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# taz.de -- Fall in Belgien: Sexualstraftäter darf sterben
> Ein belgischer Sexualstraftäter erhält das Recht auf Sterbehilfe. Der
> Häftling leide an „unerträglichen psychischen Qualen“.
Bild: Sterbehilfe-Einrichtung in der Schweiz.
BRÜSSEL afp | Ein belgischer Sexualstraftäter hat das Recht erhalten,
Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um seinen „unerträglichen psychischen
Qualen“ in Haft ein Ende zu setzen. Der 52-jährige Häftling, der wegen
mehrfacher Vergewaltigung und wegen Mordes seit 30 Jahren im Gefängnis
sitzt, erfülle die rechtlichen Voraussetzungen, um Anspruch auf Sterbehilfe
zu erhalten, sagte sein Anwalt Jos Vander Velpen am Montag im belgischen
Fernsehen.
Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass der Mann in einem
Krankenhaus seinem Leben ein Ende setzen dürfe. Der verurteilte Straftäter
betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher nicht
freigelassen werden. Zugleich bezeichnet er seine Haftbedingungen aber als
unmenschlich und beantragte aufgrund seiner „unerträglichen psychischen
Qualen“ gemäß einem Gesetz von 2002 das Recht, in einer niederländischen
Spezialklinik behandelt zu werden oder Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Justiz entschied jedoch, dass er nicht in die Niederlande gebracht
werden könne. In Belgien gibt es bisher keine entsprechende Spezialklinik.
Der Häftling entschied daher, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, um dort
48 Stunden mit seinen Angehörigen zu verbringen, bevor er mit ärztlicher
Hilfe aus dem Leben scheidet.
Im vergangenen Jahr nahmen in Belgien 1.807 Menschen Sterbehilfe in
Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012 und ein neuer Rekord seit der
Legalisierung der Sterbehilfe 2002.
16 Sep 2014
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