| # taz.de -- Ethikrat gegen Sterbehilfe-Regelung: „Sterben ist nicht normierba… | |
| > Suizidbeihilfe ist für den Ethikrat keine Aufgabe des Arztes. | |
| > Gewissensentscheidungen müsse man aber respektieren. Ein Statement für | |
| > Sterbehilfe ist das nicht. | |
| Bild: Der Deutsche Ethikrat ist gegen eine gesetzliche Regelung der ärztlichen… | |
| BERLIN dpa/kna | Der Deutsche Ethikrat hat sich in die Debatte um | |
| Sterbehilfe eingeschaltet und sich im Grundsatz gegen eine ärztlich | |
| assistierte Selbsttötung ausgesprochen. In einer am Freitag | |
| veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt das Gremium, das Strafrecht nicht | |
| grundsätzlich zu ändern. Eine Mehrheit des Ethikrates lehne auch eine | |
| gesetzliche Regelung etwa der ärztlichen Suizidbeihilfe ab. | |
| Damit stellt er sich gegen die Position einer Gruppe von | |
| Koalitionsabgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und | |
| die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann. Sie wollen einen [1][ärztlich | |
| assistierten Suizid gesetzlich regeln], um dem Arzt mehr Rechtssicherheit | |
| zu geben. Der Bundestag will im Februar erstmals über die dann vorliegenden | |
| Gesetzentwürfe debattieren. In der zweiten Jahreshälfte soll dann eine | |
| Neuregelung verabschiedet werden. | |
| In der Stellungnahme des Ethikrates heißt es, zwar sei die ärztliche | |
| Suizidbeihilfe keine Aufgabe des Arztes – wie die Bundesärztekammer immer | |
| wieder festhält. In Ausnahmesituationen aber müssten | |
| Gewissensentscheidungen (eines Arztes) in einem „vertrauensvollen | |
| Arzt-Patient-Verhältnis“ respektiert werden – auch wenn sie im Widerspruch | |
| zu diesem Grundsatz stünden. Und diese Position sollten die Ärztekammern | |
| „einheitlich zum Ausdruck bringen“. | |
| Hintze und Reimann sehen nun in der Stellungnahme des Ethikrates, in dem | |
| unter anderem Juristen, Theologen und Ethiker sitzen, eine Stärkung der | |
| Gewissensfreiheit der Mediziner. Der CDU-Politiker und die | |
| SPD-Fraktionsvize sagten am Freitag: „In für sie ausweglosen Situationen | |
| müssen todkranke Menschen das Recht haben, den Arzt um Suizidassistenz zu | |
| bitten. Es bleibt die freie Gewissensentscheidung des Arztes, ob er diesem | |
| Wunsch folgen will.“ | |
| Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, | |
| kritisierte: „Hintze und Reimann verbiegen die Empfehlungen des Ethikrates | |
| zu ihren Gunsten.“ Die Mehrheit des Gremiums lehne ein Recht auf ärztlich | |
| assistierten Suizid ab. | |
| Suizidbeihilfe und Angebote dafür müssten verboten werden, „wenn sie auf | |
| Wiederholung angelegt sind und öffentlich erfolgen“, heißt es in der | |
| Stellungnahme des Ethikrats. Es müsse verhindert werden, dass Suizide den | |
| Anschein einer sozialen Normalität erhielten. Zugleich sollten aber frei | |
| verantwortliche Suizide und Beihilfe in Einzelfällen nicht unter Strafe | |
| gestellt werden. | |
| Thomas Sitte von der PalliativStiftung sieht sich durch die Stellungnahme | |
| bestätigt: „Sterben ist nicht normierbar. [...] Wir Ärzte stehen in einer | |
| besonderen Verpflichtung und Verantwortung dem Leben gegenüber. Die höchste | |
| Instanz für unser Handeln ist unser persönliches Gewissen.“ | |
| 19 Dec 2014 | |
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