Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Spähziele weiter gehe…
> Die Selektorenliste zeigt, wen die NSA in Deutschland ausspähte. Jetzt
> hat Karlsruhe entschieden: Die Bundesregierung muss sie nicht
> herausgeben.
Bild: Kann in Ruhe weiterarbeiten: die NSA-Zentrale in Fort Meade, Maryland
Karlsruhe dpa | Die Bundesregierung muss die geheime Liste mit den
NSA-Spionagezielen nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben. Das
hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Geheimhaltungsinteresse
der Regierung überwiege das Informationsinteresse des Ausschusses, heißt es
in dem Beschluss von Mitte Oktober, der am Dienstag bekannt wurde. Eine
Herausgabe ohne Einverständnis der USA könne die Funktionsfähigkeit der
Nachrichtendienste und damit die außen- und sicherheitspolitische
Handlungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen.
Geklagt hatten die Fraktionen von Linken und Grünen im Bundestag sowie die
Obleute der beiden Parteien im Ausschuss. Auf der Liste stehen Suchmerkmale
wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, die der US-Geheimdienst NSA
dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll. Der BND soll den
Amerikanern damit über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und
Politiker auszuforschen.
Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert. Stattdessen
wurde mit Koalitionsmehrheit der Verwaltungsrichter Kurt Graulich als
„Vertrauensperson“ bestellt. Dieser wertete die Liste aus und unterrichtete
anschließend den Untersuchungsausschuss.
Aus dem Beschluss geht hervor, dass die Verfassungsrichter durch dieses
Vorgehen das Recht des Ausschusses auf Vorlage nicht erfüllt sehen. Sie
halten der Bundesregierung aber zugute, dass diese Auskünfte erteilt hat.
Die Kenntnis der Selektoren sei „eher von allgemeinem politischen
Interesse“ und „nicht in einem Maße zentral, um gegenüber den Belangen des
Staatswohls und der Funktionsfähigkeit der Regierung Vorrang zu
beanspruchen“.
15 Nov 2016
## TAGS
NSA-Untersuchungsausschuss
NSA-Affäre
NSA
Selektorenliste
BND
Schwerpunkt Überwachung
BND
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Bundestag beschließt BND-Reform: Ausland jetzt auch im Inland
Der Bundestag hat am Freitag dem BND-Gesetz zugestimmt. So darf der
Auslandsgeheimdienst jetzt auch im Inland ganz legal abhören.
Geheimdienst-Experte Flisek über BND: „Wir bauen die Kontrolle massiv aus“
Er sieht den BND nicht auf dem Weg zur einer deutschen NSA.
SPD-Geheimdienst-Experte Christian Flisek zu den neuen Befugnissen globaler
Überwachung.
Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Selektorenliste bleibt geheim
Die Überwachungskommission des Bundestags hat keinen Anspruch auf
Herausgabe der NSA-Selektoren. So hat es das Bundesverfassungsgericht
entschieden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.