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# taz.de -- Förderung für Heizungsaustausch: Wärmewende lauwarm
> Das Bundeskabinett hat das Gesetz für den Heizungsaustausch beschlossen.
> Verbände kritisieren die Förderung als sozial unausgewogen.
Bild: Alte Heizungen raus: Die Minister*innen Geywitz und Habeck präsentieren …
Berlin taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gebäudeenergiegesetz
zum [1][Austausch von fossilen Heizungen für klimafreundliche Lösungen] auf
den Weg gebracht. Zahlreiche Ausnahmen und ein Förderprogramm für
Eigentümer:innen sollen für eine soziale Abfederung der sogenannten
Wärmewende sorgen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag
und vom Bundesrat verabschiedet werden.
„Wir haben Handlungsbedarf“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
(Grüne) bei der gemeinsamen Vorstellung des Gesetzentwurfs mit
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Von den rund 41 Millionen
Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Gas, rund jeder
vierte mit Öl – was das Klima stark belastet.
Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu
eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien
betrieben werden muss. Damit dürfen in neuen Gebäuden keine Gas- und
Ölheizungen mehr eingebaut werden. Für Bestandsgebäude sollen längere
Übergangszeiten gelten, außerdem sind Ausnahmen etwa in sozialen
Härtefällen vorgesehen. Über 80-Jährige sind von der Austauschpflicht
ausgenommen. Defekte Heizungen dürfen repariert werden; bei einem
Totalschaden können vorübergehend fossile Heizungen eingebaut werden.
Spätestens im Jahr 2045 sollen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien
laufen.
## Zuschüsse, Kredite, Steuergutschriften
Die Bundesregierung will den Heizungsaustausch mit Zuschüssen, Krediten und
Steuergutschriften fördern. Ursprünglich wollte Habeck die Förderung nach
Einkommen staffeln, damit reiche Eigentümer:innen den
Heizungsaustausch selbst finanzieren. Damit konnte er sich in der
Bundesregierung nicht durchsetzen. „Wir haben uns nicht darauf verständigen
können, eine Einkommensprüfung vorzunehmen“, sagte er.
Bürger:innen mit selbstgenutzem Wohneigentum und
Kleinvermieter:innen mit bis zu sechs Wohneinheiten sollen künftig
eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten bis zu 60.000 Euro bekommen.
Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte
Klimaboni, mit denen insgesamt bis zu 50 Prozent Förderzuschuss erreicht
werden können. Empfänger:innen von Transferleistungen wie Wohngeld,
Grundsicherung im Alter, Bürgergeld oder Kinderzuschlag können einen
Aufschlag von 20 Prozent erhalten.
10 Prozent bekommen Eigentümer:innen, die ihre Heizung austauschen,
auch wenn sie etwa aus Altersgründen dazu nicht verpflichtet sind.
Ebenfalls einen Zuschlag von 10 Prozent bekommen Bürger:innen, wenn sie die
Vorgaben übererfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
Eigentümer:innen nach dem Totalschaden ihrer Gas- oder Ölheizung
bereits innerhalb eines Jahres auf eine klimafreundliche Lösung umsatteln,
obwohl ihnen das Gesetz dafür drei Jahre Zeit gibt. Finanziert werden soll
die Förderung nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem Klima- und
Transformationsfonds. „Die Summe ist überschaubar“, sagte Habeck. „Das G…
ist vorhanden.“ Zahlen nannte er nicht. Ergänzend gibt es ein
Kreditförderprogramm mit zinsgünstigen Darlehen bis 60.000 Euro.
Bei der Förderung bestehe eine „absolute Technologieoffenheit“, sagte
Geywitz. Zuschüsse gibt es also nicht nur [2][für Wärmepumpen], sondern
auch zum Beispiel für Solarthermie, Holzpellets oder die umstrittenen
sogenannten „H2-Ready“-Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden
können.
Für Vermieter:innen mit vielen Wohnungen sind – wie bislang –
steuerliche Abschreibungen möglich. Darüber werde die Bundesregierung noch
mit den Ländern sprechen, kündigte Geywitz an. Ziel sei, dass der
Heizungsaustausch warmmietenneutral erfolge, sagte sie. Wie das gelingen
soll, ist aber unklar. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Vermieter keine
Wärmepumpe in nicht-sanierte Häuser einbauen dürfen, weil das die
Energiekosten in die Höhe treibt. Es schützt Mieter aber nicht davor, dass
Eigentümer die Investitionskosten auf sie abwälzen. Für solche Fragen sei
Justizminister Marco Buschmann (FDP) zuständig.
Auf Kritik seitens des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft und der
Klima-Allianz Deutschland stößt die Möglichkeit, auch
„H2-ready“-Gasheizungen einbauen zu lassen. „Es darf keine Hintertür für
neue Gasheizungen geben“, sagte Stefanie Langkamp, Geschäftsleiterin
Politik der Klima-Allianz.
Der Geschäftsführer des Wohlfahrtsverbands Der Paritätische, Ulrich
Schneider, forderte eine Förderung nach Einkommen und Vermögen. „Positiv an
der von der Bundesregierung geplanten Förderung ist, dass soziale Aspekte
grundsätzlich berücksichtigt werden“, sagte er. „Doch nach dem ‚Prinzip
Gießkanne‘ bekommen auch diejenigen Unterstützung, die sie nicht brauchen,
und für Haushalte mit geringem Einkommen und ohne Rücklagen werden die
Hilfen im Zweifel nicht reichen.“
19 Apr 2023
## LINKS
[1] /Geplanter-Austausch-fossiler-Heizungen/!5926002
[2] /Energieberater-ueber-Waermepumpen/!5889770
## AUTOREN
Anja Krüger
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