| # taz.de -- Fall in Belgien: Sexualstraftäter darf sterben | |
| > Ein belgischer Sexualstraftäter erhält das Recht auf Sterbehilfe. Der | |
| > Häftling leide an „unerträglichen psychischen Qualen“. | |
| Bild: Sterbehilfe-Einrichtung in der Schweiz. | |
| BRÜSSEL afp | Ein belgischer Sexualstraftäter hat das Recht erhalten, | |
| Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um seinen „unerträglichen psychischen | |
| Qualen“ in Haft ein Ende zu setzen. Der 52-jährige Häftling, der wegen | |
| mehrfacher Vergewaltigung und wegen Mordes seit 30 Jahren im Gefängnis | |
| sitzt, erfülle die rechtlichen Voraussetzungen, um Anspruch auf Sterbehilfe | |
| zu erhalten, sagte sein Anwalt Jos Vander Velpen am Montag im belgischen | |
| Fernsehen. | |
| Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass der Mann in einem | |
| Krankenhaus seinem Leben ein Ende setzen dürfe. Der verurteilte Straftäter | |
| betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher nicht | |
| freigelassen werden. Zugleich bezeichnet er seine Haftbedingungen aber als | |
| unmenschlich und beantragte aufgrund seiner „unerträglichen psychischen | |
| Qualen“ gemäß einem Gesetz von 2002 das Recht, in einer niederländischen | |
| Spezialklinik behandelt zu werden oder Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. | |
| Die Justiz entschied jedoch, dass er nicht in die Niederlande gebracht | |
| werden könne. In Belgien gibt es bisher keine entsprechende Spezialklinik. | |
| Der Häftling entschied daher, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, um dort | |
| 48 Stunden mit seinen Angehörigen zu verbringen, bevor er mit ärztlicher | |
| Hilfe aus dem Leben scheidet. | |
| Im vergangenen Jahr nahmen in Belgien 1.807 Menschen Sterbehilfe in | |
| Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012 und ein neuer Rekord seit der | |
| Legalisierung der Sterbehilfe 2002. | |
| 16 Sep 2014 | |
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