# taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Spähziele weiter gehe… | |
> Die Selektorenliste zeigt, wen die NSA in Deutschland ausspähte. Jetzt | |
> hat Karlsruhe entschieden: Die Bundesregierung muss sie nicht | |
> herausgeben. | |
Bild: Kann in Ruhe weiterarbeiten: die NSA-Zentrale in Fort Meade, Maryland | |
KARLSRUHE dpa | Die Bundesregierung muss die geheime Liste mit den | |
NSA-Spionagezielen nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben. Das | |
hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Geheimhaltungsinteresse | |
der Regierung überwiege das Informationsinteresse des Ausschusses, heißt es | |
in dem Beschluss von Mitte Oktober, der am Dienstag bekannt wurde. Eine | |
Herausgabe ohne Einverständnis der USA könne die Funktionsfähigkeit der | |
Nachrichtendienste und damit die außen- und sicherheitspolitische | |
Handlungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen. | |
Geklagt hatten die Fraktionen von Linken und Grünen im Bundestag sowie die | |
Obleute der beiden Parteien im Ausschuss. Auf der Liste stehen Suchmerkmale | |
wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, die der US-Geheimdienst NSA | |
dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll. Der BND soll den | |
Amerikanern damit über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und | |
Politiker auszuforschen. | |
Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert. Stattdessen | |
wurde mit Koalitionsmehrheit der Verwaltungsrichter Kurt Graulich als | |
„Vertrauensperson“ bestellt. Dieser wertete die Liste aus und unterrichtete | |
anschließend den Untersuchungsausschuss. | |
Aus dem Beschluss geht hervor, dass die Verfassungsrichter durch dieses | |
Vorgehen das Recht des Ausschusses auf Vorlage nicht erfüllt sehen. Sie | |
halten der Bundesregierung aber zugute, dass diese Auskünfte erteilt hat. | |
Die Kenntnis der Selektoren sei „eher von allgemeinem politischen | |
Interesse“ und „nicht in einem Maße zentral, um gegenüber den Belangen des | |
Staatswohls und der Funktionsfähigkeit der Regierung Vorrang zu | |
beanspruchen“. | |
15 Nov 2016 | |
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