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# taz.de -- Genderverbot an Schulen: Kampf für Gerechtschreibung
> Sachsen und Sachsen-Anhalt untersagen geschlechtergerechte Sprache an
> Schulen. Doch einige Lehrer:innen widersetzen sich.
Bild: Gender-Erlasse schränken Grundrechte ein
Leipzig taz | Fallschirmspringer:in, Chef*in, Tänzer_in, SchlagzeugerIn:
Solche Schreibweisen darf Religionslehrer:in Noah Schmidt in ihren
Unterrichtsmaterialien nicht verwenden. Auch muss sie Genderzeichen wie
Doppelpunkt oder Sternchen als Fehler anstreichen, wenn ihre
Schüler:innen sie in Klassenarbeiten benutzen. Grund dafür ist, dass
Schmidt an einem Leipziger Gymnasium unterrichtet – und das Gendern mit
Sonderzeichen an Schulen in Sachsen seit zwei Jahren verboten ist.
Schmidt – kurzes braunes Haar, eckige Brille, dunkelblaues Hemd – gendert
in Lehrmaterialien und Elternbriefen aber trotzdem mit Doppelpunkt. „Ich
bin selbst nonbinär und möchte, dass sich alle Schüler:innen in meiner
Sprache wiedererkennen können – auch jene, die sich nicht als Mädchen oder
Junge identifizieren“, sagt die 55 Jahre alte Lehrkaft. „Außerdem will ich
meine Schüler:innen damit zum widerständigen Denken ermutigen.“
Schmidt, die im Wohnzimmer ihrer Leipziger Altbauwohnung vor einem riesigen
Bücherregal Platz genommen hat und an einem Yogi-Tee nippt, heißt
eigentlich anders. Sie will anonym bleiben, so wie alle Lehrer:innen, die
in diesem Text vorkommen. Schmidt möchte verhindern, dass ihr Schulleiter
identifizierbar ist, die anderen Lehrkräfte haben Angst vor Konsequenzen.
Das Gendern mit Sonderzeichen an Schulen ist nicht nur in Sachsen
untersagt, sondern auch im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt und, was viele
nicht wissen, in Schleswig-Holstein. Weiter erlaubt ist in den drei Ländern
hingegen, mündlich im Unterricht zu gendern. Die Erlasse beziehen sich
allein auf die Schriftsprache.
## Genderzeichen kein Kernbestand der deutschen Orthografie
Wie werden die Anordnungen in die Praxis umgesetzt? Halten sich
Schüler:innen und Lehrer:innen daran? Und welche Konsequenzen drohen,
wenn sie trotzdem weiter Genderzeichen verwenden wie etwa Noah Schmidt aus
Leipzig?
Sachsen ist das erste Bundesland, das verboten hat, an Schulen mit
Sternchen, Doppelpunkt, Binnen-I oder Unterstrich zu gendern. Im August
2021 hat das [1][CDU-geführte Bildungsministerium in Sachsen in einem Brief
an alle Schulleiter:innen] darüber informiert, dass Genderzeichen
„weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung“ erfüllten noch
„den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage
für die deutsche Rechtschreibung bildet“, entsprächen. Daher seien die
Zeichen „im Bereich der Schule“ nicht zu verwenden.
Zwei Wochen später hat [2][Schleswig-Holsteins Bildungsministerium, das
ebenfalls von der CDU geleitet wird, Genderzeichen an Schulen untersagt].
Darüber wurde in der Presse allerdings kaum berichtet – ganz anders als
über den Gender-Erlass, [3][den das sächsische Bildungsministerium im Juli
2023 auf Kooperationspartner wie Vereine oder NGOs ausgeweitet hat].
Beauftragt eine sächsische Schule nun einen Verein, um mit Schüler:innen
zum Beispiel über Antisemitismus, Sexualität oder die Klimakrise zu
sprechen, dann darf dieser Verein der Schülerschaft keine Materialien mit
Genderzeichen aushändigen.
