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# taz.de -- Regierung kauft Spionage-Trojaner: FinSpy schnüffelt für den Bund
> Die Bundesregierung hat eine umstrittene Spionage-Software erworben. Der
> britische Trojaner wird auch in autoritären Staaten verwendet.
Bild: Was auf der anderen Seite des Laptops vor sich geht, wüsste der Staat ma…
HAMBURG afp | Die Bundesregierung hat einem Zeitungsbericht zufolge eine
umstrittene Spionage-Software erworben. Wie die Zeit am Donnerstag
berichtete, bestätigte das Bundesinnenministerium gegenüber dem Wochenblatt
den Kauf einer Nutzungslizenz für ein Programm namens FinSpy.
Das Programm diene der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, müsse vor
seiner Verwendung aber noch an die Rechtslage in Deutschland angepasst
werden. Demnach zahlte das Ministerium an den deutschen Vertreiber Elaman
für eine zwölfmonatige Lizenz für zehn Computer 147.000 Euro.
Der Hersteller der Software, die britische Gamma Group, wurde in der
Vergangenheit wiederholt kritisiert, weil FinSpy in der unveränderten
Version auch an autoritäre Regierungen verkauft wurde. Die internationale
Sektion von „Reporter ohne Grenzen“ (RoG) führt Gamma deshalb auf ihrer
[1][„Liste der Internetfeinde“].
RoG verweist unter anderem auf einen Bericht der kanadischen
Bürgerrechtsorganisation Citizen Lab, dem zufolge die Behörden von Bahrain
heimlich FinSpy auf Computern von Oppositionellen installierten. Die
infizierten PCs seien nahezu vollständig und in Echtzeit überwacht worden.
## BKA entwickelt eigenen Trojaner
Dass FinSpy vom Bund zunächst nur für zwölf Monate erworben wurde, könnte
den Plänen der Bundesregierung geschuldet sein, in Zukunft nicht mehr auf
Programme privater Entwickler angewiesen zu sein. Das Kompetenzzentrum
Informationstechnische Überwachung, das dem Bundeskriminalamt (BKA)
angehört, entwickelt derzeit einen eigenen Trojaner – ein sich heimlich
installierendes Überwachungsprogramm – dessen Fertigstellung aber laut
Innenministerium nicht vor dem Jahr 2014 zu erwarten ist.
Im Herbst 2011 sorgte schon einmal ein so genannter „Bundestrojaner“ für
Schlagzeilen. Damals meldete der Chaos Computer Club (CCC) den Fund einer
Spionagesoftware zur Online-Durchsuchung. Obwohl dieses Programm nach
Gesetzeslage nur zur Überwachung von Internettelefonaten hätte eingesetzt
werden dürfen, ermöglichte es laut CCC auch den Zugriff auf „das Mikrofon,
die Kamera und die Tastatur des Computers“. Das BKA bestritt damals, der
Urheber der Software zu sein.
Online-Durchsuchungen stehen nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2008 unter Richtervorbehalt.
Zudem sind sie nur zugelassen, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ wie
Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.
2 May 2013
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[1] http://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/meldung-im-de…
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