| # taz.de -- Unsicherer Informantenschutz: Der Staat kann zugreifen | |
| > Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt, dass Journalisten | |
| > aufpassen sollten: Online gespeicherte Namen und Texte unterliegen nicht | |
| > dem Quellenschutz. | |
| Bild: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sorgt sich um die Sicherhei… | |
| BERLIN taz | Journalistische Recherchen sind in sogenannten Cloud-Lösungen | |
| wie Google Drive, Dropbox oder auch Apples iCloud nicht nur der Gefahr von | |
| Hackern ausgesetzt, sondern auch staatlichen Ermittlern – und das auch aus | |
| Deutschland. | |
| „Der Quellenschutz, wie er bei uns in der Strafprozessordnung vorgesehen | |
| ist, umfasst nur diejenigen Materialien, die sich in Gewahrsam des | |
| Journalisten oder der Redaktion befinden“, sagte der | |
| Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der taz. „Wenn die Daten | |
| ausgelagert sind auf die Cloud ins Internet, dann ist dieser Schutz nicht | |
| gegeben. Das heißt, die Daten dürften gegebenenfalls auch von | |
| Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden.“ | |
| Schaar sagte, dieser rechtliche Spielraum für die Ermittlungsbehörden habe | |
| ihn selbst überrascht. Er habe davon erfahren, als er sich für die | |
| Diskussion „Wer schützt die (Presse-)Freiheit im Internet?“ kundig gemacht | |
| habe, zu der am Donnerstagabend unter anderem Reporter ohne Grenzen in | |
| Berlin eingeladen hatten. „Inwieweit die Dienste die Daten dann auch | |
| herausgeben, ist noch eine andere Frage“, sagte Schaar im Anschluss an | |
| diese Debatte. „Aber nach deutschem Recht jedenfalls wären sie dazu | |
| verpflichtet.“ | |
| Journalisten genießen in Deutschland das Privileg, ihre Quellen und | |
| brisante Rechercheunterlagen in aller Regel nicht preisgeben zu müssen. | |
| Kommt es dennoch zu Durchsuchungen von Redaktionsräumen oder Wohnungen der | |
| Journalisten, so ist dies nach wie vor eher selten und führt stets zu einem | |
| Aufschrei. Hier allerdings geht es um Material, das in Aktenschränken | |
| aufbewahrt wird und auf den Computern und Handys der Medienhäuser oder | |
| Journalisten liegt – nicht aber um ausgelagerte Dienste. | |
| Als Problem könnte sich nun erweisen, dass moderne Handys und handliche | |
| Tablet-Computer wie das iPad von Hause aus darauf ausgelegt sind, | |
| Adressbücher, Kalender und auch viele andere Dateien auf den Servern der | |
| Hersteller zu sichern – sei es als sogenanntes Backup oder auch zum | |
| Austausch der Daten zwischen mehreren Geräten eines Nutzers. Und auch | |
| Online-Festplattendienste wie Dropbox oder das Mediencenter der Deutschen | |
| Telekom sind unter vielen Journalisten äußerst beliebt. | |
| Nun drängt sich die Frage auf, wer jetzt in der Pflicht ist: Müssen | |
| Journalisten auf derlei bequeme Dienste grundsätzlich verzichten oder die | |
| Politik das Beschlagnahmeverbot auch auf das Digitale ausweiten? „Wir | |
| brauchen beides“, sagte Schaar. Natürlich sollte jeder, der mit | |
| vertraulichen und sensiblen Daten umgehe, ständig hinterfragen, wie sicher | |
| der genutzte Speicherplatz sei – immerhin könnten etwa Ermittler der USA | |
| noch leichter darauf zugreifen als deutsche Sicherheitsbehörden, soweit die | |
| Dienste auch in Übersee angesiedelt seien. | |
| „Zum anderen brauchen wir aber auch einen gesetzlichen Schutz“, forderte | |
| Schaar. „Den brauchen wir aber nicht nur in Deutschland, sondern mindestens | |
| in Europa.“ Und auch mit anderen Staaten über die europäischen Grenzen | |
| hinweg müsse über den Schutz der Informanten, um die es ja letztlich gehe, | |
| gesprochen werden. Eine Frage sei dann aber auch: Wer ist heute im | |
| Zeitalter der digitalen Öffentlichkeit eigentlich Journalist? | |
| 3 May 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Daniel Bouhs | |
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