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# taz.de -- Sterbehilfe in Europa: Polen zwingt zum Leben
> EU-Staaten haben unterschiedliche Regelungen: Belgien erlaubt Sterbehilfe
> sogar für Kinder, Polen verbietet sie prinzipiell.
Bild: Passive Sterbehilfe mit Betäubungsmittel – nicht überall erlaubt.
BERLIN taz/epd | Innerhalb der Europäischen Union ist die Sterbehilfe
keineswegs einheitlich geregelt. So ist die Tötung auf Verlangen nur in den
Niederlanden, Belgien und Luxemburg erlaubt. In Deutschland steht eine
solche aktive Sterbehilfe derzeit allerdings gar nicht zur
parlamentarischen Debatte.
Der Bundestag beschäftigt sich lediglich mit der Frage, ob die hierzulande
bislang straffreie Beihilfe zur Selbsttötung, also etwa das Überlassen
eines Medikaments, das der Sterbewillige dann selbst einnimmt, künftig
gesetzlich geregelt werden soll – und möglicherweise unter bestimmten
Bedingungen und für bestimmte Personengruppen unter Strafe gestellt wird.
Die Niederlande haben 2001 als erstes Land der Welt ein Gesetz erlassen,
das die aktive Sterbehilfe („Tötung auf Verlangen“) erlaubt. Es sieht vor,
dass ein Arzt eine tödliche Dosis eines Medikaments verabreichen darf, wenn
der Patient „freiwillig, wohlüberlegt und wiederholt“ diesen Wunsch äuße…
Der Arzt muss sich vergewissert haben, dass das Leiden des Patienten
unerträglich und unheilbar ist. Er muss sich mit mindestens einem Kollegen
beraten haben. Unter diesen Voraussetzungen bleibt die aktive Sterbehilfe
straffrei.
## Belgien erlaubt Sterbehilfe ohne Altersbegrenzung
Als zweites EU-Land ermöglichte Belgien 2002 die aktive Sterbehilfe. Die
belgischen Gesetze sind in den Augen von Experten noch liberaler als die
niederländischen: Aktive Sterbehilfe ist hier auch bei unheilbar kranken
Patienten möglich, die nicht in absehbarer Zeit sterben werden. Auch
Menschen mit psychischen Leiden können sie in Anspruch nehmen. Seit Februar
2014 ist in Belgien aktive Sterbehilfe auch für Minderjährige per Gesetz
erlaubt. Belgien ist damit das erste Land weltweit, in dem es keine
Altersbegrenzung für die aktiven Sterbehilfe gibt.
Im März 2009 hat Luxemburg hat als drittes EU-Land die aktive Sterbehilfe
zugelassen. Dem Gesetz zufolge dürfen Ärzte bei unheilbar Kranken, die
stark leiden, unter bestimmten Voraussetzungen aktive Sterbehilfe leisten.
Der Suizidwunsch muss schriftlich festgehalten sein. Einen gewissen
Spielraum haben auch Ärzte in der Schweiz: Hier ist die sogenannte Beihilfe
zum Suizid erlaubt. Die Ärzte dürfen unheilbar Kranken eine tödliche Dosis
eines Medikaments verschreiben. Das Mittel muss der Patient jedoch
eigenhändig einnehmen. Tötung auf Verlangen ist dagegen auch in der Schweiz
strafbar.
Mehrere Staaten Europas, unter anderem Österreich und Frankreich, erlauben
unter Auflagen die sogenannte passive Sterbehilfe, das heißt den Verzicht
auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Schwerkranken im Endstadium.
In Österreich, wie etlichen anderen europäischen Ländern, dürfen Ärzte
schmerzlindernde oder beruhigende Medikamente einsetzen, auch wenn sie
nicht ausschließen können, dass diese den Sterbeprozess beschleunigen.
Voraussetzung ist der Patientenwille. Der Tod darf dabei nicht bewusst
herbeigeführt werden, sondern wird nur zugelassen. Beihilfe zum Suizid
dagegen wird in Österreich mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
In Polen ist Sterbehilfe prinzipiell verboten: In dem katholisch geprägtem
Land ist aktive wie passive Sterbehilfe strafbar. Auch die Beihilfe zur
Selbsttötung wird bestraft.
Auch in Skandinavien sind die Regelungen vergleichsweise streng: In
Norwegen und Dänemark ist selbst die Beihilfe zur Selbsttötung verboten, in
Schweden ist sie nur dann legal, wenn der Helfer eine Privatperson ist.
14 Nov 2014
## AUTOREN
Heike Haarhoff
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