# taz.de -- Bundesrat für Bestandsdatenauskunft: Ungeprüfte Abfrage | |
> Der Bundesrat will die Bestandsdatenauskunft verschärfen. Telekomfirmen | |
> und Richter sollen Behördenanfragen nicht mehr überprüfen. | |
Bild: Mit wem telefonieren wir denn da? – Bundesinnenminister Friedrich beim … | |
FULDA taz | Telefon- und Internetprovider sollen die Vertragsdaten ihrer | |
Kunden künftig ohne eigene Prüfung an die Sicherheitsbehörden herausgeben. | |
Mit dieser Forderung will der Bundesrat einen Gesetzentwurf der | |
Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft verschärfen. | |
Die Bestandsdatenauskunft ist für Polizei und Verfassungsschutz ein | |
wichtiges Instrument. Sie können so von den Telefonfirmen erfahren, welcher | |
Person eine bestimmte Telefonnummer zugeordnet ist. Von Internetfirmen | |
können sie Auskunft verlangen, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet | |
unterwegs war. | |
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestandsdatenauskunft Anfang 2012 | |
grundsätzlich gebilligt. Es gebe kein Recht auf anonyme Kommunikation, auch | |
nicht im Internet. An zwei zentralen Punkten aber hielt es die gesetzliche | |
Grundlage für die bisherige Praxis nicht für ausreichend: bei der Zuordnung | |
einer IP-Adresse zu einer realen Person sowie bei der Herausgabe von | |
PIN-Nummern für Endgeräte wie Handys. Hier muss der Bundestag 2013 eine | |
neue Rechtsgrundlage schaffen. Bis dahin dürfen Behörden die bisherige | |
Praxis im Wesentlichen fortführen. Die Klage war schon 2005 von dem | |
Bürgerrechtler Patrick Breyer eingereicht worden, dem heutigen | |
Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein. | |
## Elektronische Schnittstelle | |
Zur Umsetzung des Urteils hat die Bundesregierung im November einen | |
Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bestandsdatenauskunft im | |
Telekommunikationsgesetz (TKG) und verschiedenen Sicherheitsgesetzen neu | |
regeln will. Dabei sollen nur die von Karlsruhe angesprochenen Mängel | |
beseitigt werden. Polizei und Geheimdienste sollen keine zusätzlichen | |
Befugnisse erhalten. | |
Neu ist die Pflicht für große Telekom-Anbieter, eine „elektronische | |
Schnittstelle“ für die Abfragen der Behörden einzurichten. Dort sollen | |
Sicherheitsbehörden aber nicht unkontrolliert Daten absaugen können. | |
Vielmehr soll eine „verantwortliche Fachkraft“ des Unternehmens prüfen, ob | |
die Anforderungen für eine Auskunft vorliegen. | |
Das geht dem Bundesrat zu weit. Die Länder wollen, dass die Behörden | |
ausschließlich selbst prüfen, ob sie Anspruch auf die Daten haben. Der | |
Bundesrat verkauft dies als Fürsorge für die Unternehmen. Diese müssten | |
sich auf rechtmäßiges Handeln der Behörden verlassen können und dürften | |
nicht mit Risiken belastet werden. Ansonsten hat die Länderkammer am | |
Entwurf der Regierung wenig auszusetzen. | |
## Der Richtervorbehalt fehlt | |
Dagegen forderte die linksliberale Neue Richtervereinigung die | |
Einschränkung der Bestandsdatenauskunft. Sie soll für die Verfolgung | |
geringfügiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten abgeschafft werden. Zudem | |
solle stets ein Richter die Datenweitergabe genehmigen müssen. Das ist | |
bisher und im Regierungsentwurf nicht vorgesehen. | |
Die Bestandsdatenauskunft hat nur mittelbar etwas mit der | |
Vorratsdatenspeicherung zu tun. Name und Adresse der Kunden speichern die | |
Firmen aus kommerziellem Interesse. Für die Zuordnung einer IP-Adresse zu | |
diesen Daten werden allerdings intern die sogenannten Verkehrsdaten | |
genutzt, also wer sich mit welcher IP-Adresse wann wie lange im Internet | |
bewegt hat. Bei der derzeit ausgesetzten Vorratsspeicherung sollten die | |
Verkehrsdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Aktuell dürfen sie bei | |
einem Flatrate-Anschluss maximal sieben Tage gespeichert werden, so | |
Bundesdatenschützer Peter Schaar. | |
16 Dec 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Bestandsdatenauskunft | |
Bundesrat | |
Schwerpunkt Überwachung | |
Bundesrat | |
Bestandsdatenauskunft | |
Bestandsdatenauskunft | |
Datenschutz | |
Schwerpunkt Überwachung | |
Schwerpunkt Überwachung | |
Schwerpunkt Überwachung | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Bundesrat verabschiedet Gesetz: Zugriff auf Netzdaten gebilligt | |
Der Bundesrat hat das Gesetz über die Weitergabe von Netzdaten an | |
Sicherheitsbehörden durchgewunken. Die Polizei hat künftig auch Zugriff auf | |
Usernamen und PIN. | |
Umstrittenes Gesetz im Bundesrat: Zugriff auf Netzdaten verweigern | |
Im Bundesrat steht eine Entscheidung zur Bestandsdatenauskunft an. Der | |
Kieler Datenschutzaktivist Patrick Breyer will erneut in Karlsruhe klagen. | |
Mobilfunküberwachung beschlossen: Mit den Stimmen der SPD | |
Der Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft ist | |
beschlossen. Die Weitergabe privater Daten an Behörden wird so erheblich | |
vereinfacht. | |
Bundesbeauftragter Schaar: Europaweiter Datenschutz gefordert | |
Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung fordert einen europaweit | |
einheitlichen Datenschutz. Gleichzeitig will Schaar aber auch mehr | |
Transparenz. | |
Vorratsdatenspeicherung: SPD kann sich nicht einigen | |
Parteiführung und Basis der SPD streiten über die Vorratsdatenspeicherung. | |
Ein laufendes Mitgliederbegehren hat kaum Aussicht auf Erfolg. | |
Kommentar Gespeicherte Telefondaten: Jeder speichert, wie er will | |
Die Telefonanbieter speichern die Verbindungsdaten ihrer Kunden für | |
zwischen 7 und 210 Tage. Dabei müssen sie das gar nicht. Sind sie einfach | |
zu faul, ihre Systeme umzustellen? | |
Beschluss des Verfassungsgerichts: Kein Recht auf anonyme Telefonate | |
Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Klage gegen das | |
Telekommunikationsgesetz nur teilweise statt. Die Auskunft von IP-Adressen | |
muss neu geregelt werden. |