# taz.de -- SPD will Neonazi-Bürgermeister absetzen: Kein Amt für NSU-Verehrer | |
> Der Krauschwitzer Ortsbürgermeister findet den Bundestag | |
> verfassungsfeindlich und hält die NSU-Mörder für Widerstandskämpfer. Nun | |
> soll er sein Amt verlieren. | |
Bild: War früher mal in der SPD, kandidierte dann für die NPD: Hans Püschel. | |
BERLIN taz | Der langjährige Staatssekretär im Innenministerium | |
Sachsen-Anhalts, Rüdiger Erben (SPD), will einen NPD-nahen rechtsextremen | |
Ortsbürgermeister aus dem Amt entfernen lassen. Ein Schreiben mit der | |
entsprechenden Aufforderung an die Kommunalaufsicht liegt der taz vor. | |
Es geht um Hans Püschel, Bürgermeister von Teuchern-Krauschwitz im Süden | |
des Bundeslandes. Er war jahrelang selbst Mitglied der SPD, wurde auf ihrem | |
Ticket 2008 ins Amt gewählt, trat dann aber vor rund zwei Jahren aus und | |
kandidierte 2011 bei der Landtagswahl für die NPD. Über seine Homepage | |
verbreite er „nahezu täglich rechtsextremistische Propaganda“, so der | |
SPD-Politiker Erben in seinem Schreiben an den Landrat des | |
Burgenlandkreises. Das sei mit Püschels „Amt als Ortsbürgermeister von | |
Krauschwitz und dem damit verbundenen Status als Ehrenbeamter der Stadt | |
Teuchern unvereinbar“. | |
„Wer ist der größte Verfassungsfeind im Land?“, fragte Püschel | |
beispielsweise vor Kurzem auf seiner Homepage. Seine Antwort: „Der | |
Bundestag.“ In einem anderen Beitrag fragte er, ob die „Döner-Mörder | |
verfassungsgemäße Widerständler“ seien – ob also die NSU-Terroristen „… | |
ihrer Not kein anderes Mittel“ gehabt hätten als Mord. Dieses Zitat | |
Püschels findet sich auch in der rund 1.000-seitigen Materialsammlung, auf | |
deren Grundlage die Länder derzeit ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD | |
anstreben. | |
Erben begründet seine Forderung, ein Disziplinarverfahren gegen Püschel | |
einzuleiten und ihn aus dem Amt zu entfernen, mit der Gemeindeordnung des | |
Landes. Demnach muss ein Bewerber für ein Bürgermeisteramt „jederzeit für | |
die freiheitlich demokratische Grundordnung“ eintreten. | |
## Es gibt Präzedenzen | |
In Mecklenburg-Vorpommern waren auf Grundlage einer ähnlichen Formulierung | |
im Kommunalwahlgesetz 2008 zwei NPD-Kandidaten von der Landratswahl | |
ausgeschlossen worden. „Da es bereits unzulässig ist, eine Person die eine | |
NPD-Mitgliedschaft innehat, zu einer Bürgermeister- oder Landratswahl | |
zuzulassen, müsste es erst recht unzulässig sein, mit einer solchen Person | |
weiterhin ein Beamtenverhältnis aufrechtzuerhalten“, so SPD-Mann Erben. | |
Beim zuständigen Burgenlandkreis heißt es: „Dieser Sachverhalt wird einer | |
eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen.“ Danach werde man sich „über | |
eventuell weitere Schritte“ abstimmen. Hans Püschel sagte auf Nachfrage der | |
taz, dass er von dem Vorgang bisher noch nichts gehört habe. Ihn aus dem | |
Amt entfernen zu wollen, sei „undemokratisch“, findet er. | |
Gleichzeitig verteidigte er seine NSU-Sympathiebekundungen. Der | |
Hitler-Attentäter Georg Elser werde als Held gefeiert, so Püschel, „aber | |
wenn jemand an anderer Stelle Widerstand leistet, passt es uns nicht“. | |
3 Dec 2012 | |
## AUTOREN | |
Wolf Schmidt | |
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