# taz.de -- Behördenzugriff auf Nutzerdaten: Beschwerde gegen Spitzelei | |
> Gerade erst hat der Bundesrat die Neufassung des | |
> Telekommunikationsgesetzes gebilligt, schon geht der Protest weiter. | |
> Datenschützer wollen sich beschweren. | |
Bild: Verflixt! Hat da jemand meinen PIN ausgespäht? | |
BERLIN dpa | Auch die Neufassung der gesetzlichen Grundlage für den Zugriff | |
von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern wird das | |
Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Zwei Datenschutzaktivisten der | |
Piratenpartei kündigten am Dienstag eine entsprechende | |
Verfassungsbeschwerde an. Zugleich luden sie alle Bürger ein, [1][sich | |
dieser am Dienstag gestarteten Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen]. | |
Die am Freitag vergangener Woche auch vom Bundesrat gebilligte Neufassung | |
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stelle einen „verfassungswidrigen | |
Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“ dar, erklärten der | |
Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, Patrick | |
Breyer, und die Themenbeauftragte der Partei für den Datenschutz, Katharina | |
Nocun. „Wir fordern alle Bürger dazu auf, sich unserer | |
Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen, mitzuzeichnen und so ein | |
Zeichen für Grundrechte zu setzen“, hieß es in einer Pressemitteilung. | |
Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste sollen im Zuge der | |
sogenannten Bestandsdatenauskunft bei Ermittlungen Informationen zu Handy- | |
und Internetnutzern abfragen können. Dazu gehören etwa Name und Adresse | |
eines Handybesitzers. Das gilt bereits für Ordnungswidrigkeiten. In | |
bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) | |
abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren | |
Polizeigesetzen fest. | |
Patrick Breyer und sein Bruder Jonas haben bei der Bestandsdatenauskunft | |
schon einmal einen Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt. Die | |
Richter ließen im Februar 2012 den Zugriff von Behörden auf Nutzerdaten zu, | |
verlangten aber, dass die Regelungen genauer formuliert werden. Damit war | |
die nun verabschiedete Neuregelung erst nötig geworden. | |
7 May 2013 | |
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