# taz.de -- Fall in Belgien: Sexualstraftäter darf sterben | |
> Ein belgischer Sexualstraftäter erhält das Recht auf Sterbehilfe. Der | |
> Häftling leide an „unerträglichen psychischen Qualen“. | |
Bild: Sterbehilfe-Einrichtung in der Schweiz. | |
BRÜSSEL afp | Ein belgischer Sexualstraftäter hat das Recht erhalten, | |
Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um seinen „unerträglichen psychischen | |
Qualen“ in Haft ein Ende zu setzen. Der 52-jährige Häftling, der wegen | |
mehrfacher Vergewaltigung und wegen Mordes seit 30 Jahren im Gefängnis | |
sitzt, erfülle die rechtlichen Voraussetzungen, um Anspruch auf Sterbehilfe | |
zu erhalten, sagte sein Anwalt Jos Vander Velpen am Montag im belgischen | |
Fernsehen. | |
Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass der Mann in einem | |
Krankenhaus seinem Leben ein Ende setzen dürfe. Der verurteilte Straftäter | |
betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher nicht | |
freigelassen werden. Zugleich bezeichnet er seine Haftbedingungen aber als | |
unmenschlich und beantragte aufgrund seiner „unerträglichen psychischen | |
Qualen“ gemäß einem Gesetz von 2002 das Recht, in einer niederländischen | |
Spezialklinik behandelt zu werden oder Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. | |
Die Justiz entschied jedoch, dass er nicht in die Niederlande gebracht | |
werden könne. In Belgien gibt es bisher keine entsprechende Spezialklinik. | |
Der Häftling entschied daher, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, um dort | |
48 Stunden mit seinen Angehörigen zu verbringen, bevor er mit ärztlicher | |
Hilfe aus dem Leben scheidet. | |
Im vergangenen Jahr nahmen in Belgien 1.807 Menschen Sterbehilfe in | |
Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012 und ein neuer Rekord seit der | |
Legalisierung der Sterbehilfe 2002. | |
16 Sep 2014 | |
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