Laut Karlsruhe übt die G10-Kommission keine parlamentarische
Kontrollfunktion aus. Sie entscheide nur über die „Zulässigkeit und
Notwendigkeit“ der Telekommunikationsüberwachung bei Einsätzen der
Nachrichtendienste und sei deshalb in Organstreitverfahren nicht
„parteifähig“.
14 Oct 2016
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