| # taz.de -- Bundesrat für Bestandsdatenauskunft: Ungeprüfte Abfrage | |
| > Der Bundesrat will die Bestandsdatenauskunft verschärfen. Telekomfirmen | |
| > und Richter sollen Behördenanfragen nicht mehr überprüfen. | |
| Bild: Mit wem telefonieren wir denn da? – Bundesinnenminister Friedrich beim … | |
| FULDA taz | Telefon- und Internetprovider sollen die Vertragsdaten ihrer | |
| Kunden künftig ohne eigene Prüfung an die Sicherheitsbehörden herausgeben. | |
| Mit dieser Forderung will der Bundesrat einen Gesetzentwurf der | |
| Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft verschärfen. | |
| Die Bestandsdatenauskunft ist für Polizei und Verfassungsschutz ein | |
| wichtiges Instrument. Sie können so von den Telefonfirmen erfahren, welcher | |
| Person eine bestimmte Telefonnummer zugeordnet ist. Von Internetfirmen | |
| können sie Auskunft verlangen, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet | |
| unterwegs war. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestandsdatenauskunft Anfang 2012 | |
| grundsätzlich gebilligt. Es gebe kein Recht auf anonyme Kommunikation, auch | |
| nicht im Internet. An zwei zentralen Punkten aber hielt es die gesetzliche | |
| Grundlage für die bisherige Praxis nicht für ausreichend: bei der Zuordnung | |
| einer IP-Adresse zu einer realen Person sowie bei der Herausgabe von | |
| PIN-Nummern für Endgeräte wie Handys. Hier muss der Bundestag 2013 eine | |
| neue Rechtsgrundlage schaffen. Bis dahin dürfen Behörden die bisherige | |
| Praxis im Wesentlichen fortführen. Die Klage war schon 2005 von dem | |
| Bürgerrechtler Patrick Breyer eingereicht worden, dem heutigen | |
| Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein. | |
| ## Elektronische Schnittstelle | |
| Zur Umsetzung des Urteils hat die Bundesregierung im November einen | |
| Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bestandsdatenauskunft im | |
| Telekommunikationsgesetz (TKG) und verschiedenen Sicherheitsgesetzen neu | |
| regeln will. Dabei sollen nur die von Karlsruhe angesprochenen Mängel | |
| beseitigt werden. Polizei und Geheimdienste sollen keine zusätzlichen | |
| Befugnisse erhalten. | |
| Neu ist die Pflicht für große Telekom-Anbieter, eine „elektronische | |
| Schnittstelle“ für die Abfragen der Behörden einzurichten. Dort sollen | |
| Sicherheitsbehörden aber nicht unkontrolliert Daten absaugen können. | |
| Vielmehr soll eine „verantwortliche Fachkraft“ des Unternehmens prüfen, ob | |
| die Anforderungen für eine Auskunft vorliegen. | |
| Das geht dem Bundesrat zu weit. Die Länder wollen, dass die Behörden | |
| ausschließlich selbst prüfen, ob sie Anspruch auf die Daten haben. Der | |
| Bundesrat verkauft dies als Fürsorge für die Unternehmen. Diese müssten | |
| sich auf rechtmäßiges Handeln der Behörden verlassen können und dürften | |
| nicht mit Risiken belastet werden. Ansonsten hat die Länderkammer am | |
| Entwurf der Regierung wenig auszusetzen. | |
| ## Der Richtervorbehalt fehlt | |
| Dagegen forderte die linksliberale Neue Richtervereinigung die | |
| Einschränkung der Bestandsdatenauskunft. Sie soll für die Verfolgung | |
| geringfügiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten abgeschafft werden. Zudem | |
| solle stets ein Richter die Datenweitergabe genehmigen müssen. Das ist | |
| bisher und im Regierungsentwurf nicht vorgesehen. | |
| Die Bestandsdatenauskunft hat nur mittelbar etwas mit der | |
| Vorratsdatenspeicherung zu tun. Name und Adresse der Kunden speichern die | |
| Firmen aus kommerziellem Interesse. Für die Zuordnung einer IP-Adresse zu | |
| diesen Daten werden allerdings intern die sogenannten Verkehrsdaten | |
| genutzt, also wer sich mit welcher IP-Adresse wann wie lange im Internet | |
| bewegt hat. Bei der derzeit ausgesetzten Vorratsspeicherung sollten die | |
| Verkehrsdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Aktuell dürfen sie bei | |
| einem Flatrate-Anschluss maximal sieben Tage gespeichert werden, so | |
| Bundesdatenschützer Peter Schaar. | |
| 16 Dec 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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