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# taz.de -- Mobilfunküberwachung beschlossen: Mit den Stimmen der SPD
> Der Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft ist
> beschlossen. Die Weitergabe privater Daten an Behörden wird so erheblich
> vereinfacht.
Bild: Angela Merkel hat gut lachen: Ihr Handy ist abhörsicher. Angeblich
BERLIN dpa/taz | Es ist eine schlechte Woche für Netzpolitiker und
Bürgerrechtler. Am Freitag soll das [1][umstrittene Leistungsschutzrecht]
den Bundesrat trotz SPD-Mehrheit passieren, aber bereits am Donnerstag
schlossen sich die Sozialdemokraten im Bundestag in Fragen staatlicher
Überwachung der Bundesregierung an.
Die Bestimmungen für die [2][Weitergabe von Internet- und Telefondaten] an
Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen des Bundestags präzisiert
worden. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen von Union und FDP sowie der SPD eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes ([3][pdf]).
Modifiziert wird darin die sogenannte Bestandsdatenauskunft, die
Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bestimmte gespeicherte Kundendaten
an Ermittlungsbehörden herauszugeben. Dazu gehören etwa Name oder
Anschrift, nicht aber konkrete Verbindungsdaten. Das
Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Regelung
teilweise verfassungswidrig ist, und eine Nachbesserung bis Ende Juni
dieses Jahres verlangt.
In dem Gesetz wird nun an einigen Stellen klargestellt, wann welche
Zugriffsrechte gelten. Eine der Neuerungen: In bestimmten Fällen müssen
Richter künftig der Datenweitergabe an Behörden zustimmen und die
Betroffenen nachträglich darüber benachrichtigt werden. Aus dem
Innenressort hieß es, mit der Änderung würden keine neuen Befugnisse für
Polizei und Nachrichtendienste geschaffen, sondern es werde lediglich die
Rechtslage präzisiert.
Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen versicherten, dass die
Befugnisse der Sicherheitsbehörden durch die Präzisierungen nicht
ausgeweitet würden. Grüne und Linke sehen darin jedoch erhebliche Eingriffe
in den Datenschutz.
Der Piratenpolitiker [4][Patrick Breyer] hatte gegen das ursprüngliche
Gesetz geklagt und kündigte bereits an, gegen die neue Änderung des
Telekommunikationsgesetzes wiederum juristisch vorzugehen.
22 Mar 2013
## LINKS
[1] /Leistungsschutzrecht-im-Bundestag/!112000/
[2] /Mobilfunk-Ueberwachung/!113184/
[3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/128/1712879.pdf
[4] http://www.patrick-breyer.de/?p=82530
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