# taz.de -- Urteil im Klarnamen-Streit: Schlappe für Facebook-Kritiker | |
> Facebook-Nutzer müssen sich weiter mit Klarnamen registrieren. Die | |
> Beschwerden von Datenschützern wurden von einem Gericht erneut abgelehnt. | |
Bild: Klarname: Mark Zuckerberg | |
KIEL dpa | Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die Anmeldung mit | |
ihrem echten Namen verlangen. [1][Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert] | |
musste in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer auch in der | |
zweiten Instanz eine Schlappe einstecken. Das Oberverwaltungsgericht | |
Schleswig lehnte die Beschwerden von Weicherts Unabhängigem Landeszentrum | |
für Datenschutz (ULD) gegen zwei Entscheidungen des | |
schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab. | |
Die Richter hatten entschieden, dass für den Datenschutz in dem Sozialen | |
Netzwerk hierzulande Irland zuständig sei, weil dort die Datenverarbeitung | |
stattfinde. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an. | |
Damit gelten die Eilanträge von Facebook gegen Weicherts Verordnungen von | |
Dezember 2012 weiter. | |
Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz | |
und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit | |
Pseudonym zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von | |
Klarnamen. | |
Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro gegen | |
den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als | |
scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen die | |
„Gefällt mir“-Schaltfläche des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig | |
Erfolg. | |
23 Apr 2013 | |
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