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# taz.de -- Urteil im Klarnamen-Streit: Schlappe für Facebook-Kritiker
> Facebook-Nutzer müssen sich weiter mit Klarnamen registrieren. Die
> Beschwerden von Datenschützern wurden von einem Gericht erneut abgelehnt.
Bild: Klarname: Mark Zuckerberg
KIEL dpa | Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die Anmeldung mit
ihrem echten Namen verlangen. [1][Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert]
musste in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer auch in der
zweiten Instanz eine Schlappe einstecken. Das Oberverwaltungsgericht
Schleswig lehnte die Beschwerden von Weicherts Unabhängigem Landeszentrum
für Datenschutz (ULD) gegen zwei Entscheidungen des
schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab.
Die Richter hatten entschieden, dass für den Datenschutz in dem Sozialen
Netzwerk hierzulande Irland zuständig sei, weil dort die Datenverarbeitung
stattfinde. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an.
Damit gelten die Eilanträge von Facebook gegen Weicherts Verordnungen von
Dezember 2012 weiter.
Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz
und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit
Pseudonym zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von
Klarnamen.
Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro gegen
den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als
scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen die
„Gefällt mir“-Schaltfläche des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig
Erfolg.
23 Apr 2013
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