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# taz.de -- Kommentar Gespeicherte Telefondaten: Jeder speichert, wie er will
> Die Telefonanbieter speichern die Verbindungsdaten ihrer Kunden für
> zwischen 7 und 210 Tage. Dabei müssen sie das gar nicht. Sind sie einfach
> zu faul, ihre Systeme umzustellen?
Bild: Hier wird an den Datenspeicherern vorbei kommuniziert.
Es schien, als hätte Karlsruhe vorläufig [1][Klarheit geschaffen]: Die
Vorratsdatenspeicherung, so wie sie der Gesetzgeber verabschiedet hatte,
wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die gespeicherten
Daten mussten umgehend gelöscht werden. Ob sie überhaupt verfassungsgemäß
implementiert werden kann, haben die Richter zwar für möglich, aber
schwierig erklärt – und sich somit ein großes Tor offen gelassen.
Doch nun stellt sich heraus: Die Telefonanbieter speichern einfach weiter –
und das bis zu 210 Tage, also sieben Monate. Die Bundesnetzagentur hatte
die großen Telefonnetzbetreiber [2][zu ihrer Speicherpraxis befragt] und
einen bunten Blumenstrauß an Antworten erhalten.
So speichert beispielsweise die Deutsche Telekom alles, was über ihre
Servicepartner abgerechnet wird, sechs Monate lang. Bei Vodafone werden
alle erfolgreich vom Kunden durchgeführten Telefonate für sieben Monate
gespeichert, genau wie der Standort des Gerätes. Wie kann das sein?
Als die Bundesregierung vor einem Jahr über die Neufassung mancher Teile
des Telekommunikationsgesetzes debattierte, gab es eine kurze Debatte, ob
sich in einer damals schon geltenden Regelung nicht eine
Vorratsdatenspeicherung verberge: Den Providern ist demnach erlaubt, für
die Abrechnung notwendige Daten zu speichern.
Wenn ein Kunde bestreitet, ein Telefonat geführt zu haben oder wenn
beispielsweise ein ausländischer Anbieter Roaminggebühren geltend machen
will, wird anhand der Daten überprüft – sofern diese vorhanden sind.
Hierfür sind Daten erst einmal notwendig und natürlich sind diese
„Eh-da-Daten“ auch im Zugriffsbereich der Ermittlungsbehörden, die derzeit
so lauthals eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach altem
Muster fordern.
## Bei Flatrates ist keine Speicherung nötig
Doch es gibt einen Schönheitsfehler in der Argumentation der Provider: es
handelt sich dabei um eine Zweckbindung. Der Zweck ist die Abrechnung
zwischen verschiedenen Providern und mit dem Kunden. Wenn diese pauschal
erfolgt – wie zum Beispiel bei Flatrates – dann gibt es keinen Zweck, für
den gespeichert werden dürfte.
Es scheint, dass die Provider derzeit vor allem schlicht zu faul sind, ihre
Systeme umzustellen: Die Speicherung des Ortes eines Telefonates oder einer
SMS ist für die Abrechnung höchstens bei Roaming relevant, für
Flatratekunden müssten sie Daten eigentlich umgehend wegwerfen. Dass einige
Provider standardmäßig auch gleich noch die Gerätenummern von
Mobiltelefonen, die sogenannte IMEI, mitspeichern, ist besonders
fragwürdig.
Ob es sich dabei aber um eine gesetzliche Regelungslücke oder um einen
Verstoß gegen das aktuell gültige Datenschutzrecht handelt? Das können
derzeit nur die Aufsichtsbehörden klären – indem sie die Speicherpraxis mit
ihren Mitteln infrage stellen. Wenn dann ein Gericht feststellen sollte,
dass sie diese nicht unterbinden können, wäre wieder der Gesetzgeber am
Zug.
22 Aug 2012
## LINKS
[1] /!49116/
[2] http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/BNetzA_Speicherdauer.pdf
## AUTOREN
Falk Lüke
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Bestandsdatenauskunft
Bundesnetzagentur
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