Für noch mehr mediale Aufmerksamkeit sorgte Sachsen-Anhalts
Bildungsministerin Eva Feußner (CDU), als sie im August 2023 verboten hat,
an Schulen in Sachsen-Anhalt Genderzeichen zu benutzen. Als Grund nannte
Feußner einen [4][Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung von Juli
2023].
## Sieben Bundesländer erlauben Genderzeichen an Schulen
Dieses Gremium gibt das sogenannte amtliche Regelwerk der deutschen
Rechtschreibung heraus – an das alle Schulen in Deutschland gebunden sind.
Der Rat teilte mit, dass sogenannte Wortbinnenzeichen wie Sternchen oder
Doppelpunkte nicht zum „Kernbestand der deutschen Orthografie“ gehörten.
Diese könnten zu grammatikalischen Folgefehlern führen, etwa bei den
dazugehörigen Artikeln und Pronomen.
Während Sternchen, Doppelpunkte, Unterstriche und Binnen-Is an Sachsens
Schulen zwar als Fehler markiert, aber nicht negativ bewertet werden,
bekommen Schüler:innen in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
Punktabzug dafür. Genderzeichen werden dort in Klassenarbeiten „beim ersten
Auftreten als Fehler und anschließend als Folgefehler“ markiert, wie beide
Bildungsministerien der taz bestätigten. Das heißt: Verwendet eine
Schülerin ihrer Klassenarbeit zwölf Mal das Gendersternchen, handelt es
sich nicht um zwölf Rechtschreibfehler, sondern um einen.
Wie ist die Lage in den übrigen Bundesländern? Rheinland-Pfalz, Bremen,
Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland
erlauben das Gendern mit Sonderzeichen in Schulen ausdrücklich.
„Gendergerechte Schreibweise, die nicht vom Amtlichen Regelwerk anerkannt
wird, darf nicht als falsch bewertet werden, wenn sie in sich schlüssig
angewendet wird“, teilte etwa die Berliner Senatsverwaltung für Bildung auf
Anfrage mit. Das Bildungsministerium in Saarland betonte, dass es
„gendersensibles Handeln, zu dem auch gendergerechte Sprache gehört“,
befürworte. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) sagte im
Sommer: „Jugendliche, mit denen ich rede, nutzen die Gendersprache. Warum
soll ich denen das jetzt verbieten?“
## In Hessen bekommen Abiturient:innen ab 2024 Punktabzug
In Brandenburg und Bayern müssen Lehrer:innen Genderzeichen in
schriftlichen Arbeiten als „Normabweichung“ markieren, sollen diese aber
„nicht negativ bewerten oder in anderer Form sanktionieren“, wie die
Bildungsministerien mitteilten. Im Grunde gelten dort also die gleichen
Regeln wie in Sachsen. Schon 2021 hatte die damalige Brandenburger
Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) betont, dass das Regelwerk der
deutschen Rechtschreibung Genderzeichen nicht vorsehe – und daher nichts
verboten werden müsse, „was gar nicht erlaubt ist“.
In Hessen bekommen Abiturient:innen ab 2024 Punktabzug, wenn sie in
ihren Prüfungen mit Sternchen, Doppelpunkt, Binnen-I oder Unterstrich
gendern. Das sagte das CDU-geführte Bildungsministerium der taz. Darüber
hinaus gebe es in Hessen aber „keine verbindliche Regelung“ fürs Gendern an
Schulen.
Das Bildungsministerien in Hamburg, Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen verwiesen lediglich auf das amtliche Regelwerk der
deutschen Rechtschreibung, das die Verwendung von Genderzeichen nicht
vorsehe. Die Ministerien sprachen weder von einem Verbot noch von einer
Erlaubnis.
Lilly Hartig, Vorsitzende des Landesschülerrates Sachsen, hat dieses Jahr
Abi gemacht. An ihrer ehemaligen Schule in Limbach-Oberfrohna, einer
24.000-Einwohner:innen-Stadt bei Chemnitz, hätten kaum Lehrkräfte mit
Sonderzeichen gegendert, erzählt die 19-Jährige – auch vor dem Erlass von
2021 nicht.
