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# taz.de -- Bundesrat für Bestandsdatenauskunft: Ungeprüfte Abfrage
> Der Bundesrat will die Bestandsdatenauskunft verschärfen. Telekomfirmen
> und Richter sollen Behördenanfragen nicht mehr überprüfen.
Bild: Mit wem telefonieren wir denn da? – Bundesinnenminister Friedrich beim …
FULDA taz | Telefon- und Internetprovider sollen die Vertragsdaten ihrer
Kunden künftig ohne eigene Prüfung an die Sicherheitsbehörden herausgeben.
Mit dieser Forderung will der Bundesrat einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft verschärfen.
Die Bestandsdatenauskunft ist für Polizei und Verfassungsschutz ein
wichtiges Instrument. Sie können so von den Telefonfirmen erfahren, welcher
Person eine bestimmte Telefonnummer zugeordnet ist. Von Internetfirmen
können sie Auskunft verlangen, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet
unterwegs war.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestandsdatenauskunft Anfang 2012
grundsätzlich gebilligt. Es gebe kein Recht auf anonyme Kommunikation, auch
nicht im Internet. An zwei zentralen Punkten aber hielt es die gesetzliche
Grundlage für die bisherige Praxis nicht für ausreichend: bei der Zuordnung
einer IP-Adresse zu einer realen Person sowie bei der Herausgabe von
PIN-Nummern für Endgeräte wie Handys. Hier muss der Bundestag 2013 eine
neue Rechtsgrundlage schaffen. Bis dahin dürfen Behörden die bisherige
Praxis im Wesentlichen fortführen. Die Klage war schon 2005 von dem
Bürgerrechtler Patrick Breyer eingereicht worden, dem heutigen
Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein.
## Elektronische Schnittstelle
Zur Umsetzung des Urteils hat die Bundesregierung im November einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bestandsdatenauskunft im
Telekommunikationsgesetz (TKG) und verschiedenen Sicherheitsgesetzen neu
regeln will. Dabei sollen nur die von Karlsruhe angesprochenen Mängel
beseitigt werden. Polizei und Geheimdienste sollen keine zusätzlichen
Befugnisse erhalten.
Neu ist die Pflicht für große Telekom-Anbieter, eine „elektronische
Schnittstelle“ für die Abfragen der Behörden einzurichten. Dort sollen
Sicherheitsbehörden aber nicht unkontrolliert Daten absaugen können.
Vielmehr soll eine „verantwortliche Fachkraft“ des Unternehmens prüfen, ob
die Anforderungen für eine Auskunft vorliegen.
Das geht dem Bundesrat zu weit. Die Länder wollen, dass die Behörden
ausschließlich selbst prüfen, ob sie Anspruch auf die Daten haben. Der
Bundesrat verkauft dies als Fürsorge für die Unternehmen. Diese müssten
sich auf rechtmäßiges Handeln der Behörden verlassen können und dürften
nicht mit Risiken belastet werden. Ansonsten hat die Länderkammer am
Entwurf der Regierung wenig auszusetzen.
## Der Richtervorbehalt fehlt
Dagegen forderte die linksliberale Neue Richtervereinigung die
Einschränkung der Bestandsdatenauskunft. Sie soll für die Verfolgung
geringfügiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten abgeschafft werden. Zudem
solle stets ein Richter die Datenweitergabe genehmigen müssen. Das ist
bisher und im Regierungsentwurf nicht vorgesehen.
Die Bestandsdatenauskunft hat nur mittelbar etwas mit der
Vorratsdatenspeicherung zu tun. Name und Adresse der Kunden speichern die
Firmen aus kommerziellem Interesse. Für die Zuordnung einer IP-Adresse zu
diesen Daten werden allerdings intern die sogenannten Verkehrsdaten
genutzt, also wer sich mit welcher IP-Adresse wann wie lange im Internet
bewegt hat. Bei der derzeit ausgesetzten Vorratsspeicherung sollten die
Verkehrsdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Aktuell dürfen sie bei
einem Flatrate-Anschluss maximal sieben Tage gespeichert werden, so
Bundesdatenschützer Peter Schaar.
16 Dec 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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