Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Österreich: „Bedenken sehr ernst geno…
> Zwei der EuGH-Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung kamen aus
> Österreich. Grünen-Abgeordnete Albert Steinhauser erzählt über die
> Debatte in Wien.
Bild: In Österreich klagten über 11.000 Personen gegen die Vorratsdatenspeich…
taz: Herr Steinhauser, der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft die
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine der beiden Vorlagen stammt
aus Österreich. Wie kam es dazu?
Albert Steinhauser: In Österreich gab es 2012 eine Massenklage von über
11.000 Personen gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht.
Diese Klage ging vom [1][österreichischen AK-Vorrat] aus und von mir als
Justizsprecher der Grünen. Im Dezember 2012 hat dann der
Verfassungsgerichtshof in Wien beschlossen, den Fall beim [2][EuGH in
Luxemburg vorzulegen].
Als neutrale Anfrage oder mit einer klaren Tendenz?
Mit einer deutlich kritischen Tendenz. Die Richter haben
Grundrechtsbedenken gegen eine anlasslose Datenspeicherung sehr ernst
genommen.
Gibt es derzeit keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich?
Das wäre schön. Aber der Verfassungsgerichtshof in Österreich kann – anders
als das deutsche Bundesverfassungsgericht – keine einstweiligen Anordnungen
erlassen. Deshalb konnte er auch die Vorratsdatenspeicherung nicht
vorläufig aussetzen.
In Österreich gab es eine zweite Klage. Wer steckt dahinter?
Diese Klage wurde unter dem rechtspopulistischen Kärntner Landeshauptmann
Gerhard Dörfler eingereicht, der inzwischen allerdings abgewählt ist.
Die Rechten haben gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt?
Ja. Im Bundesparlament hat die gesamte Opposition gegen die
Vorratsdatenspeicherung gestimmt, auch die rechtspopulistischen Parteien
FPÖ und BZÖ. Nur die Sozialdemokraten und die Konservativen von der ÖVP
waren für das Gesetz.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Österreich auch erst sehr spät
eingeführt worden.
Ja. Die zuständige sozialdemokratische Ministerin, Doris Bures, hat die
Einführung ohne jede Eile betrieben. Nach einer Klage der EU-Kommission
wurde Österreich 2010 aber vom EuGH verurteilt. Seit April 2012 ist die
Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Inzwischen ist es um das Thema aber recht
ruhig geworden.
Wie diskutiert Österreich über die Snowden-Enthüllungen?
Die NSA-Bespitzelung hat viel Empörung ausgelöst. Leider ist es bisher noch
nicht gelungen, dies mit der Vorratsdatenspeicherung zu verbinden.
10 Jul 2013
## LINKS
[1] http://www.akvorrat.at/
[2] /EuGH-Klage-gegen-Vorratsdaten/!119601/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Österreich
Vorratsdatenspeicherung
NSA
Grüne
Schwerpunkt Überwachung
EuGH
Prism
Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
EuGH-Klage gegen Vorratsdaten: Großes Netz, kleine Fische
Datenschützer zeigen, dass Vorratsdatenspeicherung kaum hilft, Delikte
aufzuklären. Die Sammelklage könnte weitreichende Konsequenzen für die
gesamte EU haben.
Der sonntaz-Streit: Ist Datenhygiene jetzt Bürgerpflicht?
Unsere Daten sind begehrt – bei Geheimdiensten und Unternehmen. Müssen wir
selbst darauf achten, was wir preisgeben? Oder ist das Aufgabe des Staates?
CDU-Politiker nach NSA-Debatte: Union der Vorratsdatenpeicher
Mehrere CDU-Politiker haben sich für eine Überwachung personenbezoger
Informationen ausgesprochen. Ihr Argument: Verbrechenbekämpfung müsse
möglich sein.
CDU/CSU zur Datenspeicherung: Kein Verrat am Vorrat
Rückt die Union von der Vorratsdatenspeicherung ab? Der CDU-Generalsekretär
dementiert einen entsprechenden Bericht als „Ente“. Die CSU schweigt.
Karlsruher Vorratsdaten-Entscheid: Ein Urteil und viele offene Fragen
Nach dem Entscheid des Verfassungsgerichts: Die taz beantwortet die
wichtigsten Fragen zu Folgen für die Bundesregierung, Kriminalität,
Informantenschutz und EU-Politik.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.