| # taz.de -- BGH prüft passive Sterbehilfe: Willensermittlung für Koma-Patient… | |
| > Der mutmaßliche Wille einer Wachkoma-Patientin muss neu ermittelt werden. | |
| > Ihre Familie verlangt nach fünf Jahren die Einstellung der künstlichen | |
| > Ernährung. | |
| Bild: Eine Wachkomapatientin liegt im Alten-und Pflegeheim der Diakonie in Düs… | |
| KARLSRUHE afp | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen der | |
| passive Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten geklärt, die keine | |
| Patientenverfügung hinterlegt haben. In solchen Fällen dürfen an die | |
| Feststellungen des Patientenwillens selbst dann keine strengeren | |
| Beweisanforderungen gestellt werden, wenn Patienten ohne die Einstellung | |
| lebenserhaltender Maßnahmen womöglich noch viele Jahre leben würden. | |
| Das entschied der BGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. | |
| Mit dem Urteil erzielten Angehörige einer Patientin, die seit fünf Jahren | |
| auf einer Pflegestation im Wachkoma liegt, einen wichtigen Teilerfolg. (Az. | |
| XII ZB 202/13) | |
| Der Ehemann und die Tochter der Betroffenen waren zu deren Betreuern | |
| bestellt und hatten die Einstellung der künstlichen Ernährung per | |
| Magensonde für die Frau gefordert, die wegen einer Gehirnblutung seit 2009 | |
| im Wachkoma liegt. Die klagenden Angehörigen beriefen sich bei ihrer | |
| Forderung darauf, dass sich die Frau vor ihrer Erkrankung gegenüber | |
| Familienangehörigen und Freunden gegen lebenserhaltende Maßnahmen bei solch | |
| einer Erkrankung ausgesprochen habe. | |
| Wenn, wie im aktuellen Fall, keine Patientenverfügung vorliegt und der | |
| betreuende Arzt einen Behandlungsabbruch verweigert, sind laut Gesetz | |
| sogenannte Betreuungsgerichte gefordert, den mutmaßlichen Willen der | |
| Patienten festzustellen. Die „Strenge“ dieser Ermittlung muss laut BGH aber | |
| unabhängig davon erfolgen, ob der Tod der Betroffenen unmittelbar | |
| bevorsteht oder nicht. | |
| Selbst wenn keine Todesgefahr drohe und Patienten noch viele Jahre leben | |
| könnten, seien noch strengere Beweisanforderungen unzulässig, entschied der | |
| BGH und hob ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf. Das Gericht | |
| bestätigte damit eine entsprechende Gesetzesreform vom September 2009. | |
| Laut BGH muss nun das Landgericht Chemnitz in Sachsen die früher geäußerten | |
| Behandlungswünsche der Patientin nochmals ermitteln und dabei das | |
| Selbstbestimmungsrecht der Frau einerseits mit dem Schutz des Lebens auf | |
| der anderen Seite abwägen. | |
| 16 Oct 2014 | |
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