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# taz.de -- Sterbehilfe für Straftäter in Belgien: Doch Therapie statt Todess…
> Es ist eine überraschende Wende beinahe in letzter Minute: Ein Mörder und
> Vergewaltiger in Belgien bekommt nun doch keine Sterbehilfe.
Bild: Haftanstalt in Brügge: Der Termin für die Todesspritze ist abgesagt.
BRÜSSEL dpa | Ein belgischer Sexualstraftäter bekommt jetzt doch keine
Sterbehilfe. Wenige Tage vor seinem [1][laut Medien geplanten Tod] haben
sich die Ärzte von Frank Van Den Bleeken (51) dagegen entschieden.
Stattdessen werde der Mörder und Vergewaltiger einen Platz im
Justiz-Psychiatriezentrum in Gent bekommen, teilte der belgische
Justizminister Koen Geens am Dienstag in Brüssel mit.
Nach einem Bericht der flämischen Tageszeitung De Morgen war die tödliche
Injektion eigentlich für kommenden Sonntag im Gefängnis von Brügge geplant.
Van Den Bleeken sitzt seit mehr als 30 Jahren in Haft und verlangte den
Tod, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, in Deutschland hingegen
strafbar. Van Den Bleeken wäre der erste Häftling in Belgien gewesen, der
diese Möglichkeit in Anspruch genommen hätte. Er hatte sich Ende September
den eigenen Tod zunächst gerichtlich erstritten.
In der jüngst eröffneten Psychiatrie in Gent sollen nun
Behandlungsmöglichkeiten für Van Den Bleeken geprüft werden. Zudem gibt es
laut Justizministerium für den Mann die „klare Perspektive“ einer raschen
Überstellung in eine Anstalt in den Niederlanden, die für sehr lange
Aufenthalte ausgestattet ist.
Van Den Bleeken war als 20-Jähriger wegen Mordes und wegen mehrerer
Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark
unter sexuellen Wahnvorstellungen.
## Justizministerium kündigt Plan an
Justizminister Koen Geens kündigte nun an, binnen sechs Monaten einen Plan
zum Umgang mit psychisch gestörten Langzeit-Häftlingen vorzulegen. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Belgien in anderen Fällen
bereits verurteilt, weil Plätze zur Unterbringung psychisch kranker
Straftäter fehlten.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagierte erfreut: „Öffentlicher
Druck hat Frank Van Den Bleeken das Leben gerettet. Dieser Fall macht
deutlich, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht immer ein Akt der
Selbstbestimmung ist.“
6 Jan 2015
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[1] /Patientenschutz-kritisiert-Euthanasie/!152231/
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