# taz.de -- Sterbehilfe für Straftäter in Belgien: Doch Therapie statt Todess… | |
> Es ist eine überraschende Wende beinahe in letzter Minute: Ein Mörder und | |
> Vergewaltiger in Belgien bekommt nun doch keine Sterbehilfe. | |
Bild: Haftanstalt in Brügge: Der Termin für die Todesspritze ist abgesagt. | |
BRÜSSEL dpa | Ein belgischer Sexualstraftäter bekommt jetzt doch keine | |
Sterbehilfe. Wenige Tage vor seinem [1][laut Medien geplanten Tod] haben | |
sich die Ärzte von Frank Van Den Bleeken (51) dagegen entschieden. | |
Stattdessen werde der Mörder und Vergewaltiger einen Platz im | |
Justiz-Psychiatriezentrum in Gent bekommen, teilte der belgische | |
Justizminister Koen Geens am Dienstag in Brüssel mit. | |
Nach einem Bericht der flämischen Tageszeitung De Morgen war die tödliche | |
Injektion eigentlich für kommenden Sonntag im Gefängnis von Brügge geplant. | |
Van Den Bleeken sitzt seit mehr als 30 Jahren in Haft und verlangte den | |
Tod, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei. | |
In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, in Deutschland hingegen | |
strafbar. Van Den Bleeken wäre der erste Häftling in Belgien gewesen, der | |
diese Möglichkeit in Anspruch genommen hätte. Er hatte sich Ende September | |
den eigenen Tod zunächst gerichtlich erstritten. | |
In der jüngst eröffneten Psychiatrie in Gent sollen nun | |
Behandlungsmöglichkeiten für Van Den Bleeken geprüft werden. Zudem gibt es | |
laut Justizministerium für den Mann die „klare Perspektive“ einer raschen | |
Überstellung in eine Anstalt in den Niederlanden, die für sehr lange | |
Aufenthalte ausgestattet ist. | |
Van Den Bleeken war als 20-Jähriger wegen Mordes und wegen mehrerer | |
Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark | |
unter sexuellen Wahnvorstellungen. | |
## Justizministerium kündigt Plan an | |
Justizminister Koen Geens kündigte nun an, binnen sechs Monaten einen Plan | |
zum Umgang mit psychisch gestörten Langzeit-Häftlingen vorzulegen. Der | |
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Belgien in anderen Fällen | |
bereits verurteilt, weil Plätze zur Unterbringung psychisch kranker | |
Straftäter fehlten. | |
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagierte erfreut: „Öffentlicher | |
Druck hat Frank Van Den Bleeken das Leben gerettet. Dieser Fall macht | |
deutlich, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht immer ein Akt der | |
Selbstbestimmung ist.“ | |
6 Jan 2015 | |
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