| # taz.de -- Warnschuss für Asylpolitik: Dublin statt Dobrindt | |
| > Die Zurückweisungen der Bundesregierung an den deutschen Grenzen sind | |
| > rechtswidrig. Wer die Dublin-Verordnungen versteht, wusste das schon | |
| > vorher. | |
| Bild: Das Verhalten der Polizei am deutschen Grenzübergang ist umstritten und … | |
| Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag über die Rückweisungen an den | |
| deutschen Grenzen entschieden (VG 6 L 191/25): Der Antragstellerin in dem | |
| Verfahren ist der Grenzübertritt zu gestatten. Sie hat einen Anspruch aus | |
| der Dublin-III-Verordnung auf Durchführung eines Verfahrens zur Bestimmung | |
| des zuständigen Mitgliedsstaats. Das derzeitige Vorgehen der Rückweisungen | |
| wird als [1][rechtswidrig] angesehen. | |
| Noch nicht lange im Amt, hatte die Bundesregierung aus Union und SPD | |
| begonnen, Rückweisungen an den Grenzen vorzunehmen. Geflüchtete Menschen, | |
| die an der Grenze stehen und nach Deutschland einreisen wollen, sollten | |
| fortan nicht mehr einreisen. Es sei denn, sie gehören zu einer vulnerablen | |
| Gruppe. Schon damals wiesen viele auf die [2][Gefährdung des Grundrechts | |
| auf Asyl] und den Bruch europarechtlicher Vorgaben hin. | |
| Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden in Abstimmung mit unseren | |
| europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den Grenzen auch bei Asylgesuchen | |
| vornehmen.“ Dass eine solche Abstimmung erfolgt ist, durfte schon | |
| bezweifelt werden. Die Europäische Kommission in Brüssel jedenfalls sah | |
| sich veranlasst, an die deutsche Bundesregierung zu appellieren, sich eng | |
| mit ihren Nachbarn abzustimmen. | |
| Innenminister [3][Alexander Dobrindt (CSU)] schrieb einen Brief an den | |
| Präsidenten der Bundespolizei, dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus | |
| einem sicheren Mitgliedsstaat die Einreise verweigert werden kann. Da es | |
| sich bei Deutschlands Nachbarstaaten um EU-Staaten und die Schweiz handelt, | |
| betrifft [4][diese Weisung] alle Außengrenzen Deutschlands. Lediglich für | |
| vulnerable Gruppen gilt diese sofortige Zurückweisung nicht. | |
| ## Ein kritischer Blick auf die Asylgesetze | |
| Bei Rückweisungen geht es um die Anwendung einer Norm im Asylgesetz, die | |
| der Grundgesetzänderung aus dem Jahre 1993 entspricht. „Dem Ausländer“, | |
| heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz, „ist die Einreise zu verweigern, | |
| wenn er aus einem sicheren Drittstaat“ einreist. | |
| Nach dem Grundgesetz genießen politisch Verfolgte Asyl, wenn sie nicht aus | |
| einem sicheren Drittstaat einreisen. Um dies in der EU einheitlich zu | |
| regeln, sind die Dublin-Verordnungen erlassen worden. Dort wird bestimmt, | |
| wer für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. | |
| Die Dublin-III-Verordnung der EU legt fest, wo eine schutzsuchende Person | |
| das Asylverfahren durchführen muss. Das ist meist der EU-Staat, der zuerst | |
| betreten wurde. Dies herauszufinden, braucht Zeit und erfordert eine | |
| Überprüfung. Danach erst kann eine Überstellung an den zuerst betretenen | |
| Staat erfolgen. Seither darf an Deutschlands Grenzen nicht sofort | |
| zurückgewiesen werden. Es ist vorher diese Prüfung durchzuführen. | |
| ## Keine Notlage in Sicht | |
| Die Dublin-Verordnungen sind derzeit geltendes Recht. Teilweise wird | |
| diskutiert, ob dieser Verstoß gerechtfertigt werden kann. Dabei wird auf | |
| Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU verwiesen. Danach geht es | |
| um „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der | |
| inneren Sicherheit“. | |
| Ein Aussetzen der Regeln mit dem Verweis auf die Aufrechterhaltung der | |
| öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit erscheint | |
| grundsätzlich nicht überzeugend. Weder die öffentliche Ordnung noch die | |
| Sicherheit sind derzeit durch geflüchtete Menschen gefährdet. | |
| Es steht eher andersherum infrage, ob der Umgang mit geflüchteten Menschen | |
| dem Grundgesetz entspricht. Zum Beispiel mit Blick auf die geringen | |
| Existenzsicherungsleistungen oder die Verbringung in Abschiebehaft, die der | |
| Menschenwürde und dem Sozialstaatsgebot trotzen. | |
| Die Behauptung eines kompletten Scheiterns des Systems, einer Notlage oder | |
| ähnlichem dient eher [5][populistischen Zwecken]. Ein nationaler Notstand | |
| wurde vom Bundeskanzler bisher auch nicht ausgerufen. | |
| Gegenwärtig scheint dies angesichts sinkender Zahlen von schutzsuchenden | |
| Menschen an deutschen Grenzen erst recht nicht plausibel, da es [6][früher | |
| gelungen ist], einer erheblich größeren Zahl von Schutzsuchenden die | |
| Einreise zu ermöglichen. | |
| ## Die Dublin-III-Verordnung gilt | |
| Das Verwaltungsgericht Berlin ist klar in seiner Entscheidung. Weder auf § | |
| 18 des Asylgesetzes noch auf die Ausnahmevorschrift des Art. 72 des | |
| Vertrags über die Arbeitsweise der EU könne sich die Zurückweisung stützen. | |
| Die Regelung im Asylgesetz kann nicht als Rechtsgrundlage in Betracht | |
| kommen, weil das Unionsrecht Vorrang hat. | |
| Die Dublin-III-Verordnung gilt: Der zuständige Mitgliedsstaat muss | |
| ermittelt werden. Das [7][Dublin-System] möchte so vermeiden, dass sich | |
| kein Mitgliedsstaat für zuständig hält. Daraus folgt, dass kein | |
| Mitgliedsstaat seine Nichtzuständigkeit rein negativ erklären kann, sondern | |
| es muss eine positive Zuständigkeitsentscheidung erfolgen. Diese | |
| Entscheidung muss gerichtlich voll überprüft werden können, denn jede | |
| Person hat ein Recht auf die richtige Zuständigkeit. | |
| Eine Rechtfertigung des Verstoßes gegen die Dublin-III-Verordnung erfolgt | |
| auch nicht durch ein Berufen auf die Ausnahmeklausel des Artikel 72 des | |
| Vertrags über die Arbeitsweise der EU. | |
| Eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Sinne der | |
| Vorschrift sieht das Gericht nicht. Im Übrigen scheitert ein Berufen darauf | |
| schon daran, dass die Gefahr nicht hinreichend dargelegt ist. | |
| ## Rechtsbruch wird in Kauf genommen | |
| Rechtlich dürfte das Vorgehen der Bundesregierung nicht haltbar sein. | |
| [8][Politisch bleibt es ohnehin kritisch]. Forderungen von rechts-außen | |
| werden übernommen, Rechtsbruch wird in Kauf genommen. Die vermeintliche | |
| Rechtfertigung, damit populistische Stimmen zu „beruhigen“, sind | |
| verheerend. So gelangen Rechts-außen-Positionen in die Mitte der | |
| Gesellschaft. | |
| Vor allem werden Menschen, die Schutz suchen, alleingelassen. Das | |
| Grundrecht auf Asyl ist eine Lehre des deutschen Faschismus. Es ist ein | |
| Ausdruck von Menschlichkeit, [9][Schutzsuchende nicht sich selbst zu | |
| überlassen]. Vielleicht können zumindest die Gerichte die Bundesregierung | |
| zum Umdenken bewegen. | |
| 6 Jun 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Franziska Drohsel | |
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