| # taz.de -- Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung: Die katalogisierte Bevölker… | |
| > Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs fordert eine strenge | |
| > Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Diese sollen nationale Gerichte | |
| > vornehmen. | |
| Bild: Da gehen sie durch, die vielen Daten. Und am Ende sind wir alle katalogis… | |
| Luxemburg taz | Vorratsdatenspeicherungen verstoßen nicht generell gegen | |
| EU-Recht. Zu diesem Schluss kam der unabhängige Generalanwalt Henrik | |
| Saugmansgaard Oe in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof | |
| (EuGH). Das Verfahren hat auch Bedeutung für die Rechtslage in Deutschland. | |
| Das EuGH-Verfahren betrifft Gesetze aus Schweden und Großbritannien. Es | |
| wird aber europaweit genau beobachtet, weil die EuGH-Richter 2014 die | |
| EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und damit | |
| für ungültig erklärten. Seitdem hat die EU keine neue Richtlinie | |
| eingeführt. In den meisten EU-Staaten werden aber die Telefon- und | |
| Internet-Verkehrsdaten immer noch anlasslos auf Vorrat gespeichert. In | |
| Deutschland wurde Ende 2015 die Wiedereinführung beschlossen. | |
| Der EuGH muss nun aufgrund von Richtervorlagen prüfen, ob die schwedischen | |
| und britischen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar | |
| sind. Maßstab ist EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen | |
| Kommunikation von 2002. | |
| Der Generalanwalt legte jetzt sein Gutachten vor, das das EuGH-Urteil | |
| vorbereitet. Er erklärte, dass es im EU-Recht kein generelles Verbot von | |
| Vorratsdatenspeicherungen gebe. Allerdings müssten die meisten der 2014 | |
| aufgestellten EuGH-Vorgaben auch bei nationalen Gesetzen beachtet werden. | |
| So dürften die Daten nur zur Aufklärung schwerer Kriminalität genutzt | |
| werden. Vorab müsse ein Gericht den Abruf genehmigen. Dabei müsse auch nach | |
| Art der Daten differenziert werden. | |
| Die schwedischen und britischen Gesetze müssen wohl nachgebessert werden. | |
| Für das deutsche Gesetz sind die Vorgaben aber wohl machbar. Der Abruf der | |
| Daten ist in Deutschland auf schwere Kriminalität beschränkt, es gibt einen | |
| Richtervorbehalt. Und die Standortdaten von Handys werden kürzer (vier | |
| Wochen) als die Telefon- und Internet-Verkehrsdaten (zehn Wochen) | |
| gespeichert. Email-Daten werden gar nicht mehr erfasst. | |
| Relevanter für Deutschland ist die Forderung von Saugmansgaard Oe nach | |
| einer strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Schließlich werde hier die | |
| gesamte Bevölkerung „katalogisiert“. Er selbst will diese politisch heikle | |
| Prüfung allerdings nicht vornehmen, sondern sie den nationalen Gerichten | |
| überlassen. | |
| Der EuGH wird erst im Herbst entscheiden. In hochpolitischen Verfahren wie | |
| diesem sind die Anträge des Generalanwalts nur ein vager Anhaltspunkt für | |
| das spätere EuGH-Urteil. | |
| Az.: C-203/15 u.a. | |
| 19 Jul 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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