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# taz.de -- Bundesrat verabschiedet Gesetz: Zugriff auf Netzdaten gebilligt
> Der Bundesrat hat das Gesetz über die Weitergabe von Netzdaten an
> Sicherheitsbehörden durchgewunken. Die Polizei hat künftig auch Zugriff
> auf Usernamen und PIN.
Bild: Künftig geht ein Kabel direkt in die Überwachungsabteilung der Sicherhe…
BERLIN afp | Der Bundesrat hat am Freitag eine umstrittene Änderung des
Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die Neuregelung der sogenannten
Bestandsdatenauskunft verpflichtet die Anbieter von Internetanschlüssen,
verschiedene Nutzerdaten zu speichern und auf Anfrage an
Ermittlungsbehörden zu übermitteln.
Die Bundesregierung hatte die Novellierung im vergangenen Herbst
beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2012 Teile der
bisherigen Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbände werten allerdings auch
die Neufassung als Eingriff in die Grundrechte.
Die neugefasste Bestandsdatenauskunft regelt unter anderem die Pflicht für
Internetanbieter, Nutzerdaten zu speichern, weil einige dieser sogenannten
Provider ihren Kunden wechselnde anstatt fester IP-Adressen zuweisen.
IP-Adressen sind eine Art Fingerabdruck, die Internetsurfer im Netz
hinterlassen.
Die Bestandsdatenauskunft ermöglicht den Ermittlungsbehörden, einzelne
IP-Adressen einem bestimmten Anschluss zuzuordnen. Die Behörden erhalten
unter anderem Namen und Adressen der Nutzer, aber auch Zugangsdaten wie die
PIN für das Mobiltelefon.
Das Bundesinnenministerium, der Autor der Neufassung, wertet die
Bestandsdatenauskunft als „unverzichtbares Ermittlungsinstrument“. Die
Gesetzesnovelle soll am 1. Juli in Kraft treten.
Am Donnerstag hatten [1][neun Organisationen, darunter der deutsche
Journalistenverband (DJV) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie,
den Bundesrat aufgefordert], das Gesetz zu stoppen.
„Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung stehen auf dem
Spiel, wenn staatliche Behörden der weitreichende Zugang zu unserer
Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten ermöglicht wird“, erklärte
das Bündnis.
Die Organisationen prangerten insbesondere an, dass die Auskünfte schon bei
„Bagatelldelikten“ und ohne Zustimmung eines Richters möglich seien. Zudem
lehnen sie die geplante Schaffung einer elektronischen Schnittstelle zur
Automatisierung der Auskünfte ab.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Neuregelung in
der vergangenen Woche kritisiert. Er monierte ebenfalls den fehlenden
Richtervorbehalt sowie die große Anzahl an Behörden, darunter die
Bundespolizei, sämtliche Nachrichtendienste und der Zoll, die künftig
Bestandsdaten abrufen dürfen.
3 May 2013
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[1] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/720/79/
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