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# taz.de -- Unsicherer Informantenschutz: Der Staat kann zugreifen
> Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt, dass Journalisten
> aufpassen sollten: Online gespeicherte Namen und Texte unterliegen nicht
> dem Quellenschutz.
Bild: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sorgt sich um die Sicherhei…
BERLIN taz | Journalistische Recherchen sind in sogenannten Cloud-Lösungen
wie Google Drive, Dropbox oder auch Apples iCloud nicht nur der Gefahr von
Hackern ausgesetzt, sondern auch staatlichen Ermittlern – und das auch aus
Deutschland.
„Der Quellenschutz, wie er bei uns in der Strafprozessordnung vorgesehen
ist, umfasst nur diejenigen Materialien, die sich in Gewahrsam des
Journalisten oder der Redaktion befinden“, sagte der
Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der taz. „Wenn die Daten
ausgelagert sind auf die Cloud ins Internet, dann ist dieser Schutz nicht
gegeben. Das heißt, die Daten dürften gegebenenfalls auch von
Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden.“
Schaar sagte, dieser rechtliche Spielraum für die Ermittlungsbehörden habe
ihn selbst überrascht. Er habe davon erfahren, als er sich für die
Diskussion „Wer schützt die (Presse-)Freiheit im Internet?“ kundig gemacht
habe, zu der am Donnerstagabend unter anderem Reporter ohne Grenzen in
Berlin eingeladen hatten. „Inwieweit die Dienste die Daten dann auch
herausgeben, ist noch eine andere Frage“, sagte Schaar im Anschluss an
diese Debatte. „Aber nach deutschem Recht jedenfalls wären sie dazu
verpflichtet.“
Journalisten genießen in Deutschland das Privileg, ihre Quellen und
brisante Rechercheunterlagen in aller Regel nicht preisgeben zu müssen.
Kommt es dennoch zu Durchsuchungen von Redaktionsräumen oder Wohnungen der
Journalisten, so ist dies nach wie vor eher selten und führt stets zu einem
Aufschrei. Hier allerdings geht es um Material, das in Aktenschränken
aufbewahrt wird und auf den Computern und Handys der Medienhäuser oder
Journalisten liegt – nicht aber um ausgelagerte Dienste.
Als Problem könnte sich nun erweisen, dass moderne Handys und handliche
Tablet-Computer wie das iPad von Hause aus darauf ausgelegt sind,
Adressbücher, Kalender und auch viele andere Dateien auf den Servern der
Hersteller zu sichern – sei es als sogenanntes Backup oder auch zum
Austausch der Daten zwischen mehreren Geräten eines Nutzers. Und auch
Online-Festplattendienste wie Dropbox oder das Mediencenter der Deutschen
Telekom sind unter vielen Journalisten äußerst beliebt.
Nun drängt sich die Frage auf, wer jetzt in der Pflicht ist: Müssen
Journalisten auf derlei bequeme Dienste grundsätzlich verzichten oder die
Politik das Beschlagnahmeverbot auch auf das Digitale ausweiten? „Wir
brauchen beides“, sagte Schaar. Natürlich sollte jeder, der mit
vertraulichen und sensiblen Daten umgehe, ständig hinterfragen, wie sicher
der genutzte Speicherplatz sei – immerhin könnten etwa Ermittler der USA
noch leichter darauf zugreifen als deutsche Sicherheitsbehörden, soweit die
Dienste auch in Übersee angesiedelt seien.
„Zum anderen brauchen wir aber auch einen gesetzlichen Schutz“, forderte
Schaar. „Den brauchen wir aber nicht nur in Deutschland, sondern mindestens
in Europa.“ Und auch mit anderen Staaten über die europäischen Grenzen
hinweg müsse über den Schutz der Informanten, um die es ja letztlich gehe,
gesprochen werden. Eine Frage sei dann aber auch: Wer ist heute im
Zeitalter der digitalen Öffentlichkeit eigentlich Journalist?
3 May 2013
## AUTOREN
Daniel Bouhs
## TAGS
Peter Schaar
Datenschutz
Cloud
Journalist
Schwerpunkt Meta
Datenschutz
Hacker
Apple
Bundesrat
Bundesverfassungsgericht
Datenschutz
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