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# taz.de -- Gender-Verbot an Unis und Behörden: Keine Sternchen in Bayern
> Im Dezember kündigte Ministerpräsident Söder Schritte gegen Gendersprache
> in Bayern an. Nun haben Minister*innen die Änderung einer Verordnung
> beschlossen.
Bild: Die bayrischen Genderpolizisten im Einsatz
München dpa | In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die
Verwendung von [1][geschlechtersensibler Gendersprache] ausdrücklich
verboten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München
die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die
Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die
staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die
amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen
Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals
„klarstellend ergänzt“ worden, hieß es weiter.
„Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein�…
sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem Verbot aber
auch darum, die „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft
offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe
dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen
Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der
Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar seien.
Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie
Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich
unzulässig. „Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des
Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von
Sonderzeichen“, teilte die Staatskanzlei weiter mit.
„Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen“, betonte Herrmann. Im
gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben für Eltern
und der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht. Das sei
eine klare und konsequente Linie, „die wir mit Augenmaß verfolgen“.
Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt
werde, wenn er oder sie auf [2][geschlechtersensible Sprache] verzichte.
## Der Rat empfehlt, nicht zu gendern
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen
im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen
und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik
und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten
beeinträchtigen können.
Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des
Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher werde das Kultusministerium
die Schulen über die auch für sie neu geltenden präzisierten Vorgaben zum
Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.
20 Mar 2024
## LINKS
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