| # taz.de -- Debatte um Sterbehilfe: Der Tod als Dienstleistung | |
| > Die Beihilfe zur Selbsttötung ist derzeit straffrei. Bei aktiver Hilfe | |
| > müssen Ärzte bisher mit Sanktionen rechnen. Das könnte sich in diesem | |
| > Jahr ändern. | |
| Bild: Was, wenn die Palliativmedizin am Ende ist und sich der Patient den Tod w… | |
| FREIBURG taz | Die Neuregelung der Suizidhilfe wird eines der wichtigsten | |
| politischen Themen dieses Jahres. Was von Gesundheitsminister Hermann Gröhe | |
| (CDU) als Verschärfung gedacht war, könnte am Ende sogar zu einer | |
| Liberalisierung führen. | |
| Dabei will niemand an den Grundregeln der Sterbehlfe rütteln. Die aktive | |
| Sterbehilfe soll weiter verboten bleiben. Hier wird ein Kranker auf eigenen | |
| Wunsch durch die aktive Handlung einer anderen Person getötet, etwa indem | |
| der Arzt eine Giftspritze setzt. Dies wird laut Strafgesetzbuch als „Tötung | |
| auf Verlangen“ mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Dabei soll es bleiben. | |
| Ebenso ist es unumstritten, dass die passive Sterbehilfe erlaubt bleiben | |
| soll. Hierbei stellt der Arzt auf Wunsch des Kranken die künstliche | |
| Ernährung oder sonstige medizinische Behandlung ein. Der Behandlungsabbruch | |
| muss straflos bleiben, denn der Arzt darf den Kranken ohnehin nicht gegen | |
| seinen Willen behandeln. Dass dies auch dann gilt, wenn der Patient nicht | |
| mehr bei Bewusstein ist, seinen Willen jedoch früher in einer | |
| Patientenverfügung festgehalten hat, das hat der Bundestag 2009 | |
| ausdrücklich geregelt. Auch hieran will niemand rütteln. | |
| Der politische Streit konzentriert sich derzeit auf die Beihilfe zur | |
| Selbsttötung. Da der Suizid in Deutschland nicht strafbar ist, kann bisher | |
| auch die Beihilfe zur Selbsttötung nicht bestraft werden. Wer einem | |
| Selbstmörder einen Strick oder ein tödliches Medikament besorgt, begeht | |
| also keine Straftat. | |
| ## Die Abstimmung wird freigegeben | |
| Schon seit Jahren wird jedoch diskutiert, ob nicht die organisierte Hilfe | |
| zur Selbsttötung strafbar werden soll. Gemeint sind damit Vereine wie | |
| „Sterbehilfe Deutschland“ des ehemaligen Hamburger CDU-Innensenators Roger | |
| Kusch. Suizidhilfe soll nicht zu einer mehr oder weniger normalen | |
| Dienstleistung werden, so das Argument. Diese Diskussion griff | |
| Gesundheitsminister Gröhe Anfang 2014 auf. Er hoffte, dass sich diese | |
| Strafrechtsverschärfung mit der SPD besser durchsetzen lässt als in der | |
| letzten Wahlperiode mit der FDP. | |
| Allerdings soll dieses Mal im Bundestag die Abstimmung freigegeben werden, | |
| weshalb die Bundesregierung längst die Hoheit über die Diskussion verloren | |
| hat. Diskutiert wird derzeit vor allem über die Rolle der Ärzte bei der | |
| Suizidhilfe. Eigentlich ist auch für Mediziner die Hilfe zur Selbsttötung | |
| nicht strafbar. In vielen Bundesländern droht ihnen aber standesrechtlich | |
| der Entzug der Zulassung. Im Bundestag wird deshalb diskutiert, ob der | |
| ärztlich assistierte Suizid künftig im Gesetz ausdrücklich erlaubt werden | |
| sollte. Einen entsprechenden Antrag bereiten Koalitionspolitiker um Peter | |
| Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) vor. | |
| Es spricht aber viel dafür, dass am Ende rechtlich alles beim Alten bleibt. | |
| Auch viele Liberalisierungs-Befürworter wie Johannes Fechner, der | |
| rechtspolitische Sprecher der SPD, plädieren inzwischen gegen jede | |
| Änderung. Die Ärzte könnten das standesrechtliche Verbot ja einfach | |
| ignorieren, so Fechner, denn die Ärztekammern hätten gar kein Mandat für so | |
| tiefgreifende Regelungen. | |
| Was passieren kann, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist, ein Mensch | |
| aber schon seit Jahren im Wachkoma liegt, erzählt die Titelgeschichte der | |
| [1][taz.am wochenende vom 28. Februar/1. März 2015] zum Thema Sterbehilfe: | |
| „Ist das noch ein Leben?“ Martina Rosenberg beschreibt darin das Dilemma | |
| eines jungen Mannes, der seine Mutter nicht länger leiden lassen wollte und | |
| eines Tages beschloss, sie umzubringen. | |
| 28 Feb 2015 | |
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| [1] /Ausgabe-vom-28-Februar-2015/!155433/ | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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