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# taz.de -- Berliner Gerichtsurteil: Apples Datenschutz ist rechtswidrig
> Das Landgericht Berlin kippt Teile der Datenschutzrichtlinie von Apple.
> Die Verwendung von Daten sei nicht transparent für den Kunden.
Bild: Ob sie wissen, was Apple mit ihren Daten macht? Besucher der Internetkonf…
BERLIN rtr/afp | Die Datenschutzbestimmungen von Apple sind nach einem
Urteil des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Nach dem am Dienstag vom
Bundesverband der Verbraucherzentralen verbreiteten Urteil darf der
Computerhersteller und Internetkonzern nicht die Adresslisten seiner Kunden
verwerten. Das heißt, die Namen, Adressen, Email-Adressen und
Telefonnummern der Kontakte der Apple-Kunden dürfen von Apple nicht ohne
Einwilligung der Betroffenen verwendet werden.
Nach den vom vzbv erfolgreich angegriffenen Klauseln durfte Apple nicht nur
die Daten der Kunden, sondern auch die von deren Kontaktpersonen speichern
und nutzen, ohne dass diese Unbeteiligten davon wissen oder dem gar
zugestimmt hätten. Eine weitere Klausel erlaubte es, ständig den Standort
von iPhones und damit in der Regel auch den ihrer Besitzers zu verfolgen.
Apple und „verbundene Unternehmen“ durften die Daten auch mit anderen
Informationen zusammenführen. Alles sollte der Verbesserung der
Apple-Dienste aber auch der Werbung durch „strategische Partner“ dienen.
Apple argumentierte, die Erhebung all dieser Daten sei nach irischem Recht
erforderlich. Deutsche Gerichte seien nicht zuständig. Dem hat das
Landgericht Berlin nun klar widersprochen. Auch nach EU-Recht sei für
Verbraucher in Deutschland deutsches Recht anwendbar.
## Unzulässige Datenweitergabe
Inhaltlich rügte das Landgericht, die „Datenschutz-Vereinbarung von Apple“
erwecke den Eindruck, als sei die Zustimmung für den Vertrag zwingend
erforderlich. Dabei werde teils gar nicht ersichtlich, wofür die Kunden
ihre Zustimmung überhaupt erteilen, wie die Daten genutzt und an wen sie
weitergegeben werden sollen. Die Nutzung der Daten von Kontaktpersonen sei
eine unzulässige „Einwilligung zulasten Dritter“.
Das Gericht kippte auch die vertraglichen Nutzungsbedingungen von Apple,
nach denen die Kunden dem Unternehmen global gestatten, deren Daten zu
nutzen. Dies sei nur zulässig, wenn die Kunden genau wüssten, wozu ihre
Daten verwendet würden.
Zudem untersagten die Richter die Weitergabe der Kundendaten an andere
Unternehmen. Der vzbv begrüßte das von ihm erstrittene Urteil. Es „zeigt
den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der
digitalen Welt“, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen in Berlin. Ein
Apple-Sprecher lehnte eine Stellungnahme ab.
8 May 2013
## TAGS
Apple
Datenschutz
Gericht
Steueroasen
Datenschutz
Telekommunikation
USA
Peter Schaar
Bundesrat
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