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# taz.de -- SPD will Neonazi-Bürgermeister absetzen: Kein Amt für NSU-Verehrer
> Der Krauschwitzer Ortsbürgermeister findet den Bundestag
> verfassungsfeindlich und hält die NSU-Mörder für Widerstandskämpfer. Nun
> soll er sein Amt verlieren.
Bild: War früher mal in der SPD, kandidierte dann für die NPD: Hans Püschel.
BERLIN taz | Der langjährige Staatssekretär im Innenministerium
Sachsen-Anhalts, Rüdiger Erben (SPD), will einen NPD-nahen rechtsextremen
Ortsbürgermeister aus dem Amt entfernen lassen. Ein Schreiben mit der
entsprechenden Aufforderung an die Kommunalaufsicht liegt der taz vor.
Es geht um Hans Püschel, Bürgermeister von Teuchern-Krauschwitz im Süden
des Bundeslandes. Er war jahrelang selbst Mitglied der SPD, wurde auf ihrem
Ticket 2008 ins Amt gewählt, trat dann aber vor rund zwei Jahren aus und
kandidierte 2011 bei der Landtagswahl für die NPD. Über seine Homepage
verbreite er „nahezu täglich rechtsextremistische Propaganda“, so der
SPD-Politiker Erben in seinem Schreiben an den Landrat des
Burgenlandkreises. Das sei mit Püschels „Amt als Ortsbürgermeister von
Krauschwitz und dem damit verbundenen Status als Ehrenbeamter der Stadt
Teuchern unvereinbar“.
„Wer ist der größte Verfassungsfeind im Land?“, fragte Püschel
beispielsweise vor Kurzem auf seiner Homepage. Seine Antwort: „Der
Bundestag.“ In einem anderen Beitrag fragte er, ob die „Döner-Mörder
verfassungsgemäße Widerständler“ seien – ob also die NSU-Terroristen „…
ihrer Not kein anderes Mittel“ gehabt hätten als Mord. Dieses Zitat
Püschels findet sich auch in der rund 1.000-seitigen Materialsammlung, auf
deren Grundlage die Länder derzeit ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD
anstreben.
Erben begründet seine Forderung, ein Disziplinarverfahren gegen Püschel
einzuleiten und ihn aus dem Amt zu entfernen, mit der Gemeindeordnung des
Landes. Demnach muss ein Bewerber für ein Bürgermeisteramt „jederzeit für
die freiheitlich demokratische Grundordnung“ eintreten.
## Es gibt Präzedenzen
In Mecklenburg-Vorpommern waren auf Grundlage einer ähnlichen Formulierung
im Kommunalwahlgesetz 2008 zwei NPD-Kandidaten von der Landratswahl
ausgeschlossen worden. „Da es bereits unzulässig ist, eine Person die eine
NPD-Mitgliedschaft innehat, zu einer Bürgermeister- oder Landratswahl
zuzulassen, müsste es erst recht unzulässig sein, mit einer solchen Person
weiterhin ein Beamtenverhältnis aufrechtzuerhalten“, so SPD-Mann Erben.
Beim zuständigen Burgenlandkreis heißt es: „Dieser Sachverhalt wird einer
eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen.“ Danach werde man sich „über
eventuell weitere Schritte“ abstimmen. Hans Püschel sagte auf Nachfrage der
taz, dass er von dem Vorgang bisher noch nichts gehört habe. Ihn aus dem
Amt entfernen zu wollen, sei „undemokratisch“, findet er.
Gleichzeitig verteidigte er seine NSU-Sympathiebekundungen. Der
Hitler-Attentäter Georg Elser werde als Held gefeiert, so Püschel, „aber
wenn jemand an anderer Stelle Widerstand leistet, passt es uns nicht“.
3 Dec 2012
## AUTOREN
Wolf Schmidt
## TAGS
NPD
Sachsen-Anhalt
SPD
Schwerpunkt Neonazis
Rechtsextremismus
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Schwerpunkt Rechter Terror
Sachsen-Anhalt
NPD
NPD
NPD-Verbot
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