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# taz.de -- Debatte um Sterbehilfe: Der Tod als Dienstleistung
> Die Beihilfe zur Selbsttötung ist derzeit straffrei. Bei aktiver Hilfe
> müssen Ärzte bisher mit Sanktionen rechnen. Das könnte sich in diesem
> Jahr ändern.
Bild: Was, wenn die Palliativmedizin am Ende ist und sich der Patient den Tod w…
FREIBURG taz | Die Neuregelung der Suizidhilfe wird eines der wichtigsten
politischen Themen dieses Jahres. Was von Gesundheitsminister Hermann Gröhe
(CDU) als Verschärfung gedacht war, könnte am Ende sogar zu einer
Liberalisierung führen.
Dabei will niemand an den Grundregeln der Sterbehlfe rütteln. Die aktive
Sterbehilfe soll weiter verboten bleiben. Hier wird ein Kranker auf eigenen
Wunsch durch die aktive Handlung einer anderen Person getötet, etwa indem
der Arzt eine Giftspritze setzt. Dies wird laut Strafgesetzbuch als „Tötung
auf Verlangen“ mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Dabei soll es bleiben.
Ebenso ist es unumstritten, dass die passive Sterbehilfe erlaubt bleiben
soll. Hierbei stellt der Arzt auf Wunsch des Kranken die künstliche
Ernährung oder sonstige medizinische Behandlung ein. Der Behandlungsabbruch
muss straflos bleiben, denn der Arzt darf den Kranken ohnehin nicht gegen
seinen Willen behandeln. Dass dies auch dann gilt, wenn der Patient nicht
mehr bei Bewusstein ist, seinen Willen jedoch früher in einer
Patientenverfügung festgehalten hat, das hat der Bundestag 2009
ausdrücklich geregelt. Auch hieran will niemand rütteln.
Der politische Streit konzentriert sich derzeit auf die Beihilfe zur
Selbsttötung. Da der Suizid in Deutschland nicht strafbar ist, kann bisher
auch die Beihilfe zur Selbsttötung nicht bestraft werden. Wer einem
Selbstmörder einen Strick oder ein tödliches Medikament besorgt, begeht
also keine Straftat.
## Die Abstimmung wird freigegeben
Schon seit Jahren wird jedoch diskutiert, ob nicht die organisierte Hilfe
zur Selbsttötung strafbar werden soll. Gemeint sind damit Vereine wie
„Sterbehilfe Deutschland“ des ehemaligen Hamburger CDU-Innensenators Roger
Kusch. Suizidhilfe soll nicht zu einer mehr oder weniger normalen
Dienstleistung werden, so das Argument. Diese Diskussion griff
Gesundheitsminister Gröhe Anfang 2014 auf. Er hoffte, dass sich diese
Strafrechtsverschärfung mit der SPD besser durchsetzen lässt als in der
letzten Wahlperiode mit der FDP.
Allerdings soll dieses Mal im Bundestag die Abstimmung freigegeben werden,
weshalb die Bundesregierung längst die Hoheit über die Diskussion verloren
hat. Diskutiert wird derzeit vor allem über die Rolle der Ärzte bei der
Suizidhilfe. Eigentlich ist auch für Mediziner die Hilfe zur Selbsttötung
nicht strafbar. In vielen Bundesländern droht ihnen aber standesrechtlich
der Entzug der Zulassung. Im Bundestag wird deshalb diskutiert, ob der
ärztlich assistierte Suizid künftig im Gesetz ausdrücklich erlaubt werden
sollte. Einen entsprechenden Antrag bereiten Koalitionspolitiker um Peter
Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) vor.
Es spricht aber viel dafür, dass am Ende rechtlich alles beim Alten bleibt.
Auch viele Liberalisierungs-Befürworter wie Johannes Fechner, der
rechtspolitische Sprecher der SPD, plädieren inzwischen gegen jede
Änderung. Die Ärzte könnten das standesrechtliche Verbot ja einfach
ignorieren, so Fechner, denn die Ärztekammern hätten gar kein Mandat für so
tiefgreifende Regelungen.
Was passieren kann, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist, ein Mensch
aber schon seit Jahren im Wachkoma liegt, erzählt die Titelgeschichte der
[1][taz.am wochenende vom 28. Februar/1. März 2015] zum Thema Sterbehilfe:
„Ist das noch ein Leben?“ Martina Rosenberg beschreibt darin das Dilemma
eines jungen Mannes, der seine Mutter nicht länger leiden lassen wollte und
eines Tages beschloss, sie umzubringen.
28 Feb 2015
## LINKS
[1] /Ausgabe-vom-28-Februar-2015/!155433/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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