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# taz.de -- Beschluss des Verfassungsgerichts: Kein Recht auf anonyme Telefonate
> Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Klage gegen das
> Telekommunikationsgesetz nur teilweise statt. Die Auskunft von
> IP-Adressen muss neu geregelt werden.
Bild: Handys dürfen nicht ohne weiteres ausgelesen werden.
BERLIN taz | Wenn die Polizei weiter auf PIN-Geheimnummern von
Mobiltelefonen zugreifen will, muss der Bundestag nachbessern. Das gilt
auch für die Zuordnung von IP-Adressen zu realen Personen. Das hat das
Bundesverfassungsgericht jetzt beschlossen. Die Identifizierungspflicht für
vorbezahlte Mobilfunkkarten verstößt dagegen nicht gegen das Grundgesetz.
Geklagt hatte der Bürgerrechtler Patrick Breyer. Er ist juristischer
Vordenker des AK Vorrat, der die anlasslose Speicherung aller Telefon- und
Internetverbindungsdaten bekämpft. Derzeit kandidiert er für die
Piratenpartei auf Platz 4 der Liste für die Kieler Landtagswahlen.
Schon 2005 klagte er gegen eine rot-grüne Änderung des
Telekommunikationsgesetzes. Seitdem müssen die Nutzer von
Prepaid-Mobilfunkkarten beim Kauf ihre Personalien angeben. Breyer hält das
aber für unverhältnismäßig. Den Bürgern werde so das Recht auf anonyme
Kommunikation genommen. Dies sei auch unnötig, denn Kriminelle könnten sich
unregistrierte Mobilfunkkarten sowieso leicht im Ausland besorgen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun zwar bekräftig, dass es keine
Vorratsdatenspeicherung "zu unbestimmten und noch nicht bestimmbaren
Zwecken" geben darf. Eine anlasslose Speicherung für die Zwecke von Polizei
und Verfassungsschutz sei jedoch zulässig, so die Richter. Die Behörden
seien "darauf angewiesen, Telekommunikationsnummern individuell zuordnen zu
können".
Generell akzeptierte das Bundesverfassungsgericht die automatisierte
Auskunft über die Daten der Telefon- und Internetkunden, die sogenannte
Bestandsdatenauskunft. Täglich wird zehntausendfach abgefragt, welche
Person mit welcher Adresse hinter einer Telefon- oder IP-Nummer steckt.
## Eingriff in die Grundrechte
Patrick Breyer will das Karlsruher Urteil nun beim Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg angreifen. Er verweist darauf, dass 21 von 27
EU-Staaten keine Identifizierungspflicht für Prepaid-Mobilfunkkarten
vorsehen. Erfolg hatte seine Klage aber in zwei anderen Punkten. So stellte
Karlsruhe nun klar, dass die derzeitige Auskunftsregelung nicht die
IP-Adresse erfasst, die jeweils bei der Einwahl ins Internet neu vergeben
wird.
Die Zuordnung der IP-Adresse zu einem realen Namen sei ein Eingriff ins
Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit, weil hierbei auch die
Verbindungsdaten auszuwerten sind, so die Richter. Ein Eingriff in dieses
Grundrecht ist zwar per Gesetz möglich, dabei muss aber das Grundrecht
zitiert werden - was hier versäumt wurde. Der Bundestag hat bis Ende Juni
2013 Zeit, das Zitiergebot zu erfüllen. Bis dahin dürfen IP-Adressen weiter
zugeordnet werden.
Beanstandet hat Karlsruhe auch die Regelung zur Auskunft über
Zugangssperren. Es geht vor allem um PIN-Codes, etwa für Handys und
E-Mail-Konten. Es fehle eine Eingrenzung, für welche Zwecke die Behörden
die PIN-Codes nutzen dürfen. Auch hier räumte Karlsruhe Behörden und
Politik eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2013 ein.
24 Feb 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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