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# taz.de -- Pro und Contra NPD-Verbot: Raus aus der Legalität
> Die NPD will nicht nur die Demokratie abschaffen, sie bedroht viele
> Menschen mit physischer Gewalt. Ein klares Ja zum Verbot.
Bild: Anhänger der NPD zum 60. Jahrestag des Kriegsendes 2005 in Berlin.
Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. In einer lebendigen Demokratie
muss es möglich sein, sich frei und uneingeschränkt zu versammeln, seine
Meiung zu äußern, zu demonstrieren und sich in Vereinen, Verbänden und
Parteien zusammenzuschließen. Parteien als Träger des Volkswillens genießen
dabei in der Bundesrepublik einen besonderen Schutz.
Demokratie heißt auch, sich langmütig zu zeigen gegenüber den Feinden der
Demokratie. Wer glaubt, ein absolutistisches Königreich sei die bessere
Staatsform, der soll das ruhig sagen dürfen. Wer die Auffassung vertritt,
bei den Nazis sei doch gar nicht alles so schlecht gewesen, ist zwar ein
Idiot, aber deshalb nicht unbedingt ein Fall für die Justiz.
Die NPD hingegen ist so ein Fall. Sie sollte verboten werden – auch wenn
das keine leichte Entscheidung ist. Denn bei dieser Frage dürfen zunächst
einmal taktische oder praktische Argumente keine ausschlaggebende Rolle
spielen. Dann ist es beispielsweise nicht entscheidend, ob es den Kadern
dieser Neonazi-Truppe nach einem Verbot gelingen könnte, einen anderen
Verein zu gründen (auch wenn das verboten wäre, es könnte doch geschehen).
Genauso wenig darf von zentraler Bedeutung sein, ob ein NPD-Verbot nun dazu
führen würde, den grassierenden Neonazismus in Deutschland erfolgreich
einzudämmen (das würde natürlich nicht geschehen). Und schließlich darf
auch keine große Rolle spielen, ob eine in den Untergrund getriebene
NPD-Truppe dann noch ordentlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden
könnte (der auch jetzt schon versagt hat).
Es geht einzig und allein um die Frage, ob diese Partei „nach ihren Zielen
oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ darauf aus ist, „die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den
Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. So lautet
auszugsweise der entsprechende Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes.
## Man braucht nur Augen und Ohren
Es bedürfte keiner Materialsammlung der Innenminister, um diese Frage zu
bejahen. Wer Augen hat zu sehen, wer Ohren hat zu hören, der weiß, dass die
NPD und ihre Kader diesen Staat abschaffen wollen, zugunsten eines
völkisch-national gesinnten Gebildes, in dem andere Parteien verboten,
deren Vertreter aufgehängt und die Meinungsfreiheit abgeschafft werden
soll. Ohne dem Bundesverfassungsgericht vorgreifen zu wollen: Es ist
offensichtlich, dass die NPD verboten werden kann.
Bleibt die Frage, ob die NPD auch verboten werden soll. Denn auch wenn eine
Partei die Demokratie zerstören will, dann kann man sie zwar durch ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts verbieten, man muss es aber nicht tun.
Bei dieser Frage kommen sehr wohl die praktischen Argumente ins Spiel. Zwei
Gründe sind es vor allem, die ein Verbot nicht nur rechtfertigen, sondern
gebieten. Da ist erstens die staatliche Parteienfinanzierung, von der die
Neonazi-Partei profitiert, solange sie legal bleibt. Es ist den Bürgern
dieses Landes schlicht unzumutbar, dass der Staat eine Vereinigung
finanziert, die potenziell alle Demokraten bedroht. Alle anderen Versuche,
der NPD die Wahlkampffinanzierung zu entziehen, scheitern aber am Grundsatz
der Gleichbehandlung aller legalen Parteien.
## Der Staat muss schützen
Zweitens sind wir verpflichtet, denjenigen genau zuzuhören, die am meisten
unter der Propaganda und den Taten der NPD zu leiden haben. Es kann sehr
unterhaltsam sein, in Ausschüssen, auf Podien oder bei einem Glas Wein über
die Gefährlichkeit des Rechtsextremismus zu debattieren. Aber es ist etwas
ganz anderes, wenn man – etwa als Dunkelhäutiger – manche Landkreise nicht
mehr betritt, aus berechtigter Furcht, dort überfallen zu werden.
Mitglieder der NPD bedrohen regelmäßig Angehörige von Minderheiten –
Migranten, Juden, Nichtdeutsche und andere – mit physischer Gewalt und
greifen ihre körperliche Unversehrtheit an, oder, um deutlicher zu werden,
sie verprügeln sie auf offener Straße. Migrantenverbände, der Zentralrat
der Juden und weitere Gruppierungen verlangen aus guten Gründen schon lange
ein Verbot der NPD.
Sie haben Recht. Eine Partei, deren Mitglieder danach trachten, einen Teil
der Bevölkerung zu verletzen oder zu töten, darf nicht legal sein. Eine
Partei, die offen dafür agitiert, manche hier lebende Menschen aus dem Land
zu werfen, kann nicht von den Steuergeldern genau dieser Bürger finanziert
werden.
Ein NPD-Verbot markiert nicht die Hinwendung zum starken Staat. Es wäre
vielmehr ein Zeichen dafür, dass der Staat seine potenziell bedrohten
Staatsbürger zu schützen weiß.
Hier geht es zum [1][zweiten Teil des Pro und Contras] – das Nein zum
NPD-Verbot – von Christian Rath.
6 Dec 2012
## LINKS
[1] /Pro-und-Contra-NPD-Verbot/!106931/
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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