## „Gendersternchen wurden mir nie rot angestrichen“
„Es war schon sehr fortschrittlich, wenn manche Lehrkräfte überhaupt
neutrale Begriffe wie Schülerschaft benutzt haben“, sagt Hartig. Sie selbst
habe ab und zu Gendersternchen verwendet, diese seien ihr aber „nie rot
angestrichen“ worden. Viele ihrer Lehrer:innen hätten sich im Unterricht
allerdings sehr abfällig übers Gendern geäußert.
Hartig hält das Genderverbot in Sachsen für falsch: „Es sollte jeder Person
freigestellt sein, ob sie Genderzeichen verwendet oder nicht.“ Dieser
Meinung sind auch die Landesschülervertretungen in [5][Sachsen-Anhalt] und
[6][Schleswig-Holstein].
Noah Schmidt, die nonbinäre Lehrerkraft aus Leipzig, erzählt, ihr
Schulleiter habe den Gender-Erlass von 2021 „überhaupt nicht“ thematisiert.
Erst nach den Sommerferien 2023 habe er das Kollegium in einem Nebensatz
darum gebeten, „die Veröffentlichung vom 6. Juli“ zur Kenntnis zu nehmen.
„Das war alles, was ich von ihm dazu gehört habe“, sagt Schmidt. „Er hat
nicht mal den Namen des Erlasses erwähnt – was mich positiv überrascht
hat.“
Sie selbst habe ihre Schüler:innen zum Schuljahresbeginn über den Erlass
informiert und betont, dass sie sich nicht daran halten werde. „Die
Jugendlichen haben gesagt, dass es sie nicht stört, wenn ich weiter mit
Doppelpunkt gendere, und sie mich selbstverständlich nicht verpfeifen
werden“, erzählt Schmidt. Für ihre Schüler:innen sei der Erlass kein
großes Thema gewesen, „sie gendern eher weniger“.
## Viele Lehrer:innen widersetzen sich dem Verbot
In ihrem Kollegium sticht Schmidt mit ihrer Entscheidung, Genderzeichen zu
verwenden, hervor. Von ihren knapp 80 Kolleg:innen seien mindestens 70
Prozent gegen das Gendern, sagt Schmidt. Ihr Schuleiter toleriere zwar,
dass sie sich nicht an den Erlass hält, „er hat mir aber klar zu verstehen
gegeben, dass er Beschwerden nachgehen müsse, falls sich Eltern oder
Schüler:innen beschweren sollten“. Was genau das für Schmidt bedeutet –
ob eine Abmahnung oder gar Entlassung –, wisse die Lehrkraft nicht.
Schmidt ist nicht die einzige Lehrerperson, die sich dem Verbot widersetzt.
„In meinem Kollegium hat der Erlass für großes Schmunzeln gesorgt“, sagt
eine 35 Jahre alte Lehrerin aus Sachsen-Anhalt am Telefon. Sie unterrichtet
Geographie an einer weiterführenden Schule.
„Keine:r meiner Kolleg:innen würde einem Schüler einen Punkt abziehen,
wenn er mit Sonderzeichen oder Binnen-I gendert“, sagt sie. Die Lehrerin
verwendet trotz des Erlasses Genderzeichen, sowohl in Mails an Eltern als
auch in Unterrichtsmaterialien. Sie vermutet, dass unter ihren
Schüler:innen zwei nonbinäre Personen seien. „Wir können uns nicht
‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‘ nennen und dann Genderzeichen
verbieten“, sagt die Lehrkraft. An ihrer Schule legten insbesondere
Schüler:innen ab der siebten Klasse „zunehmend Wert“ auf gendergerechte
Sprache.
Ähnliches berichtet eine Gymnasiallehrerin aus Sachsen. „Ich habe ein paar
Schüler:innen, die konsequent mit Sonderzeichen gendern“, sagt die
52-Jährige. „Neulich hat mich eine Achtklässlerin gefragt, ob ich etwas
dagegen hätte, wenn sie Gott mit Sternchen schreibt. Ich habe ihr
versichert, dass ich Genderzeichen niemals als Fehler markieren würde.“
## Lehrerin aus Sachsen erfährt erste Konsequenzen
Die Lehrerin gendert an ihrer Schule seit 2017 mit Sternchen – bis heute.
