| # taz.de -- Berliner Datenschutzbericht 2012: Bedenkliches Standardinstrument | |
| > Landesbeauftragter kritisiert zu häufige Funkzellenabfragen und | |
| > Gesetzesverstöße der Staatsanwaltschaft. und die Benachrichtigung der | |
| > Betroffenen. | |
| Bild: Voller Informationen: der Berliner Datenschutzbericht 2012. | |
| Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix ruft die Staatsanwaltschaft | |
| dazu auf, sich bei ihrer Arbeit an die Gesetze zu halten. In seinem am | |
| Mittwoch vorgestellten Jahresbericht moniert er bei der Funkzellenabfrage, | |
| dass „vielfach die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung Betroffener | |
| unterblieb“. | |
| Die Staatsanwaltschaft nutzte das Ermittlungsinstrument zum Beispiel bei | |
| Autobränden. Dabei wurden alle Handys erfasst, die rund um den Tatort zu | |
| diesem Zeitpunkt in einer Mobilfunkzelle eingeloggt waren. Wer sich mit | |
| seinem Handy mehrfach in der Nähe von brennenden Autos aufhielt, machte | |
| sich verdächtig. | |
| Der Datenschutzbeauftragte hatte stichprobenartig 108 Funkzellenabfragen | |
| überprüft, bei denen Millionen Personen in das Raster der Behörden | |
| gelangten. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei regelmäßig missachtet. | |
| Die Verhältnismäßigkeit wurde dabei laut Dix meist nicht geprüft. Andere | |
| Ermittlungsansätze wurden nicht verfolgt. „Es entstand oft der Eindruck, | |
| dass sich die Strafverfolgungsbehörden der Eingriffsintensität von | |
| Funkzellenabfragen entweder nicht bewusst waren oder diese missachtet haben | |
| müssen“, heißt es in dem Jahresbericht. | |
| In einer Stellungnahme rechtfertigte sich die Staatsanwaltschaft, warum sie | |
| die Funkzellenabfrage nicht – wie vorgeschrieben – nur als ultima ratio | |
| einsetzt: Die Vorgabe des Gesetzgebers sei „praxisfern“. Außerdem | |
| bestreitet die Staatsanwaltschaft, dass der Datenschutzbeauftragte für sie | |
| zuständig sei. | |
| ## Vorschriften missachtet | |
| Der Datenschutzbeauftragte kritisierte insbesondere auch, dass die | |
| Betroffenen von der Staatsanwaltschaft nicht – wie vorgeschrieben – | |
| benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung hätte den Betroffenen „die | |
| Möglichkeit gegeben, die Maßnahmen überprüfen zu können“. | |
| Simon Weiß, rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, kritisiert, die | |
| Funkzellenabfrage habe sich „in bedenklicher Weise zu einem | |
| Standardinstrument entwickelt“. Weiß hat die Hoffnung, das Handeln der | |
| Staatsanwaltschaft durch Gesetze und Verordnungen beeinflussen zu können, | |
| jedoch noch nicht aufgegeben. Er setzt bei der Funkzellenabfrage auf die | |
| „Streichung aus der Strafprozessordnung“. So lange dies nicht erfolge, | |
| seien „stärkere Pflichten zur Verhältnismäßigkeitsprüfung festzuschreibe… | |
| 27 Mar 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Heiser | |
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