Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- CDU/CSU zur Datenspeicherung: Kein Verrat am Vorrat
> Rückt die Union von der Vorratsdatenspeicherung ab? Der
> CDU-Generalsekretär dementiert einen entsprechenden Bericht als „Ente“.
> Die CSU schweigt.
Bild: Was passiert hier? Vorratsdatenspeicherung? Oder hat das etwas mit Mindes…
EISENACH taz | Rückt die Union von der Vorratsdatenspeicherung ab?
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe dementierte einen entsprechenden Bericht
von Spiegel Online. „Das ist eine Ente“, sagt er der Nachrichtenagentug
dpa.
Spiegel Online hatte am Freitagmorgen gemeldet „CDU und CSU geben
Vorratsdatenspeicherung auf“. Gestützt wurde der Aufsehen erregende Bericht
im wesentlichen auf zwei Aspekte. Zum einen habe die Unionsspitze den
Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ kurzfristig aus dem Wahlprogramm
gestrichen und durch „Mindestspeicherfristen“ ersetzt.
In der Sache ist damit aber das gleiche gemeint: Telefon- und
Internetfirmen sollen die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang
speichern und bei Bedarf der Polizei herausgeben. Die Union versucht schon
seit Jahren den unpopulären Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ zu ersetzen.
Im Wahlprogramm wird aber weiterhin gefordert, die entsprechende
EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.
Interessanter ist der Hinweis, dass der CSU-Parteivorsitzende und
bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer inzwischen auch inhaltlich von
der Vorratsdatenspeicherung abgerückt sei. Die von Spiegel Online
präsentierte Beweisführung ist allerdings dünn: So habe Seehofer bei einem
Festakt zu '150 Jahre Liberalismus in Bayern' Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger gelobt und dabei ihren Widerstand gegen die
Vorratsdatenspeicherung hervor gehoben.
„Das ist eine liberale Grundhaltung, die mir Respekt abnötigt“, habe
Seehofer gesagt. Und dann fügt Spiegel Online ohne jeden Beleg den
entscheidenden Satz hinzu: „Jetzt ist es auch seine.“ Man kann den kurzen
Satz wohl nur so verstehen: jetzt sei der Widerstand gegen die
Vorratsdatenspeicherung auch Seehofers Grundhaltung.
## CSU-Parteizentrale: „Kein Kommentar“
Stimmt das? Nachfragen der taz blieben ergebnislos. Die CSU-Parteizentrale
in München will zu dem Bericht ausdrücklich „keinen Kommentar“ abgeben und
die bayerische Staatskanzlei sieht „keinen Anlass“, Stellung zu nehmen.
Immerhin gibt es aus Bayern auch kein Dementi. Vielleicht müssen Seehofers
Leute aber erst einmal herausfinden, was der oft unberechenbare
CSU-Politiker dem Spiegel-Journalisten überhaupt gesagt hat.
Spiegel Online änderte am Freitag die Überschrift des Textes mehrfach. Aus
„CDU und CSU geben Vorratsdatenspeicherung auf“ wurde „Union benennt
Vorratsdatenspeicherung um“. Das schien dann aber auch wieder zu schwach zu
sein, so dass später getitelt wurde: „Union rückt von
Vorratsdatenspeicherung ab“.
Die Vorratsdatenspeicherung gerät nicht nur wegen des
NSA-Datensammelskandals wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit.
Nächsten Dienstag wird auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die
umstrittene EU-Richtlinie verhandeln. Der irische High Court und der
österreichische Verfassungsgerichtshof haben die Frage vorgelegt, ob die
EU-Richtlinie gegen EU-Grundrechte verstößt. Wenn der EuGH die Richtlinie
kassiert, müsste Deutschland sie auch nicht umsetzen. Dann würde auch das
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland
eingestellt.
In Deutschland war die Vorratsdatenspeicherung zunächst eingeführt worden.
Das Bundesverfassungsgericht kippte jedoch Anfang 2010 das deutsche
Umsetzungsgesetz und forderte einen besseren Schutz der zwangsgespeicherten
Daten. Seither blockiert Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung, die sie für unverhältnismäßig hält.
5 Jul 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
CDU
CSU
Horst Seehofer
Vorratsdatenspeicherung
CDU/CSU
Österreich
EuGH
Vorratsdatenspeicherung
Telefondaten
BND
Bundesrat
Bestandsdatenauskunft
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Vorratsdatenspeicherung in Österreich: „Bedenken sehr ernst genommen“
Zwei der EuGH-Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung kamen aus
Österreich. Grünen-Abgeordnete Albert Steinhauser erzählt über die Debatte
in Wien.
EuGH-Klage gegen Vorratsdaten: Großes Netz, kleine Fische
Datenschützer zeigen, dass Vorratsdatenspeicherung kaum hilft, Delikte
aufzuklären. Die Sammelklage könnte weitreichende Konsequenzen für die
gesamte EU haben.
CDU-Politiker nach NSA-Debatte: Union der Vorratsdatenpeicher
Mehrere CDU-Politiker haben sich für eine Überwachung personenbezoger
Informationen ausgesprochen. Ihr Argument: Verbrechenbekämpfung müsse
möglich sein.
Netzüberwachung durch Staaten: Vier Schritte zum Ausbruch
E-Mails und Dateien können heutzutage sehr einfach und sehr gut
verschlüsselt und anonymisiert werden. Hier sind vier Grundsätze für mehr
Privatsphäre.
Datenanalyse in Deutschland: Welche Daten den BND interessieren
In den USA verschafft sich der NSA aus zahlreichen Quellen Daten von seinen
Bürgern. Auch deutsche Geheimdienste haben Zugang zu privaten Nachrichten.
Bundesrat verabschiedet Gesetz: Zugriff auf Netzdaten gebilligt
Der Bundesrat hat das Gesetz über die Weitergabe von Netzdaten an
Sicherheitsbehörden durchgewunken. Die Polizei hat künftig auch Zugriff auf
Usernamen und PIN.
Umstrittenes Gesetz im Bundesrat: Zugriff auf Netzdaten verweigern
Im Bundesrat steht eine Entscheidung zur Bestandsdatenauskunft an. Der
Kieler Datenschutzaktivist Patrick Breyer will erneut in Karlsruhe klagen.
Karlsruher Vorratsdaten-Entscheid: Ein Urteil und viele offene Fragen
Nach dem Entscheid des Verfassungsgerichts: Die taz beantwortet die
wichtigsten Fragen zu Folgen für die Bundesregierung, Kriminalität,
Informantenschutz und EU-Politik.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.