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# taz.de -- Berliner Datenschutzbericht 2012: Bedenkliches Standardinstrument
> Landesbeauftragter kritisiert zu häufige Funkzellenabfragen und
> Gesetzesverstöße der Staatsanwaltschaft. und die Benachrichtigung der
> Betroffenen.
Bild: Voller Informationen: der Berliner Datenschutzbericht 2012.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix ruft die Staatsanwaltschaft
dazu auf, sich bei ihrer Arbeit an die Gesetze zu halten. In seinem am
Mittwoch vorgestellten Jahresbericht moniert er bei der Funkzellenabfrage,
dass „vielfach die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung Betroffener
unterblieb“.
Die Staatsanwaltschaft nutzte das Ermittlungsinstrument zum Beispiel bei
Autobränden. Dabei wurden alle Handys erfasst, die rund um den Tatort zu
diesem Zeitpunkt in einer Mobilfunkzelle eingeloggt waren. Wer sich mit
seinem Handy mehrfach in der Nähe von brennenden Autos aufhielt, machte
sich verdächtig.
Der Datenschutzbeauftragte hatte stichprobenartig 108 Funkzellenabfragen
überprüft, bei denen Millionen Personen in das Raster der Behörden
gelangten. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei regelmäßig missachtet.
Die Verhältnismäßigkeit wurde dabei laut Dix meist nicht geprüft. Andere
Ermittlungsansätze wurden nicht verfolgt. „Es entstand oft der Eindruck,
dass sich die Strafverfolgungsbehörden der Eingriffsintensität von
Funkzellenabfragen entweder nicht bewusst waren oder diese missachtet haben
müssen“, heißt es in dem Jahresbericht.
In einer Stellungnahme rechtfertigte sich die Staatsanwaltschaft, warum sie
die Funkzellenabfrage nicht – wie vorgeschrieben – nur als ultima ratio
einsetzt: Die Vorgabe des Gesetzgebers sei „praxisfern“. Außerdem
bestreitet die Staatsanwaltschaft, dass der Datenschutzbeauftragte für sie
zuständig sei.
## Vorschriften missachtet
Der Datenschutzbeauftragte kritisierte insbesondere auch, dass die
Betroffenen von der Staatsanwaltschaft nicht – wie vorgeschrieben –
benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung hätte den Betroffenen „die
Möglichkeit gegeben, die Maßnahmen überprüfen zu können“.
Simon Weiß, rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, kritisiert, die
Funkzellenabfrage habe sich „in bedenklicher Weise zu einem
Standardinstrument entwickelt“. Weiß hat die Hoffnung, das Handeln der
Staatsanwaltschaft durch Gesetze und Verordnungen beeinflussen zu können,
jedoch noch nicht aufgegeben. Er setzt bei der Funkzellenabfrage auf die
„Streichung aus der Strafprozessordnung“. So lange dies nicht erfolge,
seien „stärkere Pflichten zur Verhältnismäßigkeitsprüfung festzuschreibe…
27 Mar 2013
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## TAGS
Funkzellenüberwachung
Berlin
Schwerpunkt Überwachung
Mobilfunk
Bestandsdatenauskunft
Datenschutz
Deutsche Bahn
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