„Wir Lehrkräfte haben eine Fürsorgepflicht für nicht binäre und trans
Schüler:innen“, sagt sie. Dann erzählt sie von einem trans Jungen, der ihr
bei einem Abiball vor zwei Jahren gesagt habe, wie gerne er sich an ihren
Unterricht erinnere, weil sie Arbeitsblätter mit Gendersternchen gehabt
habe. „Das hat mich bestärkt, weiterzumachen“, sagt die Lehrerin und
betont, dass manche ihrer Kolleg:innen ebenfalls Genderzeichen nutzten.
Welche Konsequenzen Lehrer:innen fürchten müssen, wenn sie sich den
Anordnungen zum Gendern widersetzen, beantworten die Bildungsministerien
ausweichend. „Dies wäre immer im Einzelfall zu betrachten, daher kann die
Frage nicht pauschal beantwortet werden“, hieß es etwa aus Sachsen-Anhalt.
Das sächsische Bildungsministerium teilte lediglich mit, Lehrkräfte würden
„von der Schulleitung dazu angewiesen, entsprechend des Erlasses zu
handeln“.
Juri Haas, Leiter der Landesrechtsschutzstelle der Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft (GEW) Sachsen, kann hingegen sehr genau berichten, welche
Folgen drohen. Er erzählt von einem Gewerkschaftsmitglied, das an einem
Gymnasium in Sachsen unterrichtet und am Landesamt für Schule und Bildung
(LaSuB) tätig ist. „Die Behörde hat der Lehrperson Sanktionen angedroht,
weil sie aus pädagogischen Gründen weiter Genderzeichen verwendet“, sagt
Haas.
Die Behörde habe angekündigt, ihr künftig eine spezielle Aufgabe im LaSuB
zu entziehen, wenn sie sich weiter weigern würde, sich an den Gender-Erlass
zu halten. Um welche Aufgabe es sich handelt, möchte Haas nicht in der
Zeitung lesen, weil die Lehrkraft damit leicht zu idenzifizieren wäre – was
wiederum ihren Job gefährden könnte. „Momentan ist der Fall noch nicht
geklärt“, sagt Haas.
## Gender-Erlasse schränken Grundrechte ein
Haas zweifelt die Rechtswirksamkeit des Erlasses an. „Er schränkt die
Grundrechte von Lernenden und Lehrenden ein. Auf die Einhaltung ebendieser
Grundrechte haben die Lehrkräfte jedoch einen Eid geleistet“, sagt er. Die
GEW gewähre daher Rechtsschutz, wenn Lehrer:innen aufgrund der
Gender-Erlasse sanktioniert würden.
Haas berichtet zudem, dass die Erlasse zu einer Verunsicherung an Schulen
führten: „Durch vorauseilenden Gehorsam werden an den Schulen Aushänge der
GEW abgehängt, Eltern bedrohen Lehrkräfte, die im Unterricht den Gendergap
verwenden, queere Lehrer:innen fühlen sich kontrolliert und zusätzlich
in die Ecke gedrängt.“
Noah Schmidt und die anderen Lehrer:innen wollen trotz möglicher
Konsequenzen weiter mit Sonderzeichen gendern. „Wir dürfen uns nicht
beugen, sondern müssen für unsere queeren Schüler:innen da sein“, sagt
Schmidt.
27 Dec 2023
## LINKS
[1] https://www.gew-sachsen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=108941&…
[2] https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Erl…
[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-zum-verbot-der-gendersprache-an-saec…
[4] https://www.rechtschreibrat.com/wp-content/uploads/rfdr_PM_2023-07-14_ARW_S…
[5] https://landesschuelerrat-lsa.net/2023/09/positionierung-zu-dem-genderverbo…
[6] https://gymnasien.schuelervertretung.de/wp-content/uploads/SN-Gendern-in-de…
## AUTOREN
Rieke Wiemann
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