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# taz.de -- Ethikrat gegen Sterbehilfe-Regelung: „Sterben ist nicht normierba…
> Suizidbeihilfe ist für den Ethikrat keine Aufgabe des Arztes.
> Gewissensentscheidungen müsse man aber respektieren. Ein Statement für
> Sterbehilfe ist das nicht.
Bild: Der Deutsche Ethikrat ist gegen eine gesetzliche Regelung der ärztlichen…
BERLIN dpa/kna | Der Deutsche Ethikrat hat sich in die Debatte um
Sterbehilfe eingeschaltet und sich im Grundsatz gegen eine ärztlich
assistierte Selbsttötung ausgesprochen. In einer am Freitag
veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt das Gremium, das Strafrecht nicht
grundsätzlich zu ändern. Eine Mehrheit des Ethikrates lehne auch eine
gesetzliche Regelung etwa der ärztlichen Suizidbeihilfe ab.
Damit stellt er sich gegen die Position einer Gruppe von
Koalitionsabgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und
die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann. Sie wollen einen [1][ärztlich
assistierten Suizid gesetzlich regeln], um dem Arzt mehr Rechtssicherheit
zu geben. Der Bundestag will im Februar erstmals über die dann vorliegenden
Gesetzentwürfe debattieren. In der zweiten Jahreshälfte soll dann eine
Neuregelung verabschiedet werden.
In der Stellungnahme des Ethikrates heißt es, zwar sei die ärztliche
Suizidbeihilfe keine Aufgabe des Arztes – wie die Bundesärztekammer immer
wieder festhält. In Ausnahmesituationen aber müssten
Gewissensentscheidungen (eines Arztes) in einem „vertrauensvollen
Arzt-Patient-Verhältnis“ respektiert werden – auch wenn sie im Widerspruch
zu diesem Grundsatz stünden. Und diese Position sollten die Ärztekammern
„einheitlich zum Ausdruck bringen“.
Hintze und Reimann sehen nun in der Stellungnahme des Ethikrates, in dem
unter anderem Juristen, Theologen und Ethiker sitzen, eine Stärkung der
Gewissensfreiheit der Mediziner. Der CDU-Politiker und die
SPD-Fraktionsvize sagten am Freitag: „In für sie ausweglosen Situationen
müssen todkranke Menschen das Recht haben, den Arzt um Suizidassistenz zu
bitten. Es bleibt die freie Gewissensentscheidung des Arztes, ob er diesem
Wunsch folgen will.“
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch,
kritisierte: „Hintze und Reimann verbiegen die Empfehlungen des Ethikrates
zu ihren Gunsten.“ Die Mehrheit des Gremiums lehne ein Recht auf ärztlich
assistierten Suizid ab.
Suizidbeihilfe und Angebote dafür müssten verboten werden, „wenn sie auf
Wiederholung angelegt sind und öffentlich erfolgen“, heißt es in der
Stellungnahme des Ethikrats. Es müsse verhindert werden, dass Suizide den
Anschein einer sozialen Normalität erhielten. Zugleich sollten aber frei
verantwortliche Suizide und Beihilfe in Einzelfällen nicht unter Strafe
gestellt werden.
Thomas Sitte von der PalliativStiftung sieht sich durch die Stellungnahme
bestätigt: „Sterben ist nicht normierbar. [...] Wir Ärzte stehen in einer
besonderen Verpflichtung und Verantwortung dem Leben gegenüber. Die höchste
Instanz für unser Handeln ist unser persönliches Gewissen.“
19 Dec 2014
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