# taz.de -- Berliner Gerichtsurteil: Apples Datenschutz ist rechtswidrig | |
> Das Landgericht Berlin kippt Teile der Datenschutzrichtlinie von Apple. | |
> Die Verwendung von Daten sei nicht transparent für den Kunden. | |
Bild: Ob sie wissen, was Apple mit ihren Daten macht? Besucher der Internetkonf… | |
BERLIN rtr/afp | Die Datenschutzbestimmungen von Apple sind nach einem | |
Urteil des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Nach dem am Dienstag vom | |
Bundesverband der Verbraucherzentralen verbreiteten Urteil darf der | |
Computerhersteller und Internetkonzern nicht die Adresslisten seiner Kunden | |
verwerten. Das heißt, die Namen, Adressen, Email-Adressen und | |
Telefonnummern der Kontakte der Apple-Kunden dürfen von Apple nicht ohne | |
Einwilligung der Betroffenen verwendet werden. | |
Nach den vom vzbv erfolgreich angegriffenen Klauseln durfte Apple nicht nur | |
die Daten der Kunden, sondern auch die von deren Kontaktpersonen speichern | |
und nutzen, ohne dass diese Unbeteiligten davon wissen oder dem gar | |
zugestimmt hätten. Eine weitere Klausel erlaubte es, ständig den Standort | |
von iPhones und damit in der Regel auch den ihrer Besitzers zu verfolgen. | |
Apple und „verbundene Unternehmen“ durften die Daten auch mit anderen | |
Informationen zusammenführen. Alles sollte der Verbesserung der | |
Apple-Dienste aber auch der Werbung durch „strategische Partner“ dienen. | |
Apple argumentierte, die Erhebung all dieser Daten sei nach irischem Recht | |
erforderlich. Deutsche Gerichte seien nicht zuständig. Dem hat das | |
Landgericht Berlin nun klar widersprochen. Auch nach EU-Recht sei für | |
Verbraucher in Deutschland deutsches Recht anwendbar. | |
## Unzulässige Datenweitergabe | |
Inhaltlich rügte das Landgericht, die „Datenschutz-Vereinbarung von Apple“ | |
erwecke den Eindruck, als sei die Zustimmung für den Vertrag zwingend | |
erforderlich. Dabei werde teils gar nicht ersichtlich, wofür die Kunden | |
ihre Zustimmung überhaupt erteilen, wie die Daten genutzt und an wen sie | |
weitergegeben werden sollen. Die Nutzung der Daten von Kontaktpersonen sei | |
eine unzulässige „Einwilligung zulasten Dritter“. | |
Das Gericht kippte auch die vertraglichen Nutzungsbedingungen von Apple, | |
nach denen die Kunden dem Unternehmen global gestatten, deren Daten zu | |
nutzen. Dies sei nur zulässig, wenn die Kunden genau wüssten, wozu ihre | |
Daten verwendet würden. | |
Zudem untersagten die Richter die Weitergabe der Kundendaten an andere | |
Unternehmen. Der vzbv begrüßte das von ihm erstrittene Urteil. Es „zeigt | |
den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der | |
digitalen Welt“, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen in Berlin. Ein | |
Apple-Sprecher lehnte eine Stellungnahme ab. | |
8 May 2013 | |
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Peter Schaar | |
Bundesrat | |
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